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Condor




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BeitragVerfasst: 14 Feb 2006 19:46 
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@ Felipe:
Wenn ich Dich gekränkt haben sollte – Entschuldigung. :cry:



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 14 Feb 2006 19:55 
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@Bagi

Por nada.

Abraços
Felipe o--o


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BeitragVerfasst: 15 Feb 2006 10:41 
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Felipe, hier ging es um einen laufenden Gesetzgebungsvorgang-- sicherlich nichts worauf ich Lust hätte dt. Dauerkommentare bzw. sogar Übersetzungen zu verfassen. Da ist drängelnder Ton auch unangebracht, wir sind hier alle zum Spaß im Forum und verdienen kein Geld mit bras. Business (im Gegensatz zu anderen).

Insofern ist der Hinweis auf das bras. Originalmaterial tatsächlich wohl eher für Leute gedacht, die an der aktuellen Diskussion dran sein wollen.

Fakt ist auch, dass zur Zeit nicht mehr an praktischen Informationen da ist, das Ganze ist nur ein Gesetzentwurf. Erst später kommen noch Ausführungsverordnungen und ähnliches hinzu. Sobald sich da Definitives ergibt, wird sich sicherlich auch jemand hier finden, der sich auf Deutsch genau damit auseinandersetzt. Vor sechs Monaten wird sich da über nicht viel rühren.

So und jetzt nochmal einfach ausgeschrieben:
Wer eine Scheinheirat eingehen will, um ein brasilianisches Dauervisum zu erreichen, sollte das möglichst bald machen. Sobald das neue Gesetz durch ist, geht es nicht mehr so einfach wie heute (Dauervisum sofort), sondern man macht sich fünf Jahre von seiner/m Scheinheirats-Brasilianer/in abhängig und darf sie fünf Jahre lang bei Laune halten. Viel Spaß beim Abserviertwerden 2 Monate für Ablauf der Frist.


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 16:28 
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Eine andere Kleinigkeit hab ich doch glatt übersehen:

Für das temporäre Visum muss man dann nicht mal mehr verheiratet sein. Nachweis einer união estável reicht aus.

:)

Na wenn das nicht modern ist..


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BeitragVerfasst: 14 Apr 2006 04:15 
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3- Visto para casamento - A lei atual prevê visto permanente para estrangeiros que se casam com brasileiros. A nova lei dará um visto temporário em caso de casamento. Após cinco anos, o cônjuge estrangeiro estando ainda casado, terá o visto permanente.

Nach meinen Kenntnissen übersetzt wäre das ein Heiratsvisum und aufgrund dessen erhält man nach 5 gemeinsamen Jahren die definitive permanencia.

Therotisch würde das aber heissen wer bereits mehr als 5 Jahre verheiratet ist, müsste trotzdem direkt die definitive permanencia erhalten.



neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


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BeitragVerfasst: 14 Apr 2006 16:30 
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Entschuldigung, wenn ich mich einmische. Aber wer eine Permanência in Brasil anstrebt, der sollte eigentlich auch ein weinig bemüht sein, zumindest ein bisschen Portugiesisch zu erlernen. Vielleicht zumindest das Basisvokabular.



abraços


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BeitragVerfasst: 14 Apr 2006 17:28 
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@ thomas

dauervisum - alte regeln ? meinste damit 50.000us$ zahlen ? wie bekommt man sonst ein dauervisum ?


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BeitragVerfasst: 16 Apr 2006 17:04 
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@Neginho:

neginho hat geschrieben:
3- Visto para casamento - A lei atual prevê visto permanente para estrangeiros que se casam com brasileiros. A nova lei dará um visto temporário em caso de casamento. Após cinco anos, o cônjuge estrangeiro estando ainda casado, terá o visto permanente.

Nach meinen Kenntnissen übersetzt wäre das ein Heiratsvisum und aufgrund dessen erhält man nach 5 gemeinsamen Jahren die definitive permanencia.

Therotisch würde das aber heissen wer bereits mehr als 5 Jahre verheiratet ist, müsste trotzdem direkt die definitive permanencia erhalten.

neginho


Leider nein.. im eigentlichen Gesetzestext ist mit der Fünf-Jahres-Frist immer die Dauer des temporären Visums gemeint und nicht die Dauer der Ehe.


Art. 23.
...
II - ao estrangeiro que possua cônjuge de nacionalidade brasileira, do qual não esteja separado de fato ou de direito, ou que comprove união estável com brasileiro;
...
§ 1º. No caso previsto no inciso II, será concedida residência temporária de cinco anos, findos os quais poderá ser transformada em permanente caso persistam as condições que determinaram a concessão da residência no País.


@casparbahia:
was meinstn du genau :?:

dauervisatypen:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _daue.html


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BeitragVerfasst: 19 Apr 2006 16:05 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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@casparbahia
Du kannst eine Brasilianerin heiraten, einer ein Kind machen (sicher die interessanteste Variante) oder mindestens 50T US$ investieren.

Bei Heirat bekommst Du heute noch die permanencia auf der policia federal in Brasilien. Neu soll es dann zunächst eine provisorische Aufenthaltsbewilligung geben. Die definitive Aufenthaltsbewilligung soll es dann erst nach 5 Jahren geben. Dafür müsstest Du aber nicht mal mehr unbedingt heiraten.

Du musst das Kind auch nicht selbst machen. Du musst aber als Vater deklariert sein. Somit bist Du auch unterhaltspflichtig.

Eine Investition ist an einen Businessplan mit der Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft. Erreichst Du das nicht kann Dir die Bewilligung verweigert werden.

Ansonsten verlierst Du eine Permanencia eigentlich nicht mehr, ausser Du verlässt das Land für mindestens 2 Jahre.

Das mit der Heirat bringt Vorteile für homosexuelle Paare.
Bei den "normalen" Beziehungen gibt es auch heute schon ein Konkubinatsrecht, wobei ein Partner bei der Trennung die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens vor Gericht erstreiten kann. Alles andere spielt dann erst bei einer Scheidung eine Rolle. Solltest Deine Ehe also weniger als 5 Jahre halten, hast Du Pech gehabt. Aber kannst ja wieder heiraten....Brasilien hat ja genug schöne Frauen die sich nichts sehnlicher wünschen als einen anständigen Ehemann....

Im wesentlichen will Brasilien mit dem neuen Gesetzesentwurf den Scheinehen vorbeugen sowie die Diskriminierung von Homosexuellen abschaffen. Trotzdem bleiben genug Möglichkeiten wie eine "arme" Brasilianerin von einem "reichen" Europäer profitieren kann. Aber man heiratet ja aus Liebe und dann spielen die Gesetze nicht so eine grosse Rolle. Diese zeigen erst bei Trennung oder Scheidung eine Wirkung.



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 20 Apr 2006 10:52 
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Registriert: 15 Mär 2006 11:32
Beiträge: 238
Wohnort: osnabrück
danke severino für die ausführliche version,
ja das mit der investition ist so ne sache .. denn meines wissens müssen die die permanencia nicht erteilen, wenn eben nicht genügend arbeitsplätze geschaffen worden sind. kann man die 50.000$ auch an eine ltda. geben, die einen ausländischen besitzer mit permanencia (*hust* z.B. mein onkel *hust*) hat?


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