brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Condor Partnerprogramm DKB-Cash




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ]  
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Perman. als Investor -> Arbeitsbewilligung?
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 10:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24 Apr 2006 17:31
Beiträge: 961
Wohnort: Belo Horizonte
Bekommt man mit einer bestehenden Investoren-Aufenthaltsbewilligung auch eine Arbeitsbewilligung, um sich (wenn die Kiste mal läuft, sonst macht es ökonomisch ja kaum Sinn) regulär beim eigenen Unternehmen anstellen zu lassen?

Bekommt man ev. sogar auch eine Arbeitsbewilligung für eine Anstellung bei einem anderen Unternehmen (das nichts mit dem eigenen zu tun hat)? Oder gelten da dann dieselben Spielregeln (Inländervorrang etc.), wie wenn man keine Permanência hätte?

Gruss
B'



Creative Offshore IT Outsourcing in Brazil


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 13:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Die Arbeitsgenehmigung für Investoren (Autorização de Trabalho para pessoa física como investidor estrangeiro) ist Teil des Prozesses der Aufenthaltsbewilligung.

Damit kannst Du Dich dann bei Deinem eigenen Unternehmen anstellen lassen, musst aber auch nicht; eine reine Gesellschafterposition reicht auch aus.

Ob die Anstellung bei anderen Unternehmen dadurch verboten ist bzw. das auch durchgesetzt wird, weiß ich nicht :( Theoretisch ist es sicherlich nicht erwünscht, aber ob die Behörden in der Praxis da den Unterschied machen.. keine Ahnung. Jedenfalls kannst Du als Minimallösung immer auf Rechnung durch die eigene Firma arbeiten. Hast Du einmal die Permanência, kannst Du auch versuchen nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 16:39 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3179
Wohnort: Anapolis GO
Zitat:
Die Arbeitsgenehmigung für Investoren (Autorização de Trabalho para pessoa física como investidor estrangeiro) ist Teil des Prozesses der Aufenthaltsbewilligung.

Das ist richtig. Allerdings wird hierbei nach 5 Jahren überprüft, ob die Gründe für die Aufenthaltsbewilligung noch gültig sind.
Zitat:
Damit kannst Du Dich dann bei Deinem eigenen Unternehmen anstellen lassen, musst aber auch nicht; eine reine Gesellschafterposition reicht auch aus.

Ist auch richtig. Dafür brauchst Du als Ausländer aber einen Wohnsitz in Brasilien. Falls Du "Mitgesellschafter" hast und die auch einen Lohn bekommen, dann musst Du denen aber bei deren Ausstieg noch 1/12 als "Abgangsentschädigung" zahlen.
Weitere Infos findest Du auch hier: http://www.mte.gov.br

P.S.: Vielleicht kann auch ein Arbeitskollege Deiner Freundin hier helfen, falls es einen gibt, der sich damit auskennt....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Gesetzgebung: Brasilianisches Recht, Behörden, Zoll & Steuern

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 01 Dez 2008 22:14


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife