oi gente,
da haben wir ihn wieder, den widersruch:
seitenwandkletterer hat geschrieben:
Die Regel heisst doch so salopp:
"180 Tage Maximalaufenthalt in Brasilien innerhalb von 360 Tagen ab der ersten Einreise", oder?
Beispiel: Einreise am 1.9.2006
Aufenthalt vom 1.9.06-1.12.06 als Tourist, dann vom 1.12.06-1.3.07 mit verrlängertem Touristenvisum, dann ist die Ausreise fällig und die Wiedereinreise erst wieder zum 1.9.07 möglich.
Dr. Kohn hat geschrieben:
Man darf pro Kalender Jahr 180 Tage bleiben. Wenn man also am 3.6 einreist dann am 1.9 verlängert (entweder über PF oder Ausreise, bei der ein Tag genügt), und dann am 31.12 wieder ausreist und am 1.1 wieder einreist kann man insgesammt 360 Tage bleiben.
SWK geht von einem JAHR aus, dr. kohn von einem KALENDERjahr.
ich hab bisher nur gehoert von einem jahr, also von der version, die SWK vertritt.
sehr geehrter kollege dr. kohn,
bleiben sie bei ihrer version, dass man an die 2. haelfte eines kalenderjahres sogleich (mit einem tag ausreise) die 1. haelfte des folgenden kalenderjahres anschliessen kann?
wenn ja, geben sie doch bitte eine kleine fundstelle an, gern auch auf portugiesisch.
das forum geht naemlich, soweit ich das ueberschaue, NICHT von ihrer anwaltlichen version aus.