Das Hochschulrahmengesetz (HRG § 18) sieht den Diplomgrad und den Diplomgrad (FH) vor. Außerdem kann das Landesrecht für Universitäten einen Magistergrad vorsehen, sowie die Möglichkeit, "auf Grund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule andere als die ... [vorstehenden] Grade [zu] verleihen". Die Hochschulgesetze einiger Bundesländer sehen vor, dass die Kunsthochschulen andere akademische
Liest man folgenden Text aus Wikipedia:
Grade verleihen können (in Nordrhein-Westfalen beispielsweise den Akademiebrief, der dem Diplomgrad gleichsteht). Weiter gilt: "Im übrigen bestimmt das Landesrecht, welche Hochschulgrade verliehen werden." So werden zum Beispiel Doktorgrade und Ehrendoktorgrade in den Landeshochschulgesetzen geregelt.
In HRG § 19 wurde außerdem die Einrichtung von Studiengängen ermöglicht, "die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen". Der Magister als deutsche Form der Abschlußbezeichnung Master sollte nicht mit den traditionellen deutschen Magisterabschlüssen verwechselt werden, auch wenn gemeinhin sowohl das Diplom als auch der alte Magister als äquivalent zum "neuen" Master/Magister angesehen werden.
und konsultiert man folgenden Link:
[url]
http://www.ifos.de/anabin/scripts/Selec ... SuchLand=7
[url/]
sind folgende Schlüsse zu ziehen:
Mestre = akademischer Grad der ungefähr dem deutschem Diplom entspricht.
sciencias sociais = Sozialwissenschaften
wobei keine 1:1 zum deutschen Hochschulwesen hergestellt werden kann zumindest nicht ohne genauere angaben.
Würde mich freuen wenn mich jemand eines besseren belehren könnte
Esperando Bruzundanga