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 Betreff des Beitrags: Permanencia als "Rentner"
BeitragVerfasst: 02 Mai 2007 13:33 
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Ab 50 kann man die Permanencia erhalten, wenn pro Monat min. 2000 USD Rente auf ein bras. Konte eingeht.

Um an diese Permanencia zu gelangen muss man eine Rentenbescheinigung (hier in der CH von der AHV) vorlegen.

Das Problem ist aber, dass die Rente erst ab 65 ausbezahlt wird und somit keine Rentenbescheinigung möglich ist.

Nun meine Frage.

Ist es möglich, eine Rentner-Permanencia zu erhalten, mit dem Nachweis über genügend Finanzen zu verfügen um eine entsprechende monatliche Zahlung zu ermöglichen?

Wenn Ja! Wie hoch muss das Vermögen sein?

Für Eure Hilfe schon mal besten Dank!


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanencia als "Rentner"
BeitragVerfasst: 02 Mai 2007 15:46 
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Pedro45 hat geschrieben:
Ist es möglich, eine Rentner-Permanencia zu erhalten, mit dem Nachweis über genügend Finanzen zu verfügen um eine entsprechende monatliche Zahlung zu ermöglichen?


oi pedro,

neulich hab ich mal folgendes recherchiert (Auszug):


"DAUERVISUM FÜR RUHESTÄNDLER

Ruheständler ab 60 Jahren können ein Dauervisum für
Brasilien beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen
erforderlich:

b)Schreiben der Rentenversicherungs- bzw.
Versorgungsanstalt, aus dem die Ruhestandsversetzung
sowie die Höhe der monatlichen Bezüge (mindestens
2.000,00 U$ für Familien bis drei Personen, zzgl.
1.000,00 U$ für jedes weitere Familienmitglied)
hervorgehen muss.

c)Bestätigung der Bank, dass sie die Rentenbezüge
monatlich auf ein Konto des Antragstellers in
Brasilien überweisen wird."

dabei kam ich ueber die klausel "Schreiben der Rentenversicherungs- bzw. Versorgungsanstalt" nicht hinweg.

wenn man soviel vermoegen hat, dass die zinsen monatlich 2000 dollar betragen, dann koennte das zwar die bank den brasilianischen behoerden bestaetigen. das waere dann aber kein schreiben einer "Rentenversicherungs- bzw. Versorgungsanstalt"


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 08:44 
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Hallo Pedro45

Vor 65 gibt es meiner Ansicht nach für einen Schweizer nur einen Weg, die brasilianischen Bedingungen für ein Rentnervisum zu erfüllen, und zwar mittels einer 3b Versicherungslösung (freie Vorsorge) z. Bsp. von SwissLife. Eine solche Einrichtung kann mit einer Einmaleinlage ins Leben gerufen werden und der Rentenbezug ist dann per sofort möglich. Theoretisch kann man die Police zeitlich begrenzen, also zum Beispiel mit 65 Jahren wieder auflösen lassen, dann wird das darin investierte Kapital auch wieder frei und verfügbar. Logischerweise braucht es zur Erreichung von 2000 US$ Monatsrente viel Einlagekapital, ich denke um eine Million CHF herum. Es dürfte aber kein Problem sein, von der Versicherung ein Schreiben zu verlangen, welches die 3b-Einrichtung als Renteninstrument deklariert und auch die Rentenauszahlung bestätigt. Reine 3b-Versicherungslösungen (nicht reine Bankprodukte) seien auch von der Verrechungssteuer befreit, ein sehr wichtiger Punkt, da man als Auslandschweizer die 35% Verrechungssteuer auf Anlagen in der Schweiz im Fall von Brasilien ans Bein streichen muss, aber dies ist ein Kapitel für sich. Wichtig ist auch zu beachten, dass bei Versicherungslösungen, welche nicht nur mit dem Zins des Kapitals die Renten aufbauen, sondern die einen Teil der Rente durch Kapitalverzehr bilden, derjenige Rententeil, welcher aus Kapitalverzehr besteht, doppelt als Einkommen versteuert wird, nämlich zum ersten Mal in der Schweiz beim Verdienen, dann noch einmal in Brasilien als Renteneinkommen, keine interessante Option also. Dies ist in dem Sinne bedauerlich, dass man bei einer Einrichtung, die die Rente kombiniert aus Kapitalverzehr und Zins aufbaut, deutlich weniger Kapital einlegen müsste als im Falle einer reinen Zinslösung, wo das Kapital nicht angerührt wird. Lass es mich wissen, wenn dieser Weg für dich geklappt hat, es würde mich interessieren, obwohl für mich das Thema Auswandern im Moment noch etwas zu weit weg ist.

Grüsse Stephan swu@tele2.ch


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 08:47 
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Hallo Pedro45

Vor 65 gibt es meiner Ansicht nach für einen Schweizer nur einen Weg, die brasilianischen Bedingungen für ein Rentnervisum zu erfüllen, und zwar mittels einer 3b Versicherungslösung (freie Vorsorge) z. Bsp. von SwissLife. Eine solche Einrichtung kann mit einer Einmaleinlage ins Leben gerufen werden und der Rentenbezug ist dann per sofort möglich. Theoretisch kann man die Police zeitlich begrenzen, also zum Beispiel mit 65 Jahren wieder auflösen lassen, dann wird das darin investierte Kapital auch wieder frei und verfügbar. Logischerweise braucht es zur Erreichung von 2000 US$ Monatsrente viel Einlagekapital, ich denke um eine Million CHF herum. Es dürfte aber kein Problem sein, von der Versicherung ein Schreiben zu verlangen, welches die 3b-Einrichtung als Renteninstrument deklariert und auch die Rentenauszahlung bestätigt. Reine 3b-Versicherungslösungen (nicht reine Bankprodukte) seien auch von der Verrechungssteuer befreit, ein sehr wichtiger Punkt, da man als Auslandschweizer die 35% Verrechungssteuer auf Anlagen in der Schweiz im Fall von Brasilien ans Bein streichen muss, aber dies ist ein Kapitel für sich. Wichtig ist auch zu beachten, dass bei Versicherungslösungen, welche nicht nur mit dem Zins des Kapitals die Renten aufbauen, sondern die einen Teil der Rente durch Kapitalverzehr bilden, derjenige Rententeil, welcher aus Kapitalverzehr besteht, doppelt als Einkommen versteuert wird, nämlich zum ersten Mal in der Schweiz beim Verdienen, dann noch einmal in Brasilien als Renteneinkommen, keine interessante Option also. Dies ist in dem Sinne bedauerlich, dass man bei einer Einrichtung, die die Rente kombiniert aus Kapitalverzehr und Zins aufbaut, deutlich weniger Kapital einlegen müsste als im Falle einer reinen Zinslösung, wo das Kapital nicht angerührt wird. Lass es mich wissen, wenn dieser Weg für dich geklappt hat, es würde mich interessieren, obwohl für mich das Thema Auswandern im Moment noch etwas zu weit weg ist.

Grüsse Stephan swu@tele2.ch


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 10:08 
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Stephan Wuersch hat geschrieben:
Es dürfte aber kein Problem sein, von der Versicherung ein Schreiben zu verlangen, welches die 3b-Einrichtung als Renteninstrument deklariert und auch die Rentenauszahlung bestätigt.


oi stephan,

schade, dass du zu meinem posting vom 2.5. nichts gesagt hast.

natuerlich kann man in deinem beispielsfall ein schreiben der versicherung verlangen - und auch erhalten -, das monatlich 2000 dollar kapitalertrag bescheinigt.

nur: ist ein solches schreiben, wie du es vorschlaegst, dann ein Schreiben

"der Rentenversicherungs- bzw.
Versorgungsanstalt",

aus dem die Ruhestandsversetzung
sowie die Höhe der monatlichen Bezüge (mindestens 2.000,00 U$) hervorgeht?

zwar ist zum beispiel die von dir erwaehnte swiss life unter anderem auch anbieter von - privaten (!) - rentenversicherungen, damit aber meines erachtens noch lange keine "Rentenversicherungs- bzw.
Versorgungsanstalt" in dem sinne, wie das die brasilianischen behoerden voraussetzen.

aber vielleicht hast du diesen gesichtspunkt ja geprueft und er ist nur nicht in deinen kommentar eingeflossen??

gruesse

diter


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 10:26 
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Danke für Eure Antworten.

Das mit der Versicherungslösung bin ich auch schon am prüfen.

Es gibt bei der Zürich-Versicherung ein Produkt als Einmaleinlage beschränkt (in meinem Fall) auf 14 Jahren, das heisst bis 65.

Für 2000 USD pro Monat kostet diese Versicherung (Einmaleinlage) ca. SFr. 320'000.-- mit Kapitalverzehr auf 0 SFR.

In der CH müssen auf diesen Betrag keine Steuern bezahlt werden. Die 2000 USD werden auf mein CH-Konto einbezahlt und dann weiter nach Brasilien überwiesen.

Muss ich in Brasilen dafür Steuern bezahlen? ich hoffe nicht, sonst ist diese Lösung sehr schlecht!


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 10:38 
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Vergiss aber bitte nicht, dass bei Deiner AHV pro fehlendem Beitragsjahr dann auch noch drei Prozent abgezogen werden (Kann man aber für ca. 400 CHF pro Jahr ausgleichen). Denn dann wird es unter Umständen ab 65 knapp mit den 2000 US$. Bei der BVG weiss man ja sowieo nicht, was es in 14 Jahren noch gibt, zumal auch dort dann 14 Beitragsjahre fehlen.... Oder lässt Du BVG gleich auszahlen?



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 11:04 
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Als Auslandsschweizer kann man der freiwilligen AHV Beiträge errichten. Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Einkommen und dem Vermögen.

Nur die AHV reicht nicht um auf die ominösen 2000 USD/Monat zu kommen. Einzelrente zur Zeit max. ca. 2200 Fr./Monat.
Mit dem BVG kommt man locker auf diesen Betrag (also Finger weg vom BVG!)

Ich denke sowieso, dass auch 2000 USD/Monate nicht für ein sorgenloses Leben reichen auch nicht in BR.


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 11:51 
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Geh doch mal beim Konsulat in Zürich vorbei, die müssen die Bescheinigungen der CH-AHV etc. ja sowieso beglaubigen und sollten wissen, was die Kriterien erfüllt.

BB



Creative Offshore IT Outsourcing in Brazil


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BeitragVerfasst: 03 Mai 2007 11:59 
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Antwort an Diter:

Dein Einwand ist berechtigt, denn geprüft habe ich es selber nicht, ob eine Rentenversicherung des Typs "freie Vorsorge 3b" von den brasilianischen Behörden akzeptiert würde. Allerdings ist die SwissLife der vermutlich grösste Rentenversicherer der Schweiz, welcher massiv im Geschäft mit der zweiten Säule (Pensionen über die Grundrente hinaus) involviert ist. Ich denke, die Chancen stünden sehr gut, dass ein Rentenvehikel dieser Versicherung akzeptiert würde, zumal die staatliche Minimalversicherung AHV ohnehin kaum reicht, um über die US$-2000-Grenze hinauszukommen.

Grüsse Stephan


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