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Condor




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BeitragVerfasst: 14 Jul 2006 17:09 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Nee, des ist ein Missverständnis. Die Permanencia hole ich mir gerade. Ich brauch sie zwar nicht, aber bevor sie die neuen Regeln entgültig erlassen, hole ich sie mir lieber jetzt. Kostet ja nix. Bis auf die Kleinigkeit der schon seit einigen Jahren bestehenden Ehe ;)

Beklagen tu ich mich über die neuen Regeln zur Staatsbürgerschaft. Denn die hätte ich auch noch gerne.

Warum? Einfach so, zum Spaß. Die deutsche kann ich ja behalten und dann hab ich halt zwei.

:!:


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 Betreff des Beitrags: Scheinheirat
BeitragVerfasst: 23 Jul 2006 12:46 
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Das ist endlich mal wieder ein interessanter Beitrag,jetzt brauch ich nur noch ne Frau die bereit ist mit mir zusammenzukommen



Ich werde im August nach Blumenau ziehen


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BeitragVerfasst: 24 Jul 2006 13:58 
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CC,

Du musst VOR der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der deutschen beantragen (und Bindung zu Deutschland nachweisen, Konto, Verwandte etc.) und die Genehmigung abwarten. Bei positivem Bescheid kannst Du dann die deutsche behalten.

Gruss, Holger


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BeitragVerfasst: 24 Jul 2006 16:51 
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Holger3 hat geschrieben:
CC,

Du musst VOR der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der deutschen beantragen (und Bindung zu Deutschland nachweisen, Konto, Verwandte etc.) und die Genehmigung abwarten. Bei positivem Bescheid kannst Du dann die deutsche behalten.

Gruss, Holger


Richtig, erst die Genehmigung nach §25 (2) StAG abwarten. Allerdings dauert dies auch ein paar Monate. Beantragung über deutsche Auslandsvertretung. Kosten 255 Euro.

In Brasilien kann die Einbürgerung ein Jahr nach Erteilung der Permanencia (nicht der CIE) , bzw. Veröffentlichung im DOU beantragt werden.

Neben den Gründen für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft muss den deutschen Behörden in dem Antrag zusätzlich erklärt werden, WARUM man die brasilianische Staatsbürgerschaft erhalten möchte.



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BeitragVerfasst: 25 Jul 2006 02:01 
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Beiträge: 2881
Hier gibt es ein Merkblatt als PDF-Datei:

http://www.bva.bund.de/nn_761424/DE/Auf ... latt1P.pdf



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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Ausländergesetz / Novo Estatuto do Estrangeiro
BeitragVerfasst: 08 Aug 2006 08:16 
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Registriert: 08 Aug 2006 05:33
Beiträge: 138
Wohnort: ne, bitte, nicht mehr im DFF...
thomas vom 31.12.05 (!) hat geschrieben:
Brasilien beschließt bald ein neues Ausländergesetz. Der Entwurf dazu liegt jetzt öffentlich hier aus und kann mit Kommentaren versehen werden:
.

thomas hat geschrieben:
Das neue Ausländergesetzt soll jetzt innerhalb von sechs Monaten dem Kongress zur Abstimmung vorgelegt werden.



hihi, gerade mal auf den Seiten vom Ministerium nachgeschaut.
die 6 Monate sind um... mehr als vorbei.... und nichts passiert.

Immer noch das Gesetz von 1980, etc....

Die strecken die 6 Monate wohl wieder auf 6 Jahre....


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