careca_Glatze hat geschrieben:
Meine Frau möchte jetzt im Sept. für ca. 1 Jahr nach Brasilien gehen, und
anschliessend wieder nach Deutschland zurück.
Weiss einer was das für Konsequenzen hat,
Wenn Deine Frau Deutschland für länger als 6 Monate verlässt, wird ihre Aufenthaltsgenehmigung UNGÜLTIG! Wenn sie also nach einem Jahr zurückkomt muss sie eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen
Es sei denn das die Ausländerbehörde Ihr eine Ausnahmegenehmigung erteilt in der die Frist von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert wird. Aber ACHTUNG, dies muss unbedingt
VOR der Ausreise beantragt werden. Im Nachhinein ist da nichts mehr zu machen
Bei Euerem Sohn, der ja beide Staatsangehörigkeiten hat, gibt´s keine Probleme. Allerdings wage ich zu bezweifeln das ihm eine 1 jährige Abwesenheit von der dt. Schule nicht gut bekommen wird
Rechtlich gesehen musst Du sie schon abmelden beim Einwohnermeldeamt und Deinen Sohn bei der Schule. Wobei das Abmelden Deiner Frau beim Einwohnermeldeamt keinen Einfluss auf die Aufenthaltsgenehmigung hat. Dafür ist die ABH zuständig. Ohne Ausnahmegenehmigung wird die Aufenthaltsgenehmigung Deiner Frau bei Wiedereinreise nach 1 Jahr (wenn sie denn überhaupt noch zurück kommt) ungültig gestempelt
Also am besten vorab mit der ABH abklären

. Wie die die Angelegenheit überhaupt handhaben, denn es besteht KEIN Anspruch auf eine solche Ausnahmegenehmigung, soweit ich weiss.
Weitere Infos findest Du auch in diesem Forum :
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgiÜbrigens, nach bras. Recht benötigt Deine Frau Dein Einverständnis, wenn sie mit Euerem Sohn ohne Dich verreisen will.
AUTORZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORESBRASILIANISCHE BOTSCHAFT hat geschrieben:
Reisegenehmigung für MinderjährigeMinderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt auszufüllen. Besitzt einer der Elternteile nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muß seine Unterschrift zuvor notariell beglaubigt werden.
Für alle alleinreisenden Minderjährigen muß die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der brasilianischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden.
Besitzt ein Elternteil die brasilianische Staatsangehörigkeit bzw. ist er Inhaber des Personalausweises für Ausländer (RNE), muß er bei der Botschaft vorsprechen, um seine Unterschrift auf der Reiseerlaubnis beglaubigen zu lassen.
Für den (die) brasilianischen Elternteil(e) entfällt die Unterschriftsbeglaubigung, es genügt, daß die Reisegenehmigung vor einem Konsularbeamten unterzeichnet wird.
Die Beglaubigung der Reisegenehmigung für Minderjährige kostet 23 Euro pro Dokument.
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Ausstellung eines Reisepasses für MinderjährigePersonen unter 18 Jahren benötigen sowohl für die Ausstellung eines brasilianischen Reisepasses wie für alle Reisen innerhalb Brasiliens die Erlaubnis beider Eltern bzw. der(s) Erziehungsberechtigten. Für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren muß unbedingt eine notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern (Download) vorgelegt werden. Sollte die Erlaubnis von Eltern (oder einem Elternteil) erteilt werden, die (der) brasilianische(r) Staatsbürger sind (ist), kann diese Erlaubnis unmittelbar in der Konsularabteilung der Botschaft unterzeichnet werden. Die Unterschrift eines nicht-brasilianischen Elternteils muß zuvor notariell beglaubigt werden.
http://www.brasilianische-botschaft.de
Klar das Deine Frau auch ohne die Reisegenehmigung nach BRA einreisen kann. Aber spätestens wenn sie BRA mit Euerem Sohn wieder verlassen will oder innerhalb von BRA mit Deinem Sohn von einem Bundesstaat in einen anderen reisen will, braucht sie die Reisegenehmigung.
