Also als erstest solltest Du mal die rechtliche Seite bei der schw. Fremdenpolizei (oder wie das auch immer heisst) abklären.
Vermutlich ist der Fall nach einem Besuch/Gespräch dort, der Fall schon abgehackt, da kein rechtl. Anspruch bzw. Voraussetzungen gegeben sind für eine langfristigen Aufenthalt.
Ausserdem, war die kleine überhaupt schon mal im Ausland, oder gar in der CH? Vermutlich nicht, das wird doch der totale Kulturschok für eine 15 jährige, die aus BRA in die CH kommt. Stellt Euch das bloss nicht so einfach vor. Keine Sprachkenntnise und nix und dann soll sie auch noch in der Schule klarkommen.
Wenn dann plötzlich da Heimweh kommt oder sonstige Probleme aufkommen und die Mamma ein paar tausend KM weit weg ist, da wird´s auch in der schönen CH zur Hölle. Bzw. Sie macht Euch das Leben zur Hölle.
Lasst die "kleine" doch mal in den Ferien für ein paar Wochen in die CH kommen, dann sieht man ja ob es Ihr überhaupt gefallen würde. Denn nicht alle Brasis sind so wild drauf BRA zu verlassen, schon gar nicht in dem Alter.
