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 Betreff des Beitrags: Permanencia - etwas anderer Fall
BeitragVerfasst: 12 Apr 2007 11:37 
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Bin mehr als 5 Jahre verheiratet, außerdem Vater einer brasilianischen Tochter (deutsch ist sie auch) und könnte eigentlich die Perma in Deutschland beantragen, ja wenn.....

ich zur Antragstellung aber gar nicht in D lebe, sondern eigentlich in Cabo Verde, d.h. natürlich kann ich mich kurz in D anmelden, wenn ich die Perma im Konsulat beantragen will, aber die Meldebescheinigung (falls verlangt) zeigt doch, daß ich Neudeutscher bin ? Evtl. sagt die Botschaft in Berlin mir dann, dass sie gar nicht zuständig sei ?? Dann müßte ich nochmals mindestens ein Jahr in D warten...

Muß eigentlich der brasilianische Ehepartner mit aufs Konsulat, bzgl. der Unterhaltsbescheinigung (ist ein Witz, ich verdiene ja den Unterhalt, nicht sie..hehe, so'n Quatsch) ?

Also irgendwie hab ich das Gefühl, das wird nicht viel einfacher als gleich in BR beantragen, und billiger wirds wohl auch nicht. ( Ausser ich werde schnell Italiener, da kostet es wohl nichts...).

Hat jemand ähnliche Vorrausetzungen und eigene Erfahrungen gemacht ?

In BR will ich es eigentlich nicht beantragen, da wir meist in SE sind, dann aber in SC leben wollen, das wird wohl die PF nicht kapieren, wenn sie uns dann besuchen kommen...


Noch was :

Wie läuft das mit ausländischen Konten, ich habe in D ne Mietwohnung, die Mieteinkünfte gehen auf ein Konto in D, das muß ich dann in D versteuern, mit 25% als im Ausland lebender, ab dem 1. Euro.
Was sagt das Finanzamt in BR dazu ? Und wenn ich in D noch ein paar Euronen auf dem Konto habe, wollen die das bei jeder Steuererklärung wissen ? ist vielleicht besser sie wissen gar nichts, ich natürlich auch nicht ??? :?


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BeitragVerfasst: 12 Apr 2007 14:50 
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Ich würde sie in BR beantragen, dauert zwar länger, aber ab dem 1. Tag ist mal legal im Land mit dem Protocolo und warten kostet nichts.

Was ich nicht weiss, welche Perma stärker gewichtet wird, und ob es überhaupt möglich ist, als Verheirateter die Perma.

"com base prole brasileiro" (sprich wegen brasilianischem Kind) zu beantragen, oder die bei der PF automatisch die Ehe-Perma machen.

Bei mir mussten übrigens alle mit (Frau + Tochter). Allerdings waren weniger Unterlagen mitzubringen als bei Ehe. Z.B. kein pol. Führungszeugnis, nur die beglaubigten Dokumente - das wichtigste ist dabei die Geburtsurkunde des Kindes, wo man natürlich eingetragen sein sollte.

Keine Bescheinigungen über Verdienst, Kapital, etc. waren notwendig.

Als Ausländer ist man in Brasilien meldepflichtig, man muss also bei einem Umzug dies der PF mitteilen. Soweit ich mich erinnere, kann man zwischen Beantragung der Perma und Veröffentlichung im DOU nur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der PF umziehen.

Danach, also die Jahre die man dann auf die CIE wartet, kann man problemlos umziehen, muss allerdings die Meldeauflage beachten!



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 Betreff des Beitrags: Re: Permanencia - etwas anderer Fall
BeitragVerfasst: 12 Apr 2007 18:11 
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patecuco hat geschrieben:
Bin mehr als 5 Jahre verheiratet, außerdem Vater einer brasilianischen Tochter (deutsch ist sie auch) und könnte eigentlich die Perma in Deutschland beantragen, ja wenn.....

ich zur Antragstellung aber gar nicht in D lebe, sondern eigentlich in Cabo Verde,


Wieso so umständlich? Gibt´s auf Cabo Verde kein bras. Konsulat/Botschaft?????

Versuch´s hier mal: http://www.embrasilpraia.org


patecuco hat geschrieben:
Noch was :

Wie läuft das mit ausländischen Konten, ich habe in D ne Mietwohnung, die Mieteinkünfte gehen auf ein Konto in D, das muß ich dann in D versteuern, mit 25% als im Ausland lebender, ab dem 1. Euro.
Was sagt das Finanzamt in BR dazu ?


Woher sollen die das wissen, wenn DU es Ihnen nicht erzählst??? :roll: Musst es doch der RF nicht auf die Nase binden! :twisted:

patecuco hat geschrieben:
Noch was :
Und wenn ich in D noch ein paar Euronen auf dem Konto habe, wollen die das bei jeder Steuererklärung wissen ?


Theoretisch JA!
Denn wenn Du über dem steuerpfl. Minimum liegst musst Du eine s.g. DECLARAÇÃO DE IMPOST DE RENDA jedes Jahr abgeben und dort wird u.a. auch nach Konten und Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Aktien, etc.) im Ausland gefragt. Ebenso ist Einkommen das im Ausland erzielt wird anzugeben, selbst nach ausl. Baargeld wird gefragt! :lol:
In wie weit das alles zur Berechnung der IMPOSTO DE RENDA verwendet wird, kann ich nicht sagen.

patecuco hat geschrieben:
ist vielleicht besser sie wissen gar nichts, ich natürlich auch nicht ??? :?


GUT GESPROCHEN! :wink: :lol:
Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken!


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BeitragVerfasst: 12 Apr 2007 18:53 
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Wie immer sind die Vorschriften/Gesetze das eine, die Handhabung im Einzelfall eine ganz andere Geschichte.

Meine Tochter hat eine bras. Geburtsurkunde und den Paß vom Konsulat in München, in Brasilien gilt sie aber nicht als Brasilianerin, da wir noch keine original-brasilianische Geburtsurkunde haben , schizophren ? , nein, eben nur brasilianisch !

Bei Konto im Ausland muß man anscheinend immer eine Steuererklärung machen, auch wenn man in BR gar nicht arbeitet. Also da wäre es ja besser ich hätte gar keine CPF und würde Auto etc. auf meine Frau kaufen, denn wenn ich keine CPF habe, mache ich keine Steuererklärung. Und wer nichts tut, macht auch keine Fehler :wink: .

Andererseits muß man wohl für jeden Quatsch eine CPF haben, sogar zur Beantragung einer Anglerlizenz (siehe IBAMA). Und meine Frau wird sofort seekrank, wie soll ich ihr da die Angel in die Hand drücken, wenn die IBAMA kontrolliert ... :lol:

Eine berufliche Tätigkeit in BR strebe ich erst gar nicht an, denn dann könnte ich in kürzester Zeit dieses Land nicht mehr ertragen, auf diesen Frust kann ich verzichten.

Also suche ich nicht nur nach dem einzig richtigen Weg, sondern nach mögllichst vielen Auswegen/Umwegen, jeitinho halt.

Die Botschaft in Praia haben wir noch nicht bemüht, zuerst will ich mal alles vorab klären, denn wer viel fragt, hat viel Probleme....


Braucht man eigentlich zur Umschreibung/Erlangung des bras. Führerscheins auch schon CPF ??

Am liebsten würde ich, so wie für Ausländer in D möglich, eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsgenehmigung haben, dann wäre der ganze Steuerquatsch erledigt.


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2007 03:19 
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brasilblog hat geschrieben:
Was ich nicht weiss, welche Perma stärker gewichtet wird, und ob es überhaupt möglich ist, als Verheirateter die Perma.

"com base prole brasileiro" (sprich wegen brasilianischem Kind) zu beantragen, oder die bei der PF automatisch die Ehe-Perma machen.


Ja, Du kannst die Permanencia auf Grund des / der Kinder beantragen, das kollidiert nicht mit einer bestehenden Ehe.

Ist meist sinnvoller, da bei Beendigung der Ehe sonst die Permanencia erlischt.

Zitat:
Meine Tochter hat eine bras. Geburtsurkunde und den Paß vom Konsulat in München, in Brasilien gilt sie aber nicht als Brasilianerin, da wir noch keine original-brasilianische Geburtsurkunde haben , schizophren ? , nein, eben nur brasilianisch !


Was ist denn der Unterschied zwischen einer bras. Geburtsurkunde und einer original-brasilianischen GU?


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2007 07:33 
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Gregor hat geschrieben:
Was ist denn der Unterschied zwischen einer bras. Geburtsurkunde und einer original-brasilianischen GU?


Wir haben 2002 die deutsche Geburtsurkunde dem bras. Konsulat in München vorgelegt und dann eine GU in portugiesisch erhalten, allerdings steht dort aufgestempelt : Diese GU ist nicht in BR gültig. Deshalb konnten wir 2005 keinen neuen Paß in BR erhalten und haben dann den letzten Paß 2006 wieder in München beantragt. Ich sag ja 'schizophren'. Meine Tochter gilt überall als Brasilianerin, nur in Brasilien nicht.

Also im Vergleich sind die deutschen Behörden geradezu super gut.

2003 wollten wir diese BR-Geburtsurkunde in Estância beantragen, doch man kannte sich gar nicht damit aus, verlangte die Geburtsanzeige der maternidade, als wir erklärten daß wir keine hätten, da die Tochter in D geboren wurde, wußte man nicht weiter. Dann hatte einer eine Idee und schickte uns zum brasilianischen Konsulat nach Salvador :roll: .

Als wir ihm erklärten, daß ein Konsulat eine Auslandsvertretung ist und folglich nicht in Brasilien existiert, war sein Interesse an unserer Angelegenheit gleich null.

Wenn man auf Basis des Kindes wenigstens auf das Führungszeugnis verzichten kann, wäre dies zumindest eine Erleichterung, denn wir werden von Cabo Verde aus nach BR gehen, da muß ich nicht extra von D dieses Führungszeugnis beibringen. Also schon mal ein guter Hinweis von brasilblog , wenn denn die PF in Sergipe das auch so sieht. :?

PAN2007

woher die offiziellen Stellen in BR über meine/deine Vermögensverhältnisse in D Bescheid wissen können :

Ein Bekannter arbeitete in China, eine Art Entwicklungshilfe, vertraglich war er dort steuerfrei. Das deutsche Finanzamt schickte alle Unterlagen zu seiner Steuerbefreiung nach China !!! Das nennt man wohl Amtshilfe.


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2007 11:39 
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patecuco hat geschrieben:
Wir haben 2002 die deutsche Geburtsurkunde dem bras. Konsulat in München vorgelegt und dann eine GU in portugiesisch erhalten, allerdings steht dort aufgestempelt : Diese GU ist nicht in BR gültig.


Ah ja, genau, danke, jetzt weiss ich, was Du meinst! Lief in unserem Fall dann aber völlig unkompliziert weiter. Probleme hatten wir nur mit den deutschen Behörden, da der Name auf der Geburtsurkunde falsch eingetragen war, und wir 7 Dokumente beschaffen mussten, die die Schreibweise des Namens belegen, anstatt den Tippfehler kurz zu beheben. Als der Name des Kindes dann richtig war, war der Name der Mutter in der Geburtsurkunde falsch geschrieben... 8)


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2007 19:31 
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Gregor hat geschrieben:
Als der Name des Kindes dann richtig war, war der Name der Mutter in der Geburtsurkunde falsch geschrieben... 8)


Da könnte mich schon das nächste Problem erwarten, denn :

als meine Frau ihren ersten Paß in BR beantragte, wurde ihr Nachname väterlicherseits falsch geschrieben, also mit einem L anstatt mit 2 LL.

Das deutsche Standesamt stellte dann meiner Tochter eine Geburtsurkunde mit eben einem L aus. Als wir diese Geburtsurkunde bei dem bras.Konsulat in München vorlegten und eine bras.GU beantragten, wurde uns

1.) diese nur im Ausland gültige bras.GU gesandt (mit 2LL),
2.) der Name meiner Frau nach der Hochzeit im Paß eingetragen und zwar jetzt auch mit 2 LL
3.) wurden wir darauf hingewiesen, dass die deutsche GU meiner Tochter falsch sei, denn da war der Nachname mit einem L geschrieben und wir sollten das ändern lassen.

Als meine Frau dann in 2006 einen neuen Paß brauchte, wurde ihr Name korrekt mit 2 LL geschrieben. Dafür wurde der Namen Ihrer Eltern falsch geschrieben, nämlich mit einem L.

Bisher habe ich das eher mit Belustigung zur Kenntnis genomen, da es keinerlei Auswirkung auf unser Leben hatte. Falls diese konsularische Legasthenie aber in Zukunft zu Schwierigkeiten führt, würde ich schon etwas anders reagieren.

@Gregor

Wie lange hast Du denn zur Klärung gebraucht ? 1, 2 oder 3 Wutanfälle...


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BeitragVerfasst: 14 Apr 2007 15:19 
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patecuco hat geschrieben:
Am liebsten würde ich, so wie für Ausländer in D möglich, eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsgenehmigung haben, dann wäre der ganze Steuerquatsch erledigt.


Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun :?: :roll: Versteh ich nicht!

Ausserdem zwingt Dich doch niemand als Ausländer in BRA zu arbeiten, selbst die CTPS wird Dir nicht aufgezwängt! :twisted:

Bzgl. Steuererklärung, nochmal zur Klarstellung, sobald man eine CPF hat muss man jährl. eine Erklärung abgeben, denn sonst wird die CPF nach 2 Jahren ohne Erklärung stirniert, bzw. inaktiv.
Was die Erklärung angeht, muss man zwischen der DECLARAÇÃO ANUAL DE ISENTO (DAI) und der DECLARAÇÃO DE IMPOSTO DE RENDA PARA PESSOAS FÍSICAS (IRPF) unterscheiden.
Die DAI, für diejenigen die unterhalb des steuerpflichtigen Minimums (z.Z. R$ 14.992,32/Jahr) verdienen, ist innerhalb von 5 min. per Internet erledigt, also kein Akt.
Wer mehr als R$ 14.992,32 pro Jahr verdient muss die umfangreichere IRPF abgeben, die vom Aufwand her mit dem lohnsteuerjahresausgleich in D zu vergleichen ist.

Also, solange Du in BRA kein eigenes Konto hast auf dem mehr als R$ 14.992,32 pro Jahr bewegt werden, verlangt keine die IRPF von Dir, also reicht die einfache DAI aus, das dürfte ja wohl zumutbar sein, oder!?

Verstehe gar nicht was Du zu verbergen hast!?!? :roll: :twisted:


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BeitragVerfasst: 14 Apr 2007 17:41 
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PAN 2007 hat geschrieben:
Die DAI ist innerhalb von 5 min. per Internet erledigt, also kein Akt.

Wer mehr verdient muss die umfangreichere IRPF abgeben.

Also, solange Du in BRA kein eigenes Konto hast,reicht die einfache DAI aus, das dürfte ja wohl zumutbar sein, oder!?

Verstehe gar nicht was Du zu verbergen hast


@PAN2007

Gegen die DAI habe ich gar nichts, finde ich sogar super, daß es so eine Regelung gibt.

Aber was passiert, wenn man sich ein Auto kauft (CPF) ein Haus/Apto kauft (CPF) ....usw..... und dann am Ende des Jahres angibt, man hat gar kein Geld ????? wird das Kontrollprogramm der Receita Federal da nicht hellhörig ?

Wenn ich z.B. länger als 6 Monate in Kazakhstan arbeite, bin ich in D steuerfrei, sobald ich in BR mit permanencia lebe muß ich mein Welteinkommen angeben und versteuern.

Also was mache ich:

gebe ich es an, dann zahle ich in einem Drittland (BR) Steuern, für das weder der deutsche Staat, der dieses Projekt finanziert, noch das Empfängerland mich steuerlich veranlagt.
Ist doch schizophren, oder welche Rechtfertigung hat BR von mir Steuern zu verlangen, außer der genetisch bedingten Gier nach Steuern aller Finanzämter dieser Welt ?

Natürlich könnte ich immer die permanencia verfallen lassen, da diese Projekte oft über 2 Jahre laufen, aber das ewig selbe Antragsverfahren x-mal durchzuziehen will ich mir auch nicht zumuten.

Und gebe ich es nicht an, aber wie erkläre ich dann von was ich eigentlich lebe und wie ich mir Auto, Haus, Tel, etc. leiste ???

CPF und nur ab und zu in BR rumhängen ist ja was anderes als in BR mit Perma leben.

Oder wie handhaben das die anderen Forumsteilnehmer.....??


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