Zitat:
Die Arbeitsgenehmigung für Investoren (Autorização de Trabalho para pessoa fÃsica como investidor estrangeiro) ist Teil des Prozesses der Aufenthaltsbewilligung.
Das ist richtig. Allerdings wird hierbei nach 5 Jahren überprüft, ob die Gründe für die Aufenthaltsbewilligung noch gültig sind.
Zitat:
Damit kannst Du Dich dann bei Deinem eigenen Unternehmen anstellen lassen, musst aber auch nicht; eine reine Gesellschafterposition reicht auch aus.
Ist auch richtig. Dafür brauchst Du als Ausländer aber einen Wohnsitz in Brasilien. Falls Du "Mitgesellschafter" hast und die auch einen Lohn bekommen, dann musst Du denen aber bei deren Ausstieg noch 1/12 als "Abgangsentschädigung" zahlen.
Weitere Infos findest Du auch hier:
http://www.mte.gov.br
P.S.: Vielleicht kann auch ein Arbeitskollege Deiner Freundin hier helfen, falls es einen gibt, der sich damit auskennt....