tinto hat geschrieben:
mikelo hat geschrieben:
tinto hat geschrieben:
Ohne zu zu tief in die Diskussion einsteigen zu wollen, wie bitteschön ist denn Bayern an die Urheberrechte gekommen? War doch ein Bayer sozusagen als Ghostwriter der Urheber dieser fatalen Zeilen? Oder hat man die Rechte einfach so an sich gezogen? Ist natürlich problematisch bei Gedankengut, das zuvor allgemeinzugänglich war und entsprechend frei verbreitet wurde. Da kann man wohl den Besitz nicht nachträglich, sozusagen rückwirkend mit dem Urheberrecht bekämpfen.
die urheberrechte an der deutschen ausgabe nimmt seit 1945 der freistaat bayern in anspruch, dem die alliierten nach kriegsende die vermögenswerte des franz eher nachf. verlags und hitlers übertragen hatten.
Also noch einmal. Wenn jemand 1936 vom Urheber das Recht für eine Übersetzung oder ein Buch zur freien Verfügung ohne Einschränkungen erworben hat, was natürlich millionenfach geschehen ist, dann kann kein Rechtsnachfolger dies nachträglich anders gestalten. Was einmal frei erhältlich war, bleibt natürlich frei.
Nach dem Urheberrecht gesehen selbstverständlich. Aber wenn der deutsche Staat mit einem anderen Gesetz oder auf Grundlage der Verfassung, etc. verbietet, dann kann man logischerweise das Recht auf Besitz und/oder Eigentum daran verlieren.
Unabhängig davon unterscheidet endlich bitte zwischen Urheberrecht und Verlagsrecht. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Verfassers. Und nur solange gilt dann auch nur das Verlagsrecht.
Das Verlagsrecht könnte also derzeit ohne weiteres verkauft werden. Und jeder Verleger, der die entsprechenden Rechte besitzt, könnte dieses Buch millionenfach drucken und in jeder Fussgängerzone kostenlos verteilen. Weil es eben nicht verboten ist. Es unterliegt keinerlei Beschränkung (siehe auch die entsprechenden Gerichtsurteile).
Der deutsche Staat hat sich über Jahrzehnte da geflissentlich rausgehalten, da sie ja mit dem Freistaat Bayern einen Rechteinhaber haben, bei dem sie ja "keinen Missbrauch" zu befürchten haben.
2015 erlöschen die Urheberrechte und es ist allgemein zugängliches Gut. Jeder kann dann - nach derzeitiger Rechtslage - dieses Buch drucken, verkaufen, verschenken, verteilen, was weiss ich .... weltweit und in jeder beliebigen Sprache.
Nun kann die deutsche Politik den Besitz und Vertrieb des Buches (explizit der Inhalt) z.B. in Deutschland unter Strafe stellen (Volksverhetzung, etc.) - und damit alle bisherigen Eigentümer (auch der Originalausgabe) kriminalisieren. Dann kommen wir zur nächsten Bücherverbrennung in Deutschland. Oder man lässt es wie es ist. Die Herren Politiker schieben die Entscheidung seit 50 Jahren vor sich her. Man hat ja Zeit. Und auch jetzt sind es noch 8 Jahre ....
Aber selbst wenn es in Deutschland verboten wird, kann jeder, und dies ohne gegen das Urherberrecht zu verstossen, es in deutscher Sprache (z.B. hier in Brasilien) nachdrucken und zum Verkauf anbieten. Oder als E-Book per Mail verschicken oder zum Download anbieten.
Meines Erachtens gäbe es dann für die BRD nur eine Möglichkeit: die Handhabe solcher Daten, sei es in gedruckter, elektronischer und welch anderer Form auch immer, genauso zu behandeln wie Kinderpornografie. Besitz, Vervielfältigung, Vetrieb, Handel etc. mit hohen Strafen belegen. Der grosse Unterschied zur KP ist jedoch, dass es kein gemeinsames internationales Vorgehen dagegen geben würde. Vermutlich stünde so meinungsfreie Deutschand ganz alleine da. Und müsste sich womöglich noch dem Vorwurf aussetzen, die eigene Geschichte zu verdrängen und zu verbannen und den Bürgern den Zugang zu "historischen Schriften" zu verweigern.
Und darin sehe ich ganz einfach die Zwickmühle, in der die deutschen Politiker stecken. Freigeben wollen sie es nicht, verbieten tut auch weh. Wie schön, dass es da das Verlags- und Urheberrecht gibt. Aber nichts währt ewig ....