brasilmen hat geschrieben:
Sandra darf vorerst bleiben
Nach einer Demo mit über 100 Personen in Rheinfelden atmen Sandras Helfer auf: Die 13-Jährige wird nicht nach Brasilien ausgeschafft, bis alle Verfahren abgeschlossen sind.
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«Wir wissen jetzt, dass Sandra* bis zum Ende der Gerichtsverfahren in der Schweiz bleibt», sagt Franziska Frohofer erleichtert. Die Mitarbeiterin des Vereins Tipiti, zuständig für die Koordination der Pflegefamilien, hat Sandra während drei Monaten in ihrer Familie versteckt.
Sandras derzeitiger Aufenthalt ist weiterhin unbekannt. «Jetzt gilt es, die Kontaktsperre aufzuheben», verlangt Frohofer. Mittlerweile haben ehemalige Nachbarn von Sandra berichtet, sie sei schon früher misshandelt worden: «Ich sah, wie die Mutter ihr einen Schuh ins Gesicht schlug», erzählt eine Freundin (13).
Sandras Geschichte hat viele Leute aufgerüttelt: Am Samstag fand in Rheinfelden AG eine Demo gegen die drohende Ausschaffung statt. Mit dabei war auch Sandras Klasse aus Wil. «Steht ihre Ausschaffung wieder zur Diskussion, werden wir dies mit Mahnwachen am Flughafen zu verhindern suchen», sagt Lehrer Ruedi Gurtner.
Vorerst keine Rückführung nach Brasilien
Das 13-jährige Mädchen aus Rheinfelden AG wird vorerst nicht nach Brasilien zurückgeführt. Das Kind soll bis zum Abschluss des laufenden Rückführungsverfahrens in der Obhut eines Beistandes in der Schweiz bleiben.
Die 13-Jährige befinde sich zur Zeit in einem Aufnahmeheim, teilte die Vormundschaftskammer des Aargauer Obergerichtes am Montag mit. Von dort aus werde versucht, bis zum Abschluss des Rückführungsverfahrens eine Platzierung zu finden. Zuständig dafür sei die Vormundschaftsbehörde Rheinfelden AG.
Rückführung misslungen
Gemäss Obergericht war am vergangenen Donnerstag versucht worden, das Kind begleitet zu seiner Mutter nach Brasilien zurückfliegen zu lassen. Es habe sich jedoch dazu nicht bereit erklärt. Um den Willen des Kindes zu respektieren, sei auf die Rückführung verzichtet worden.
Am Freitag sei das Kind zudem von der Vormundschaftsbehörde angehört worden. Gleichzeitig sei unaufgefordert ein kinderpsychiatrischer Bericht des Kantonsspitals Winterthur eingereicht worden.
Keine zusätzlichen Kindesschutzmassnahmen
Gemäss diesem Bericht bestünden «keine Hinweise auf Suizidgefahr und keine posttraumatische Belastungsstörung». Deshalb bestehe kein Anlass für weitergehende Kindesschutzmassnahmen, heisst es in der Mitteilung der Vormundschaftskammer.
Abgelehnt wurde eine Unterbringung des Kindes bei jener Familie in der Ostschweiz, in der das Kind während seines unbekannten Aufenthaltes Aufnahme gefunden hatte. In diesem Fall bestehe die Gefahr, dass die Rückführung in Frage gestellt werden könnte, falls der Rückführungsantrag der Mutter gutgeheissen werden sollte.
In den Ferien untergetaucht
Das Kind war 1995 nach der Scheidung der Eltern gerichtlich der Mutter zugesprochen worden. Eine Umteilung der elterlichen Sorge auf den Vater wurde im September 2005 vom Bezirksgericht Rheinfelden abgewiesen.
2006 reist die Mutter zusammen mit der Tochter für einen Ferienaufenthalt in die Schweiz und erlaubt dem Kind den Vater in Rheinfelden zu besuchen. Als die Mutter wieder in ihr Heimatland zurückreisen wollte, teilte ihr der Ex-Ehemann mit, dass das Kind verschwunden sei.
Danach blieb das Kind an einem geheimen Ort versteckt. Am vergangenen Mittwoch wurde die 13-Jährige auf Antrag ihres Beistandes in der Ostschweiz auf dem Schulweg von der Polizei angehalten und der Obhut des Beistandes übergeben.
Kinderschutzorganisation appelliert an Gericht
Der Streit um das Sorgerecht des Kindes hat in den letzten Tagen landesweit für Aufsehen gesorgt. Am Samstag demonstrierten in Rheinfelden über 100 Personen gegen die Rückführung nach Brasilien.
Die Kinderschutzorganisation «Kinderohnerechte.ch» bezeichnete am Montag die geplante Rückführung als «schmerzhafte Tragödie» und rief die Vormundschaftskammer des Aargauer Obergerichtes auf, «einen Entscheid zum Wohle des Kindes zu fällen».
Die Kindsmutter berufe sich einzig und allein auf ihren juristischen Anspruch, negiere aber gleichzeitig die Rechte des Kindes. Für das Obergericht bestehe durchaus Spielraum, dem Willen des Kindes, in der Schweiz zu bleiben, Rechnung zu tragen. (sda/dge)
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