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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14 Jun 2007 12:10 
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Wenn das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, kann man die Rückerstattung mit Hilfe eines Rechtsanwalts einklagen???

Gruß
Bananajoe


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 Betreff des Beitrags: Insolvenzverfahren
BeitragVerfasst: 20 Jun 2007 10:00 
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Ende Juni wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so der Insolvenzverwalter heute. Erst dann gibt es neue Infos. Bis dahin bleiben alle Gelder eingefroren.


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 Betreff des Beitrags: CC Rückerstattungen
BeitragVerfasst: 20 Jun 2007 21:53 
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Nochmal was zu dem vor einigen Wochen heiss diskutierten Thema: Bei mir hat es problemlos geklappt (war mit AMEX). Geld zurück weil Leistung nicht erbracht wurde.


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 Betreff des Beitrags: Neues von Köln-Rio Travel / ProSky Travel
BeitragVerfasst: 07 Jul 2007 13:34 
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Quelle: Kölner Express
http://www.express.de

04.07.2007
KÖLN-RIO-PLEITE

Ermittlungen gegen Geschäftsführer

Von V. ROTERS und CH. LORENZ
Köln – Mit Samba und und einer kaffeebraunen Schönheit im Arm ließ er sich bei der Eröffnung der Fluglinie Köln-Rio im Herbst noch feiern: Flugmanager Armin Truger (35). Jetzt ermittelt der Staatsanwalt gegen ihn. Verdacht: Betrug.
Es klang alles so toll. Für ein paar hundert Euro direkt zum Zuckerhut. Flug-Manager Armin Truger (35) und seine Firma „Köln Rio Travel GmbH“ machten es möglich. Doch nach nur einem halben Jahr kam von heute auf morgen das Aus.
Passagiere aus Köln saßen in Brasilien fest, die gebuchte „Bra“-Maschine blieb am Boden. Die „Köln Rio“ hatte noch am Nachmittag des 23. April Insolvenz angemeldet. Offiziell hieß es, die brasilianische Partner-Airline sei nicht zuverlässig gewesen.
Was genau geschah, prüft jetzt der Staatsanwalt (Az. 112 Js 396/07) . Es gibt neun verschiedene Strafverfahren. „Wir prüfen den Anfangsverdacht des Betrugs und des Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz“, so Oberstaatsanwalt Günther Feld am Mittwoch gegenüber EXPRESS.
Der Verdächtige Truger war für EXPRESS weder auf dem Handy (Nummer abgeschaltet), noch in der Hahnenstraße, noch bei der Firma Pro Sky Airbroker am Hohenstauffenring zu erreichen. „Herr Truger ist länger im Urlaub“, hieß es dort lapidar.
Rudolf Schmidt, Anwalt einer Geschädigten, die eine Reise nach São Paolo für 638 € gebucht hatte, äußert gegenüber EXPRESS den Verdacht, dass „Kundengelder in einer Größenordnung von 2 Mio € verschwunden sind“. Offenbar seien die Gelder nicht an die Fluggesellschaft „Bra“ gezahlt worden.


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 Betreff des Beitrags: Infos
BeitragVerfasst: 13 Jul 2007 11:41 
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Der WDR hat gute Infos für alle Betroffenen:

http://www.wdr.de/tv/markt/20070625/b_3.phtml

Das Insolvenzverfahren wurde am 6. Juli beim Amtsgericht Köln (73 IN 196/07) eröffnet.


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 Betreff des Beitrags: Gläubigerversammlung Donnerstag, 25.10.2007, 10:00 Uhr
BeitragVerfasst: 23 Jul 2007 15:19 
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Registriert: 28 Nov 2004 18:40
Beiträge: 1548
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 196/07


Über das Vermögen


der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57512 eingetragenen koelnrio travel GmbH, Hohe Str. 85 - 87, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Armin Truger, Hohe Str. 85 - 87, 50667 Köln


Geschäftszweig: Gegenstand sind die Erbringung von Reise- und Tourismusdienstleistungen, insbesondere der Vertrieb von Flugreisen


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.07.2007, um 13:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.


Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2007 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.


Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Magnusstr. 13, 50672 Köln.


Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2007 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.


Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.


Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am


Donnerstag, 25.10.2007, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Erdgeschoss, Sitzungssaal 14.


Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über


die Person des Insolvenzverwalters,

die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),

gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),

- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).


Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.10.2007 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Raum 1301 niedergelegt.


Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


73 IN 196/07

Amtsgericht Köln, 06.07.2007


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 Betreff des Beitrags: Re: Öffentlichkeit im Fall ProSky/KölnRio
BeitragVerfasst: 07 Nov 2007 23:24 
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Hallo!

Gerade hat meine brasilianische Gasttochter gesagt, dass die BRA pleite gegangen wäre und wir dort anrufen sollten, ob wir einen Teil unseres Geldes zurück bekommen können. Aber die BRA ist ehemaliger Vertragspartner von koelnrio.de, aber wir hatten im vergangenen Winter Tickets bei koelnrio.de gebucht. Und auch noch vor unserer Abreise im vergangenen August nach Brasilien (ich hatte in einem anderen Reisebüro neu gebucht) hatte ich die Bestätigungen von koelnrio.de noch ausgedruckt und sie per Einschreiben mit Rückschein an den Inso-Verwalter geschickt, um Rückerstattungsforderungen geltend zu machen.

Aber ich selber war am 25. Oktober nicht in Köln bei der Versammlung. Wie ist die Versammlung ausgegangen und wie sind die Ergebnisse? Kann jemand hier im Forum die Gläubiger informieren, die nicht an der Versammlung teilgenommen hatten, wie die Ergebnisse sind? Bestehen auch Aussichten für die vielen geschädigten koelnrio.de-Kunden wie uns, auch einen Teil des Geldes zurückzubekommen????

Gruß
Bananajoe



Kurt Tucholwsky:"Deutsche, esst deutsche Bananen!" - Diese Aussage koennte Wirklichkeit werden! Das erste deutschsprachige Bananenbuch ist jetzt im Buchhandel erschienen! http://www.bananenbuch.de.vu


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 Betreff des Beitrags: Re: Öffentlichkeit im Fall ProSky/KölnRio
BeitragVerfasst: 08 Nov 2007 19:23 
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Registriert: 13 Okt 2007 15:12
Beiträge: 38
Wohnort: The Boondocks
Bananajoe hat geschrieben:
Hallo!

Gerade hat meine brasilianische Gasttochter gesagt, dass die BRA pleite gegangen wäre und wir dort anrufen sollten, ob wir einen Teil unseres Geldes zurück bekommen können. Aber die BRA ist ehemaliger Vertragspartner von koelnrio.de, aber wir hatten im vergangenen Winter Tickets bei koelnrio.de gebucht. Und auch noch vor unserer Abreise im vergangenen August nach Brasilien (ich hatte in einem anderen Reisebüro neu gebucht) hatte ich die Bestätigungen von koelnrio.de noch ausgedruckt und sie per Einschreiben mit Rückschein an den Inso-Verwalter geschickt, um Rückerstattungsforderungen geltend zu machen.

Aber ich selber war am 25. Oktober nicht in Köln bei der Versammlung. Wie ist die Versammlung ausgegangen und wie sind die Ergebnisse? Kann jemand hier im Forum die Gläubiger informieren, die nicht an der Versammlung teilgenommen hatten, wie die Ergebnisse sind? Bestehen auch Aussichten für die vielen geschädigten koelnrio.de-Kunden wie uns, auch einen Teil des Geldes zurückzubekommen????

Gruß
Bananajoe


:shock: Wie , was ? Was willst Du denn jetzt bei der BRA zurück haben? Das die Ihren gesammten Flugbetrieb eingestellt haben, hat doch nichts mit der Pleite der Köln Rio/ProSky zu tun!

Wenn Du zu den Geschädigten der Köln Rio/ProSky gehörst musst Du in Deutschland zu sehen wie Du an Deine Geld kommst. Was Du bei einem dt. Reisebüro/Veranstalter bezahlt hast, kriegst Du garantiert nicht von BRA zurück.

Nur wer im Besitz von BRA Tickets ist bzw. BRA-Flüge gebucht und bezahlt hat, kann sich BRA wenden.

:cool:


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 Betreff des Beitrags: Re: Öffentlichkeit im Fall ProSky/KölnRio
BeitragVerfasst: 08 Nov 2007 19:47 
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Beiträge: 145
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Bananajoe hat geschrieben:
Bestehen auch Aussichten für die vielen geschädigten koelnrio.de-Kunden wie uns, auch einen Teil des Geldes zurückzubekommen????


Habt Ihr denn Eure Forderungen beim Insolvenzverwalter von koelnrio angemeldet? Wenn ja, dann wird Euch dieser sicher die Quote mitteilen und ggfs. das Geld überweisen. Falls nicht, dann ist für Euch der Zug wohl abgefahren.

p


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