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Condor




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 Betreff des Beitrags: Neues Zuwanderungsgesetz in Deutschland
BeitragVerfasst: 13 Jul 2007 18:25 
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Das neu Zuwanderungsgesetz ist am 6. Juli vom Bundesrat verabschiedet worden und wird demnächst in Kraft treten.
Wenn ich das aber richtig sehe, dann gelten die geforderten Sprachkenntnisse nicht für Ehegatten eines Deutschen. Oder? :roll:


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2007 19:17 
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Oi Fantasma
Wie es aussieht, doch. Dazu muss man das aber mal genau lesen. Ich hab's auch nicht geglaubt, man kann das aber aus § 28 (Seite 171, für Deutsche) und § 30 (Seite 172, Ausländer) herauslesen. Ob das allerdings Bestand hat, bezweifele ich.
Also wenn sie kein Deutsch lernt, werdet ihr halt wieder getrennt.

Noch schärfer finde ich, dass, wenn du deine Frau in D nicht selber ernähren kannst, du gefälligst mit ihr in ihrem Land zu leben hast.

Das ganze Gesetz hat wohl mal wieder einige handwerkliche Mängel, also Futter für die Gerichte.

Gruß

PS:
Ich muss allerdings sagen, das für mich die Gesetzestexte kaum verstehbarr sind, vielleicht ist es ja doch nicht ganz so, aber lest mal selber

das Gesetz findet ihr unter

http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf

ist wohl nur der Entwurf, der aber nicht mehr geändert worden ist.

Manfred


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2007 19:50 
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§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, ..... und er sich auf einfache Art in deutscher Spracheverständigen kann.

§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer...
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3. .....

Das heisst:
Wenn Du Deutscher bist, dann bekommt dein Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sprachkentnisse, Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren mit Sprachkentnisse.

Das war aber schon vorher so.
Wenn Du Ausländer bist, dann gibts ohne Sprachkentnisse nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis. Und deswegen regen sich die Türken (meiner Meinung nach zurecht) auf.

Quellen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_20 ... 10004.html


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BeitragVerfasst: 13 Jul 2007 21:36 
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fantasma hat geschrieben:

Wenn Du Ausländer bist, dann gibts ohne Sprachkentnisse nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis. Und deswegen regen sich die Türken (meiner Meinung nach zurecht) auf.



oi fantasma,

mit dem gesetz soll erreicht werden, dass sich auslaendische ehegatten integrieren (koennen).

bei dir als deutschem ehemann unterstellt man, dass sich deine auslaendische ehefrau aufgrund der tatsache, dass sie mit einem Deutschen - der allerdings auch in deutschland leben muss - verheiratet ist, selbst dann integrieren wird, wenn sie ohne deutschkenntnisse ankommt.

bei den tuerken etwa ist das aber oft anders. in kreuzberg wird oft innerhalb der familien noch - und nur - tuerkisch gesprochen.

und wenn dann so ein armes anatolisches maedchen ohne jedwede sprachkenntnis weiterhin hier ankommen (manche nennen es "importiert werden") koennte, dann waere ihm auch kuenftig eine integration kaum moeglich, wenn da nicht endlich mal der gesetzgeber nun nachhelfen wuerde.

dass sich gewisse tuerkische (maenner-) kreise darueber aufregen, ist zwar verstaendlich.

man sollte diese kreise, so meine ich, jedoch nicht auch noch aus der bevoelkerung unterstuetzen.



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 01:29 
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fantasma hat geschrieben:
Das war aber schon vorher so.
Wenn Du Ausländer bist, dann gibts ohne Sprachkentnisse nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis. Und deswegen regen sich die Türken (meiner Meinung nach zurecht) auf.

Quellen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_20 ... 10004.html


Meiner Meinung nach zu unrecht!Wie sie den deutschen Staat ausnehmen können lernen sie bevor sie ein Brocken deutsch sprechen. Wer in Deutschland länger als 3Monate ist sollte einen kleinen Grundwortschatz vorweisen können, sonst Abschiebung. Teilweise glaube ich,dass die Leute ja wollen, aber nicht können, da sie einfach ein bisschen unterbelichtet sind. Du musst mal zuhören, wie die sich unterhalten. Auch Ausländer, die schon mehrere Jahre in Deutschland sind. Sehr schlimm. Ich habe neulich einen türkischen Kollegen gefragt, warum manche so schlecht deutsch sprechen...Seine Antwort:"Die sprechen genau so schlecht türkisch"Teilweise aus Ostanatolien, noch nie eine Schule von innen gesehen, was will man da erwarten. Mittlerweile bin ich zu dem Schluß gekommen, dass das hinter der Integrationspolitik eine gewissene Masche steckt. Es geht einfach darum, so viel wie möglich Leute nach Deutschland zu holen, diese mit einem gewissen Betrag zu unterstützen (HartzIV), um damit die Wirtschaft anzukurbeln. Das Geld wird einfach umverteilt. Die einen Zahlen Steuern für die HartzIV-Bürger, die HIV wiederrum konsumieren. Ergebnis Volkswirtschaft wird angekurbelt. Dass diese Leute bevor sie überhaupt Deutschland betreten, zum Scheitern verurteilt sind, ist jedem bewusst. Es geht einfach um den Konsum und die Erhaltung einer sinkenden Geburtenrate. Es ist nunmal Fakt, dass ausländische Mitbürger im Durchschnitt mehr Kinder haben, als "Deutsche", denn die Kinder der Ausländer nennen sich ja auch "Deutsche". Die hohen Geburtenraten ausländische Mitbürger haben wir nicht zuletzt der Rot-Grünen Regierung unter G.Schröder zu verdanken, die das Kindergeld maßgeblich erhöht hat.


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 06:10 
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@Joachim2007 und Diter_Rio
Auf der einen Seite habt ihr natürlich recht. Wenn ich mir aber nun vorstelle, ich wäre Ausländer und lebte seit 30 Jahren in Deutschland, zahle schon brav meine Steuern und bin voll integriert, dann könnte meine Brasileira erst einmal deutsch lernen bevor sie nach Deutschland kommt. Und warum das nicht z.B. für Amerikaner gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Sinnvoller wäre doch, allen eine Aufenhalterlaubnis zu erteilen mit der Auflage einen Sprachkurs zu besuchen. Wer dann z.B. nach 12 Monaten kein Deutsch versteht, muss wieder gehen.


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 09:44 
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Ich finde die neue Regelung ok.

Auch wenn das für manch einen Ausländer eine Zumutung darstellen mag, es geht bei den Deutschkenntnissen ja nicht um Touristen, die den Dom in Köln besuchen wollen, sondern um Personen, die in D leben wollen. Was ist schlimm daran, wenn die Deutsch sprechen können. Außer dass es vielleicht dem einen oder anderen Ehemann nicht recht ist, wenn seine Frau zu selbständig wird. Warum holen sich denn soviele Türken Frauen aus der Heimat, weil sie mit den Türkinnen in D nicht zurecht kommen. Die sind ihnen zu selbständig.
Also meine Meinung ist, es ist eine gute Änderung. Meine Frau hat viele Ausländerinnen in einem D-Kurs kennengelernt, die nur aufgrund der Vorschrift einen Integrationskurs machen zu müssen, sich mit Deutsch beschäftigen.
Durch den Druck auf den Antragsteller muß er sich mit Deutsch beschäftigen. Ich kenne selbst türkische Frauen, die Jahrelang in D leben und absolut gar keine Deutschkenntnisse haben. Natürlich gibt es das bei Brasilieras auch, bei meiner z.B. ist es auch nicht weit her, aber ich bin Deutscher, da ist die Integration eher gegeben, als wenn eine Türkin in der Parallelwelt der Türken lebt.
Ich kenne das von Arabern (z.B. Algeriern), die nicht wollen, daß ihre Frau arabisch spricht, denn dann versteht sie, was die Männer um sie herum sprechen und könnte sich alleine im Land bewegen.
Und dass sich die Regierung von den türkischen Vereinen nicht hat erpressen lassen finde ich super, Gratulation Frau Merkel.


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 18:56 
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[...] von mir selber gelöscht! Birgit


Zuletzt geändert von Birgit am 04 Dez 2007 19:11, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 19:59 
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Birgit hat geschrieben:
fantasma hat geschrieben:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, ..... und er sich auf einfache Art in deutscher Spracheverständigen kann.

§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer...
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und


3. .....

Das heisst:
Wenn Du Deutscher bist, dann bekommt dein Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sprachkentnisse, Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren mit Sprachkentnisse.

Das war aber schon vorher so.
Wenn Du Ausländer bist, dann gibts ohne Sprachkentnisse nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis. Und deswegen regen sich die Türken (meiner Meinung nach zurecht) auf.

Quellen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_20 ... 10004.html


Hi fantasma,

diese neue Regelung ist sicherlich nicht "das Gelbe vom Ei" aber der Protest u.a. der Türken ist m.E. auch nicht ganz korrekt...

Das "Hauptproblem" der meisten z.B. Türken in Deutschland ist -glaube ich-, dass sie eben nie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben und deshalb deren PartnerInnen eben nicht automatisch eine Aufenthalterlaubnis bekommen...

Deshalb gibt es jetzt diese Regelung, die versucht im "Schweinsgalopp" alle Integrationsversäumnisse der letzten Jahrzehnte nachzuholen :oops:

Was die "Sprachabgrenzung" betrifft:
türkische, arabische, russische oder vielleicht italienische "Ghettos" gibt es vielleicht häufiger, als kanadische oder amerikanische?!

Grüße,
Birgit


Was hier abgeht kann man nur als große Sauerei empfinden. Ob jemand die Sprache kann oder nicht ist doch Wurscht. Es wäre richtiger gewesen, wenn man das deutsche Volk gefragt hätte, ob es ein Einwanderungsland sein möchte oder nicht. Hätte das Volk zugestimmt, dann müßte es auch mit allen Vor- und Nachteilen leben. Deshalb mein Appell an die Politiker: Laßt das Volk frei und demokratisch als mündige Bürger selbst entscheiden. Ihr als Politiker habt dann die Arschkarte abgegeben. Die Verantwortung für die Zersetzung und Sabotage der deutschen Nation müßte das deutsche Volk dann selbst tragen, ohne euch als Sündenbock abzustempeln und euch die Schuld für dieses Dilemma zu geben.
Wie wäre es auch mit der Verantwortung der Unternehmer. Erst die vielen Ausländer ins Land holen (wg. Billiglohn), dann sie vor die Türe setzen und für die Folgekosten (Sozialhilfe) nicht gerade stehen. Darüber spricht leider niemand. Übrigens sollten sich aber auch Teile der Ausländer überlegen, ob sie nicht auch das Leben leben, was sie auch angeben zu leben. Nämlich weltoffen!


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BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 20:02 
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fantasma hat geschrieben:
@Joachim2007 und Diter_Rio
Auf der einen Seite habt ihr natürlich recht. Wenn ich mir aber nun vorstelle, ich wäre Ausländer und lebte seit 30 Jahren in Deutschland, zahle schon brav meine Steuern und bin voll integriert, dann könnte meine Brasileira erst einmal deutsch lernen bevor sie nach Deutschland kommt. Und warum das nicht z.B. für Amerikaner gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Sinnvoller wäre doch, allen eine Aufenhalterlaubnis zu erteilen mit der Auflage einen Sprachkurs zu besuchen. Wer dann z.B. nach 12 Monaten kein Deutsch versteht, muss wieder gehen.


Äh, wohin?????????????


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