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Condor




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 Betreff des Beitrags: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 09:04 
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Registriert: 04 Feb 2005 11:13
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Hallo liebe Leute !

Hätte mal eine kurze Frage, folgende Ausgangslage:
Ich bin Österreicher, seit ca. 4 Jahren mit einer Brasileira verheiratet, haben ein Kind, arbeiten und leben zusammen in Österreich.
Wie komme ich an ein Dauervisum bzw. Arbeitserlaubnis ?
Was kostet mich der Spaß, wie lange dauert das ?
Welche Unterlagen brauchen die von mir ?
Und vor allem WO beantrage ich den ganzen Schmonzens ?
Bei der br. Botschaft in Wien ?
Und wie sieht das Ganze physikalisch aus ? Ist das einfach ein Stempel in meinem österr. Paß wie bei meiner Frau, nur andersrum oder ein eigenes Dokument (Ausweis) ?
Hintergrund hinter dem Ganzen ist, daß ich eigentlich aufgrund meiner Heirat ein Recht auf eine Permanencia habe, oder ?
Ich will nicht in BR leben oder arbeiten, mir geht es hier einfach zu gut...will sie halt einfach haben...warum nicht ?

LG Honzo


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 12:00 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3135
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Honzo hat geschrieben:
....Hintergrund hinter dem Ganzen ist, daß ich eigentlich aufgrund meiner Heirat ein Recht auf eine Permanencia habe, oder ?
Ich will nicht in BR leben oder arbeiten, mir geht es hier einfach zu gut...will sie halt einfach haben...warum nicht ?
LG Honzo

Wenn Du nicht in Brasilien leben willst, kannst Du Dir die ganze Bürokratie sparen. Natürlich hast Du ein "Recht" auf die Permanencia. Allerdings musst Du Dich bei Auslandsaufenthalt bei der PF in Brasilien abmelden. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Jahren in Österreich wird die Permanencia ungültig und muss dann neu beantragt werden. Sich einfach nicht abmelden geht auch nicht. Die PF macht Hausbesuche und befragt auch schon Mal die Nachbarn...
Permanencia macht also nur Sinn, wenn Du wirklich in Brasilien lebst....



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 12:11 
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Honzo,

sei mir bitte nicht böse, aber solche Fragen stellen nur Österreicher :D


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 Betreff des Beitrags: finde ich nicht.....
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 13:36 
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war eine normale Fragestellung von jemandem der sich nicht auskennt. Im Forum gibt es unzählige
Beiträge zu diesem Thema.

Richtig beantwortet: wenn Du nicht vorhast permanent nach BR zu gehen, lass die Sache sein, viel
Papierkram und kosten tut es auch noch.

Ansonsten gilt: Beim Konsulat schlaumachen, da gibt es immer die aktuellsten Auskünfte und vor allem
PREISE :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 18:25 
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Registriert: 14 Dez 2007 14:30
Beiträge: 63
Honzo hat geschrieben:
Hätte mal eine kurze Frage, folgende Ausgangslage:
Ich bin Österreicher, seit ca. 4 Jahren mit einer Brasileira verheiratet, haben ein Kind, arbeiten und leben zusammen in Österreich.
Wie komme ich an ein Dauervisum bzw. Arbeitserlaubnis ?
.
.
.
.
Ich will nicht in BR leben oder arbeiten, mir geht es hier einfach zu gut...will sie halt einfach haben...warum nicht ?

Dann brauchst Du weder Dauervisum noch Arbeitsgenehmigung für Brasilien!


Honzo hat geschrieben:
Wie komme ich an ein Dauervisum bzw. Arbeitserlaubnis ?
Was kostet mich der Spaß, wie lange dauert das ?
Welche Unterlagen brauchen die von mir ?
Und vor allem WO beantrage ich den ganzen Schmonzens ?
Bei der br. Botschaft in Wien ?

Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Wien
Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Pestalozzigasse 4, A-1010 Wien
Tel. 0043 (01) 512 06 32 (von 15:00 bis 17:00) Fax: 0043 (01) 512 06 32 55
e-mail: konsular@brasilemb.at
http://www.brazil.or.at/indexd.html

Dauervisum bei Familienzusammenführung (VIPER):
http://www.brazil.or.at/konsular/visum/ ... milie.html


Honzo hat geschrieben:
Und wie sieht das Ganze physikalisch aus ? Ist das einfach ein Stempel in meinem österr. Paß wie bei meiner Frau, nur andersrum oder ein eigenes Dokument (Ausweis) ?

Die bras. Botschaft wird Dir nur ein Visum in den Pass stempeln, danach musst Du innerhalb von 90 Tagen in Brasilien einreisen und max. 30 Tage nach Deiner Ankunft in BRA musst Du Dich bei der Bundespolizei (Polícia Federal) anmelden und einen Ausweis für Ausländer beantragen.
Hälst Du diese Fristen nicht ein, verfällt das Visum und Du musst dann zurück nach Österreich eine neues Visum beantragen oder Du beantragst die Daueraufenthaltsgenehmigung (PERMANÊNCIA) in BRA bei der PF neu.


Honzo hat geschrieben:
Hintergrund hinter dem Ganzen ist, daß ich eigentlich aufgrund meiner Heirat ein Recht auf eine Permanencia habe, oder ?
Ich will nicht in BR leben oder arbeiten, mir geht es hier einfach zu gut...will sie halt einfach haben...warum nicht ?

Im Prinzip ja! Aber NUR wenn Du Dich auf dauer in Brasilien aufhalten willst, ist doch logisch!!! Denn das ist Voraussetzung für die Erteilung der PERMANÊNCIA, nicht die Tatsache das Du mit einer Brasilianerin verheiratet bist!

:cool:




Até a copa, tá tudo resolvido!


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 00:51 
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Severino hat geschrieben:
... Allerdings musst Du Dich bei Auslandsaufenthalt bei der PF in Brasilien abmelden. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Jahren in Österreich wird die Permanencia ungültig und muss dann neu beantragt werden. Sich einfach nicht abmelden geht auch nicht. Die PF macht Hausbesuche und befragt auch schon Mal die Nachbarn...
Permanencia macht also nur Sinn, wenn Du wirklich in Brasilien lebst. ...
Copa Brasil 2014 hat geschrieben:
... Im Prinzip ja! Aber NUR wenn Du Dich auf dauer in Brasilien aufhalten willst, ist doch logisch!!! Denn das ist Voraussetzung für die Erteilung der PERMANÊNCIA, nicht die Tatsache das Du mit einer Brasilianerin verheiratet bist! ...
Hähhhh? Könnt Ihr mir bitte die Basis für die Aussagen nennen. Nach meinen Infos zwingt einen ein Dauervisum keineswegs zum dauerhaften Aufenthalt in Brasilien. Habe ich nirgends gelesen. Ist auch praktisch, wenn man öfters hin- und herfliegt (vielleicht mit offenem Rückflug) und sich nicht mehr um die Fristen scheren will. Braucht man für Kontoeröffnung usw. Nachbarn werden gefragt? Verwechselt Ihr das vielleicht mit "residente"? Da gibt es Fristen und Rechte und Pflichten, die mit diesem Status verbunden sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 02:00 
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Severino hat geschrieben:
... Allerdings musst Du Dich bei Auslandsaufenthalt bei der PF in Brasilien abmelden. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Jahren in Österreich wird die Permanencia ungültig und muss dann neu beantragt werden. Sich einfach nicht abmelden geht auch nicht. Die PF macht Hausbesuche und befragt auch schon Mal die Nachbarn...
Permanencia macht also nur Sinn, wenn Du wirklich in Brasilien lebst. ....


Dem kann ich nur beipflichten.
Da er mit einer einer Brasilianerin verheiratet ist, gibt ihm tatsächlich das Recht eine Perma zu beantragen. Ob es ihm etwas bringt, ist eine andere Frage.
Zudem fackelt die PF nicht lange wenn er bei einem Besuch nicht anwesend ist, sondern sich
in A aufhält. Dann war wohl alles für die Katz.......

abraço

James



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !


fortalezaconsult


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 02:18 
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Registriert: 15 Nov 2007 19:39
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007 hat geschrieben:
... Dem kann ich nur beipflichten. ...
Ja toll James, danke. Aber wer sagt das denn, außer Euch? Mir wurde bei der PF und auf dem Konsulat gesagt.: "... ja Sie können nun beliebig ein und ausreisen ...". Alles andere wäre ja auch unlogisch. Ein Brasilianer muss sich ja auch nicht an und abmelden, wenn er auf Auslandsreise geht. Für das Dauervisum gibt es auch keine Regelungen (mindestens 180 Tage in Brasilien), wie es für den Status "residente" gilt.

Nochmals danke für die Antwort aber bitte gebt mir Fakten und keine Glaubensbekenntnisse. Ich habe die Aussagen der PF und des Konsulats niemals überprüft. Habe das Visum übrigens erst ein paar Monate.


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 03:38 
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2817
Dies sind Fakten!

Auszüge aus dem Gesetz: LEI Nº 6.815, DE 19 DE AGOSTO DE 1980
(Alterada pelas LEIS nº 6.964/81, nº 7.180/83, nº 7.685/88, nº 8.422/92 e nº 9.076/95, já inseridas no texto)

Situação jurídica do estrangeiro no Brasil - LEI Nº 6.815 hat geschrieben:

[..]

Art. 49. O estrangeiro terá o registro cancelado: (Renumerado pela Lei nº 6.964, de 09/12/81)

I - se obtiver naturalização brasileira;
II - se tiver decretada sua expulsão;

III - se requerer a saída do território nacional em caráter definitivo, renunciando, expressamente, ao direito de retorno previsto no artigo 51;

IV - se permanecer ausente do Brasil por prazo superior ao previsto no artigo 51;
V - se ocorrer a transformação de visto de que trata o artigo 42;
VI - se houver transgressão do artigo 18, artigo 37, § 2º, ou 99 a 101; e
VII - se temporário ou asilado, no término do prazo de sua estada no território nacional.

[..]

Art. 51. O estrangeiro registrado como permanente, que se ausentar do Brasil, poderá regressar independentemente de visto se o fizer dentro de dois anos.

[..]

Art. 102. O estrangeiro registrado é obrigado a comunicar ao Ministério da Justiça a mudança do seu domicílio ou residência, devendo fazê-lo nos 30 (trinta) dias imediatamente seguintes à sua efetivação. (Renumerado pela Lei nº 6.964, de 09/12/81)

[..]

Art. 125. Constitui infração, sujeitando o infrator às penas aqui cominadas:
[..]
X - infringir o disposto nos artigos 18, 37, § 2º, ou 99 a 101:
Pena: cancelamento do registro e deportação
.

[..]



Kontakt/Support ausschliesslich via >> SupportTicketSystem (STS) <<


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 Betreff des Beitrags: Re: Österreich - BRA
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 04:26 
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Registriert: 15 Nov 2007 19:39
Beiträge: 946
Wohnort: Stuttgart 7/12 Recife 5/12
Auch Dir danke Brasilblog. Damit kann ich was anfangen und werde mich mal "durchwurschteln".

Ne andere Frage (vielleicht auch Kandidat für neuen Thread): Hast Du den Gesetzestext von http://www.presidencia.gov.br/legislacao/ abgerufen? Stehen dort alle Gesetzte und Regelungen? Kann mir jemand einen Einstieg dazu geben? Also wie sind die Gesetze in Brasilien organisiert/strukturiert und wo kann man die nachlesen und wie kann man die finden etc. OK. Kompliziertes und komplexes Thema aber vielleicht gibt es ein paar Tipps/Links, wie man hier recht schnell reinkommen kann. Ich habe mit der Juristen- und Beamtensprache Schwierigkeiten und muss relativ oft das Wörterbuch zur Hand nehmen. Ein paar Tipps könnten mir vielleicht viel Zeit sparen.

...muss heute mal ausschlafen, zuviel "geackert" und zuwenig amüsiert ;-)

Danke und gute Nacht


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