brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien

Neu:


Condor




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]   Gehe zu Seite: [ Vorherige ]  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26 Sep 2007 17:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 07 Jan 2005 09:37
Beiträge: 2568
Wohnort: Rheinland/Münsterland
Ich würde eine Mail an die brasilianische Botschaft schicken und um eine Antwort auf portugiesisch bitten. Die dann bei Problemen vorlegen, wenn sie positiv ist. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, die antworten recht schnell auf meine Frage zum Fahren mit deutschem Führerschein und ich denke, die können sowas auch schnell beantworten.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


Nach oben
 Profil  
      


 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26 Sep 2007 18:41 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3135
Wohnort: Anapolis GO
quatro cantos hat geschrieben:
Da wir auch vor einem ähnlichen Problem stehen , hab ich mal beim Konsulat in Frankfurt nachgefragt.
Die Antwort war eigentlich nicht überraschend :twisted: (jaaaa, das weiß ich nicht, woher sollen wir das denn hier wissen... warten Sie mal bis nächste Woche, da ist der Konsul wieder da oder noch besser fragen Sie einfach mal bei der Receita Federal nach , die wissen das doch bestimmt oder nicht , jjjaa doch doch die wissen das und verstehen Sie auch ....) Deshalb hab ich mal hier in D nachgefragt und die Empfehlung bekommen bei der BFaRM
nachzufragen. Die sagen , das man bei Reisen in andere Länder eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führt, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel oder Medikamente der Dauer der Reise angemessen sind . Dort gibt es auch eine Muster Natürlich empfehlen sie auch bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten nachzufragen. :banging: Ist zwar eigentlich für BTM , aber bestimmt auch bei anderen Medikamenten nicht verkehrt.
Gruß
quatro cantos

Die Receita Federal kann Dir höchstens sagen, ob Du auf die eingeführten Medikamente Steuern bezahlen musst. Und eine englische Bescheinigung ist in Brasilien wohl auch als Witz zu verstehen.
Versuch doch Mal über den Hersteller der Medikamente herauszufinden wie und wo Du die in Brasilien bekommst. Ich denke das ist erfolgversprechender als ein Konsulat. Ausserdem ist zu befürchten, dass Dir Medikamente im Handgepäck weggenommen werden. Im Gepäck gehen sie vielleicht verloren oder werden bei der Zollkontrolle beschlagnahmt. Für wichtige Medikamente würde ich mir schon Gedanken machen, wie man die im Land selbst bekommt.



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
      
 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: 27 Sep 2007 10:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 01 Sep 2007 21:03
Beiträge: 4
severino hat geschrieben:
Die Receita Federal kann Dir höchstens sagen, ob Du auf die eingeführten Medikamente Steuern bezahlen musst. Und eine englische Bescheinigung ist in Brasilien wohl auch als Witz zu verstehen.
Versuch doch Mal über den Hersteller der Medikamente herauszufinden wie und wo Du die in Brasilien bekommst. Ich denke das ist erfolgversprechender als ein Konsulat. Ausserdem ist zu befürchten, dass Dir Medikamente im Handgepäck weggenommen werden. Im Gepäck gehen sie vielleicht verloren oder werden bei der Zollkontrolle beschlagnahmt. Für wichtige Medikamente würde ich mir schon Gedanken machen, wie man die im Land selbst bekommt.


nene es gibt bestimmte Medikamente nicht in Brasilien oder sie sind einfach zu teuer um sie selbst zu kaufen.
deshalb empfiehlt die BFaRM ja auch das man sich die ärzliche Verordnung beglaubigen lassen soll von der jeweiligen Botschaft und dan könnte man es ja noch vorher übersetzen lassen. Ist natürlich ein Heidenaufwand , aber wenn es denn sein muß
der Tip mit der Receita kam ja von der Fachfrau ?? des Konsulates und nicht von mir.


macaxeira


Nach oben
 Profil  
      
 Betreff des Beitrags: Re: Re:
BeitragVerfasst: 27 Sep 2007 11:22 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3135
Wohnort: Anapolis GO
quatro cantos hat geschrieben:
....der Tip mit der Receita kam ja von der Fachfrau ?? des Konsulates und nicht von mir.
macaxeira

Naja, nehme Mal an dass die Fragezeichen absichtlich gesetzt sind. Sonst würde ja der Beitrag eher zu den Stammtischwitzen gehören.... Obwohl es soll ja auch Ausnahmen geben. Aber leider habe ich bisher keine getroffen. Aber ich bin ja Optimist.....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
      


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite: [ Vorherige ]  1, 2





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Gesetzgebung: Brasilianisches Recht, Behörden, Zoll & Steuern

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 12 Okt 2008 06:52


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Keine Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  




* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife