Auszug aus der homepage der Brasilianischen Botschaft
Zitat:
Dauervisum (VIPER) und Arbeitserlaubnis für ausländische Investoren
Regelt die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für die Vergabe von Dauervisa an ausländische Investoren (physische Personen)..
Artikel 1 Das brasilianische Arbeitsministerium kann die Erteilung eines Dauervisums für Ausländer genehmigen, die beabsichtigen, sich in Brasilien niederzulassen, um eigene Mittel ausländischer Herkunft im Produktionssektor zu investieren.
Artikel 2 Die Erteilung eines Dauervisums für Ausländer kann nur erfolgen, wenn erwiesenermaßen Devisen in Höhe von mindestens US$ 50.000,00 (Fünfzigtausend US-Dollar) investiert werden.
1 § Die Bestimmungen dieses Artikels gelten sowohl für neue wie auch für bereits bestehende Unternehmen. 2 § Wenn aufgrund des Investitionsvorhabens laut eines vorzulegenden Beschäftigungsplans mindestens zehn neue Arbeitsplätze über den Zeitraum von fünf Jahren für Brasilianer geschaffen werden, kann der Nationale Einwanderungsrat die Erteilung eines Dauervisums an einen Ausländer auch bei Unterschreitung des in Artikel 2 oben geforderten Anlagekapitals genehmigen.
Artikel 3 Dem Antrag auf Erteilung eines Dauervisums für ausländische Investoren sind folgende Unterlagen beizufügen:
I Formloser Antrag
II Öffentlich beglaubigte Vollmacht (procuração por instrumento público) - nur erforderlich, falls sich der ausländische Investor durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt
III Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde des ordnungsgemäß eingetragenen Unternehmens, in das investiert werden soll
IV Nachweis der ausländischen Direktinvestition durch das Informationssystem der Zentralbank (SISBACEN = Sistema de Informação do Banco Central) oder Beleg der Empfängerbank
V Originalbeleg über die Entrichtung der Individuellen Einwanderungsabgabe (DARF - código 6922) auf den Namen des Unternehmens, das den Antrag gestellt hat
VI Beleg über die Einreichung der letzten Steuererklärung des antragstellenden Unternehmens
Artikel 4 Das Arbeitsministerium macht dem brasilianischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Mitteilung über die gewährte Arbeitserlaubnis, damit die für den Wohnort des Antragstellers zuständige diplomatische Vertretung, berufskonsularische Vertretung oder das Vizekonsulat das beantragte Dauervisum erteilen kann.
Artikel 5 Der erste Ausweis, den der Ausländer erhält, vermerkt, daß sich der Inhaber als Investor in Brasilien aufhält, er besitzt eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Artikel 6 Die brasilianische Bundespolizei ersetzt das Personaldokument bei Auslaufen der Gültigkeitsfrist, sofern der Inhaber nachweist, daß er sich nach wie vor als Investor in Brasilien aufhält.
Einziger Paragraph: Der Nachweis, auf den im ersten Absatz dieses Artikels Bezug genommen wird, kann durch Vorlage folgender Unterlagen erbracht werden:
I Nachweis über die Entrichtung von Steuern GAR/FUNAPOL
II Personaldokument des Ausländers
III Beglaubigte Kopie des unterschriebenen Gesellschaftsvertrags des Unternehmens
IV Beglaubige Kopie der Steuererklärung für das letzte Steuerjahr des Unternehmens
V Kopie der Jahresübersicht Sozialinformationen (Relação Anual de Informações Sociais) - RAIS für die letzten fünf Jahre
Artikel 7 Bei Nichterfüllung der unter Artikel 6 genannten Bedingungen wird das Dauervisum entzogen.
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NILTON FREITAS
Präsident des Nationalen Einwanderungsrates