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 Betreff des Beitrags: Mietrecht
BeitragVerfasst: 06 Dez 2006 15:19 
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Registriert: 13 Okt 2006 10:51
Beiträge: 10
Hallo Zusammen,

BGB in Brasil über Miet- Angelegenheiten
hoffentlich kann uns einer von euch helfen. Wir haben ein Haus in Rio Grande de Norte und es ist vermietet worden.
Da die Zahlungsmoral des Mieters nicht gegeben ist, möchten Wir ihn los
werden. Das Problem ist nur, das im Oktober der neue Vertrag unterzeichnet wurde und er zwei Jahre im Haus bleiben kann.
ABER: Einmal zahlt er 22 Tage später, einmal 30 Tage später u.s.w.
Laut Vertrag muss er ab dem fünften Tag 2%Zinsen täglich bezahlen und das wird er nicht tun. :evil:
Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt ?
Wie komme ich an die brasilianischen Gesetze (wie in Deutschland das BGB) ? :wink:
Oder hatte jemand von Euch, solch ein ähnlichen Fall ?
Mit freundlichen Gruß
Familie Assuncao


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 06 Dez 2006 17:51 
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Registriert: 28 Nov 2004 21:47
Beiträge: 688
Wohnort: Santa Maria / RS
Google mal mit "lei do inquilinato". Damit wirst Du die entsprechenden Paragrafen finden.

...SWK!



"Onde tudo que se planta cresce e o que mais floresce é o amor"


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 Betreff des Beitrags: Ih Morpheus
BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 15:06 
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Registriert: 11 Jan 2007 13:33
Beiträge: 1
leider gibt es viele Mietnomaden in Brasilien, soviel ich weiß, Du kannst mit einer Räumungsklage starten, es kann allerdings sehr lang dauern bis der Typ aus dem Haus auszieht.

In Brasilien sollte man nur mit Bürgschaft vermieten.

LEI DO iNQUILINATO ist schon der richtige Weg!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 16:40 
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Registriert: 18 Mai 2006 13:54
Beiträge: 73
Da wirst Du leider nicht viel Erfolg haben, leider gibt es in BRA kein Gesetz das mit dem dt. Mietrecht vergleichbar ist.

Vermutlich wird Dir nichts anderes übrig bleiben als die 2 Jahre zu warten bis der Vertrag abläuft. :oops:
Denn per Anwalt und Gericht, wird es noch länger dauern bis Ihr den Typ los seid. :(

Einziger Ausweg, ein paar Rausschmeisser anheuern, die den Typ samt Möbeln vor die Tür setzen, dann muss der Mieter zusehen wie er sein Recht bekommt, nicht Ihr :!: :twisted:

Viel Spass!


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 16:57 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Zitat:
ABER: Einmal zahlt er 22 Tage später, einmal 30 Tage später u.s.w.
Laut Vertrag muss er ab dem fünften Tag 2%Zinsen täglich bezahlen und das wird er nicht tun.
An Deiner Stelle wäre ich auch froh. Immerhin zahlt er ja. Und wenn er Dir dann beim Rausschmiss IPTU, Strom, Wasser und Telefon hinterlässt, dann hast Du erst ein richtiges Geschenk....... Wer kontrolliert denn für Dich vor Ort, ob er das heute überhaupt zahlt?
Ich habe schon von Fällen gehört. wo es auch wegen ein paar Tagen Verspätung, bzw 2% zu wesentlich höherem Schaden kam. Von der WC-Schüssel, über das Waschbecken, Zwischentüren ja sogar Steckdosen und Schalter - alles hat der Mieter mitgenommen. Es fehlten sogar diese Brasilit-Platten vom Dach!



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 17:26 
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Registriert: 18 Mai 2006 13:54
Beiträge: 73
Severino hat geschrieben:
[ Und wenn er Dir dann beim Rausschmiss IPTU, Strom, Wasser und Telefon hinterlässt, dann hast Du erst ein richtiges Geschenk....... Wer kontrolliert denn für Dich vor Ort, ob er das heute überhaupt zahlt?


Das kann er selber machen, wenn er sich nicht zu dämlich anstellt.
Denn inzwischen kann man sich per Internet kopien (2ª via) der o.g. Rechnungen ausdrucken ! :) Und wer den Telefonanschluss in einer vermieteten Wohnung auf den eigenen Namen laufen lässt ist selber Schuld!!! Soll sich doch der Mieter ´nen eigenen besorgen!

:twisted:


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 17:37 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Die Problematik gibt es aber auch dann, wenn es auf den Namen des Mieters läuft da. Eine Namensänderung geht nur, wenn alle alten Rechnungen bezahlt sind.
Hatte da beim Telefon mal so einen Fall. Nicht Mal abklemmen wollten die, solange nicht alles bezahlt ist. Hatte es dann auch über SP probiert, aber bis heute noch keine Antwort. Ist auch nicht mehr nötig, einer meiner Schwager hat das Problem auf brasilianische Art gelöst und die Kohle eingetrieben.....



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Mietrecht
BeitragVerfasst: 17 Mai 2007 03:24 
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Registriert: 04 Nov 2005 21:06
Beiträge: 1028
Wohnort: Vila Velha-ES-Brasil
mein Mietvertrag läuft ende dieses Monats aus. Jetzt hat man ja noch einen zusätzlichen Monat Zeit umzuziehen. leider finde ich dazu nix im Internet. kann mir jemand einen Tip geben wo ich dazu Informationen im Netz bekomme. Möchte mich nur Absichern, nicht das ich in 2 Wochen auf der Strasse stehe.


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 Betreff des Beitrags: Letztendlich
BeitragVerfasst: 17 Mai 2007 04:17 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
brauchst Du bei Streit natürlich einen RW.

Im Internet findet man einiges unter dem Stichwort:

Lei do inquilinato

wie z.B. den folgenen Link

http://www.direitonet.com.br/artigos/x/23/74/2374/

Denk mal dass Du getrost schlafen kannst (bei guter Rechtvertretung).


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 Betreff des Beitrags: Einfach zu verstehen
BeitragVerfasst: 17 Mai 2007 04:23 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Tipo Faq:

http://noticias.uol.com.br/uolnews/financas/sophia/2005/09/22/ult2623u36.jhtm


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