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Condor




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BeitragVerfasst: 20 Apr 2006 11:04 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Auszug aus der homepage der Brasilianischen Botschaft
Zitat:
Dauervisum (VIPER) und Arbeitserlaubnis für ausländische Investoren
Regelt die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für die Vergabe von Dauervisa an ausländische Investoren (physische Personen)..
Artikel 1 Das brasilianische Arbeitsministerium kann die Erteilung eines Dauervisums für Ausländer genehmigen, die beabsichtigen, sich in Brasilien niederzulassen, um eigene Mittel ausländischer Herkunft im Produktionssektor zu investieren.
Artikel 2 Die Erteilung eines Dauervisums für Ausländer kann nur erfolgen, wenn erwiesenermaßen Devisen in Höhe von mindestens US$ 50.000,00 (Fünfzigtausend US-Dollar) investiert werden.
1 § Die Bestimmungen dieses Artikels gelten sowohl für neue wie auch für bereits bestehende Unternehmen. 2 § Wenn aufgrund des Investitionsvorhabens laut eines vorzulegenden Beschäftigungsplans mindestens zehn neue Arbeitsplätze über den Zeitraum von fünf Jahren für Brasilianer geschaffen werden, kann der Nationale Einwanderungsrat die Erteilung eines Dauervisums an einen Ausländer auch bei Unterschreitung des in Artikel 2 oben geforderten Anlagekapitals genehmigen.
Artikel 3 Dem Antrag auf Erteilung eines Dauervisums für ausländische Investoren sind folgende Unterlagen beizufügen:
I Formloser Antrag
II Öffentlich beglaubigte Vollmacht (procuração por instrumento público) - nur erforderlich, falls sich der ausländische Investor durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt
III Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde des ordnungsgemäß eingetragenen Unternehmens, in das investiert werden soll
IV Nachweis der ausländischen Direktinvestition durch das Informationssystem der Zentralbank (SISBACEN = Sistema de Informação do Banco Central) oder Beleg der Empfängerbank
V Originalbeleg über die Entrichtung der Individuellen Einwanderungsabgabe (DARF - código 6922) auf den Namen des Unternehmens, das den Antrag gestellt hat
VI Beleg über die Einreichung der letzten Steuererklärung des antragstellenden Unternehmens
Artikel 4 Das Arbeitsministerium macht dem brasilianischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Mitteilung über die gewährte Arbeitserlaubnis, damit die für den Wohnort des Antragstellers zuständige diplomatische Vertretung, berufskonsularische Vertretung oder das Vizekonsulat das beantragte Dauervisum erteilen kann.
Artikel 5 Der erste Ausweis, den der Ausländer erhält, vermerkt, daß sich der Inhaber als Investor in Brasilien aufhält, er besitzt eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Artikel 6 Die brasilianische Bundespolizei ersetzt das Personaldokument bei Auslaufen der Gültigkeitsfrist, sofern der Inhaber nachweist, daß er sich nach wie vor als Investor in Brasilien aufhält.

Einziger Paragraph: Der Nachweis, auf den im ersten Absatz dieses Artikels Bezug genommen wird, kann durch Vorlage folgender Unterlagen erbracht werden:
I Nachweis über die Entrichtung von Steuern GAR/FUNAPOL
II Personaldokument des Ausländers
III Beglaubigte Kopie des unterschriebenen Gesellschaftsvertrags des Unternehmens
IV Beglaubige Kopie der Steuererklärung für das letzte Steuerjahr des Unternehmens
V Kopie der Jahresübersicht Sozialinformationen (Relação Anual de Informações Sociais) - RAIS für die letzten fünf Jahre
Artikel 7 Bei Nichterfüllung der unter Artikel 6 genannten Bedingungen wird das Dauervisum entzogen.
...

NILTON FREITAS
Präsident des Nationalen Einwanderungsrates



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 27 Apr 2006 19:38 
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Zitat:
Artikel 2 Die Erteilung eines Dauervisums für Ausländer kann nur erfolgen, wenn erwiesenermaßen Devisen in Höhe von mindestens US$ 50.000,00 (Fünfzigtausend US-Dollar) investiert werden.
[...]2 § Wenn aufgrund des Investitionsvorhabens laut eines vorzulegenden Beschäftigungsplans mindestens zehn neue Arbeitsplätze über den Zeitraum von fünf Jahren für Brasilianer geschaffen werden, kann der Nationale Einwanderungsrat die Erteilung eines Dauervisums an einen Ausländer auch bei Unterschreitung des in Artikel 2 oben geforderten Anlagekapitals genehmigen.


Die Investition von 50k$ reicht gemäss diesem Gesetzestext, um die Permanência zu bekommen. Die 10 Arbeitsplätze in §2 sind eine Alternative dazu.

Ich habe noch meine Freundin (Anwältin in BH) gefragt. Sie ist zwar auf Arbeitsrecht und nicht auf Immigration spezialisiert, meinte aber auch dass der Text so zu verstehen ist. Sie kenne allerdings die Verwaltungs- bzw. Gerichtspraxis nicht; die sehe ev. anders aus. Aus dem vorliegenden Gestzestext könne man aber über die 50k$ hinaus keine Bedingungen zur Schaffung einer bestimmten Anzahl Arbeitsplätze ableiten.


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BeitragVerfasst: 28 Apr 2006 10:34 
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Für den Erstantrag sind die Planung von 10 Arbeitsplätzen eine Alternative zur bloßen Überweisung der 50.000 USD.

Beim Review müssen bei dieser alternativen Variante diese 10 Arbeitsplätze aber dann geschaffen worden sein. Die Kriterien der Überprüfung bei den 50.000 USD sind dagegen etwas schwammiger. Die Ausführungsverordnung gibt zwar die formalen Dokumente vor, die dann alle fünf Jahre vorgelegt werden müssen, aber sagt nichts darüber aus, was materiell in diesen Dokumenten nachgewiesen sein muss. Wie Deine Anwältin sagte, es kommt dann auf die Verwaltungspraxis an. Es kann sein, dass Du Beamte findest, denen die bloße Existenz der Dokumente genügt oder aber auch solche, die dann sich die Begriffsbestimmung von Investor, produktiver Aktivität etc. zum Zeitvertreib vornehmen und sich genauer anschauen, was mit deinen 50.000 USD gemacht wurde, ob sie noch da sind und zB auch ob Arbeitsplätze geschaffen worden sind etc.


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2006 20:23 
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Habe gerade eine andere Unglücklichkeit festgestellt.. man muss als mit einer Brasilianerin Verheirateter nach dem Gesetzesentwurf fünf Jahre vor Ort leben, bevor man Brasilianer werden kann..

Zur Zeit ist es noch ein Jahr..!

Zum Glück liegt meine gerade noch nach den alten Regeln beantragte Permanencia bei der Botschaft.. Und jetzt nur noch abholen und nichts wie in den Flieger und ab zur PF :)


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2006 21:52 
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Thomas, ich komm nicht ganz mit bei deinem Posting...

Was hat "Brasilianer werden" mit der permanencia zu tun?


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2006 23:02 
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Holger3 hat geschrieben:
Thomas, ich komm nicht ganz mit bei deinem Posting...

Was hat "Brasilianer werden" mit der permanencia zu tun?


Genau :!: Das sind doch zwei total verschiedene Sachen :!:

Ausserdem wozu die Aufregung, erstens ist das neue Gesetz noch gar nict beschlossen und erst Recht noch nicht in Kraft. Das wird dieses (Wahl)Jahr sowieso nichts. Die Herren Politiker in Brasília haben dieses Jahr noch kein einziges neues Gesetz verabschiedet. Jetzt geht´s erstmal in die Ferien und dann ist Wahlkampf angesagt. Also das wird noch lange dauern bis (wenn überhaupt) dieser Entwurf mal Gesetz wird! :twisted:

Davon abgesehen, NUR weil Du mit einer Brasilianerin verheiratet bist und in Brasiland leben willst, musst Du doch nicht gleich Brasi werden und Dich Einbürgern lassen :oops: :!:



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BeitragVerfasst: 13 Jul 2006 23:20 
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Mazzaropi hat geschrieben:
Davon abgesehen, NUR weil Du mit einer Brasilianerin verheiratet bist und in Brasiland leben willst, musst Du doch nicht gleich Brasi werden und Dich Einbürgern lassen :oops: :!:


"Müssen" nicht. Aber wenn man den deutschen Pass behalten kann, bringt das doch eigentlich nur Vorteile und keine Nachteile, oder?


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2006 23:26 
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Kann man sich eigentlich dann mit einem bras. Pass bei der Ankunft eines int. Fluges in der Schlange für Brasilianer anstellen? Wäre schon mal ein Riesenvorteil (in Brasilien meine ich, in Lissabon eher nicht.) 8)


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2006 15:06 
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Gregor hat geschrieben:
Kann man sich eigentlich dann mit einem bras. Pass bei der Ankunft eines int. Fluges in der Schlange für Brasilianer anstellen? Wäre schon mal ein Riesenvorteil (in Brasilien meine ich, in Lissabon eher nicht.) 8)


dazu brauchst du keinen brasipass---dazu reicht dir die permanencia.



o sol nasce pra todos; a sombra pra quem merece.


hispaniolanews


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2006 15:32 
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mikelo hat geschrieben:

dazu brauchst du keinen brasipass---dazu reicht dir die permanencia.


Praktisch! Dann fällt nat. auf der anderen Seite dieses Argument für den Pass weg...


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