jojoba hat geschrieben:
Oi gente,
Hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Legalisierung einer Heirat bei der brasilianischen Botschaft gesammelt ?
Klein Info hierzu. Die Registrierung der Ehe beim bras. Konsulat in Deutschland ist NUR für interne Zwecke des Konsulats. Z.B. Änderung des Familiennamen im bras. Pass nach der Hochzeit, etc....
Das Konsulat leitet diese Info NICHT nach Brasilien weiter. Da es dort kein zentrales Standesamt für im Ausland lebende Staatsangehörige gibt so wie in Deutschland (Standesamt I, Berlin).
D.h., um die Ehe rechtlich einwandfrei zu registrieren, müsst Ihr bei Euerem nächsten Brasilienaufenthalt, die Ehe bei einem Cartório de Registro Civil unter vorlagen aller erforderlichen Dikumente registrieren lassen
Solange das nicht gemacht ist, seid Ihr nach bras. Recht NICHT verheiratet
jojoba hat geschrieben:
Wo ist eigentlich der Unterschied zw. Niederlassungs- und Aufenthaltserlaubnis ?[/color]
Die Aufenthaltserlaubnis (AE), wird nur befristet ausgestellt, die Niederlassungserlaubnis (NE) ist das was früher eine unbefristete AE war. Die NE wird i.d.R. nach 3 bis 5 Jahren legalen Aufenthalts in D erteilt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Tipps und Infos zum Thema Ausländer- und Aufenthaltsrecht, findest Du auf folgender Webseite:
http://www.info4alien.de
Das angegliederte offene Forum (Forum für Alle) ist auch sehr informativ und hilfreich.
