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 Betreff des Beitrags: Permanencia: Fragen rund ums "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 17 Jan 2006 00:33 
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Permanente Aufenthaltsbewilligung für Rentner:
Eine entsprechende Resolution des Nationalen Einwanderungsrates sieht vor, dass Rentner (ab 60 Jahren) und 2 Familienangehörige, wenn sie über ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 USD verfügen, eine permanente Aufenthaltserlaubnis in Brasilien erwerben können. Das entsprechende Gesuch muss anscheinend über ein brasilianisches Konsulat am Wohnsitz gestellt werden. Auch der Vorentwurf des neuen Ausländergesetzes sieht dies als Grundlage für den Erwerb einer "Permanencia" an.
Wer hat persönliche Erfahrungen mit dieser Art des Erwerbs der Aufenthaltserlaubnis oder kennt Personen, die darauf gestützt eine solche Erlaubnis erhielten.
Für alle diesbezüglichen Informationen, insbesonders über den Ablauf des Verfahrens und einer allfälligen Möglichkeit der Gesuchstellung in Brasilien selbst, wäre ich sehr dankbar.



Dr. Hans Bartenstein
Beratungs- und Sprachendienst
Calle El Número # 6, Ciudad Nueva
Santo Domingo
República Dominicana


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17 Jan 2006 01:19 
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Hallo Hans,

da sich das Zuständigkeitserfordernis (dem Wohnsitz nächstes Konsulat) direkt aus der diese Visumsart schaffenden Rechtsverordnung ergibt, ist eine Antragstellung in Brasilien wohl unmöglich.

Du findest die Rechtsverordnung im Original hier:
http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/tmp/R ... A%2045.pdf

Eine deutsche Übersetzung und Verfahrenshinweise finden sich hier:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _ruhe.html

Thomas

Zitat:
Dauervisum für Ruheständler (VIPER)

Das brasilianische Ministerium für Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von Dauervisen an Ausländer, die Ruhegelder beziehen (Normenkonkretisierende Regelung Nr. 45 vom 14. März 2000).

Art. 1 – Das brasilianische Außenministerium kann im Ruhestand befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich von ihnen abhängigen Familienangehörigen nach Brasilien einreisen wollen, ein Dauervisum erteilen, wenn sie den Nachweis darüber erbringen, daß sie imstande sind, monatlich mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) nach Brasilien zu überweisen.
....
Art. 2 – Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung Brasiliens zu richten, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
....


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 Betreff des Beitrags: Daueraufenthaltsbewilligung für Rentner
BeitragVerfasst: 17 Jan 2006 04:03 
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Hallo Thomas
vielen Dank für die kompetente Antwort. Es scheint also so zu sein, dass der Antrag erst mit Erreichen des Pensionsalters eingereicht werden kann und nicht schon ab 60 Jahren.



Dr. Hans Bartenstein
Beratungs- und Sprachendienst
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17 Jan 2006 12:19 
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Beiträge: 1509
Es wird einfach altersunabhängig ein Nachweis des Ruhestands verlangt ("comprovação de aposentadoria").

Das muss vielleicht nicht immer eine deutsche Rentenversicherungsbescheinigung sein....


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 Betreff des Beitrags: Permanencia: Fragen rund ums "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 13 Okt 2007 10:50 
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Beiträge: 28
Ola,
hab hier und auf anderen Seiten schon einiges über das Dauervisum für Rentner gelesen, ich habe jetzt einfach ein paar Verständnisfragen.

1. diese 2000$ müssen monatlich nach Brasilien überwiesen werden oder reicht ein Nachweis z.B. einer Bank das diese tatsächlich da sind?

2. gilt dieses Visum dann automatisch auch für die 2 finaniziell abhängigen Personen?
wenn ja:
3. wir leben in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, bin ich dann als abhängige Person anerkannt ? (habe allerdings selbst ne kleine EU-Rente)

So das wars erstmal, mir fällt bestimmt noch mehr ein.

Danke im voraus wasnding


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfragen zum "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 13 Okt 2007 15:18 
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Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Die angehängte PDF enthält die Vorgaben für ein Visum auf Rentenbasis.

Bis zu 2 abhängige sind erlaubt. Diese müssen aber die in einer anderen Resolution angeführten Bedingungen zur Familienzusammenführung erfüllen.
Res. Normativa Nº 36. Dort steht

Art. 2º - Para o efeito do disposto nesta Resolução, consideram-se dependentes legais: I - filhos solteiros, menores de 21 anos, ou maiores que comprovadamente sejam incapazes de prover o próprio sustento; II - ascendentes desde que demonstrada a necessidade efetiva de amparo pelo chamante; III - irmão, neto ou bisneto se órfão, solteiro e menor de 21 anos, ou de qualquer idade quando comprovada a necessidade de prover o próprio sustento; IV - cônjuge de cidadão brasileiro; e V - cônjuge de estrangeiro residente temporário ou permanente no Brasil.

Für Dich dürfte nur das letzte (Punkt V) zutreffen. Hier ist wiederum die Frage ob eine união estavel (eheähnliche Lebensgemeinschaft) eine Ehe gleichgesetzt ist, was meiner Meinung nach der Fall ist. Dass sich die Beweisführung hier eventuell etwas komplexer gestalten kann steht auf einem anderem Blatt.
Wie genau die monatliche Überweisung bewiesen werden kann müsste man auf dem Konsulat erfahren.
Ob Deine kleine EU-Rente stört? Wohl nur wenn Ihr euch, mit verlaub gesagt, dumm anstellt.

Wie immer gilt, das Forum erspart den RA nicht.


Dateianhänge:
Dateikommentar: Die zuständige Resuloção Normativa als PDF-File


  ResCNI45.pdf   [81.31 KiB]


13-mal heruntergeladen



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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfragen zum "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 13 Okt 2007 19:54 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 842
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
bruzundanga hat geschrieben:
Die angehängte PDF enthält die Vorgaben für ein Visum auf Rentenbasis.

Bis zu 2 abhängige sind erlaubt. Diese müssen aber die in einer anderen Resolution angeführten Bedingungen zur Familienzusammenführung erfüllen.
Res. Normativa Nº 36. Dort steht

Art. 2º - Para o efeito do disposto nesta Resolução, consideram-se dependentes legais: I - filhos solteiros, menores de 21 anos, ou maiores que comprovadamente sejam incapazes de prover o próprio sustento; II - ascendentes desde que demonstrada a necessidade efetiva de amparo pelo chamante; III - irmão, neto ou bisneto se órfão, solteiro e menor de 21 anos, ou de qualquer idade quando comprovada a necessidade de prover o próprio sustento; IV - cônjuge de cidadão brasileiro; e V - cônjuge de estrangeiro residente temporário ou permanente no Brasil.

Für Dich dürfte nur das letzte (Punkt V) zutreffen. Hier ist wiederum die Frage ob eine união estavel (eheähnliche Lebensgemeinschaft) eine Ehe gleichgesetzt ist, was meiner Meinung nach der Fall ist. Dass sich die Beweisführung hier eventuell etwas komplexer gestalten kann steht auf einem anderem Blatt.
Wie genau die monatliche Überweisung bewiesen werden kann müsste man auf dem Konsulat erfahren.
Ob Deine kleine EU-Rente stört? Wohl nur wenn Ihr euch, mit verlaub gesagt, dumm anstellt.

Wie immer gilt, das Forum erspart den RA nicht.



Bruz
Dafür brauchts keinen RA. Zur PF gehen mit den übersetzten Dokumente die beweisen dass
ein Einkommen über 50k US$ monatlich zur Verfügung stehen. Kenne da ein paar Deutsche
die das in FOR gemacht haben.
Einer aber hat da gemogelt (falsche Angaben gemacht) und dem wurde die Perma, hatte sie
schon in den Händen, wieder aberkannt und aufgefordert das Land zu verlassen.
Das der bei der nächsten versuchten Einreise mit dem selben Flugzeug wieder nach Deutschland zurückmuss, bin ich fast sicher.

Ich frage mich wie lange das Bras. Gesetz noch den US$ als Referenz einsetzt bei diesem
Weltweiten Niedergang der Währung. Da werden irgendwann mal EURONEN gefordert !


abraço


James



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oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !


fortalezaconsult


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfragen zum "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 13 Okt 2007 21:51 
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Wohnort: Ceará
Oi, James
Zitat 007
Zitat:
Dafür brauchts keinen RA. Zur PF gehen mit den übersetzten Dokumente die beweisen dass
ein Einkommen über 50k US$ monatlich zur Verfügung stehen. Kenne da ein paar Deutsche
die das in FOR gemacht haben.


Obs ohne RA geht oder nicht, da bin ich mir nicht sicher. Wo ich mir sicher bin ist die Tatasache, dass wir hier über USD 2000 pro Monat sprechen und nicht über 50k US$.

Bei 50 k US$ handelt es sich um das sogenannte Investorenvisum, und der Betrag ist einmalig.

Abraços.



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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfragen zum "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 13 Okt 2007 22:17 
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Beiträge: 842
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bruzundanga hat geschrieben:
Oi, James
Zitat 007
Zitat:
Dafür brauchts keinen RA. Zur PF gehen mit den übersetzten Dokumente die beweisen dass
ein Einkommen über 50k US$ monatlich zur Verfügung stehen. Kenne da ein paar Deutsche
die das in FOR gemacht haben.


Obs ohne RA geht oder nicht, da bin ich mir nicht sicher. Wo ich mir sicher bin ist die Tatasache, dass wir hier über USD 2000 pro Monat sprechen und nicht über 50k US$.

Bei 50 k US$ handelt es sich um das sogenannte Investorenvisum, und der Betrag ist einmalig.

Abraços.




Sorry, habe mich verschrieben. Natürlich sind es US$ 2.000 pro Monat. Das mit dem RA bin ich aber sicher, schon desshalb wie ich in meinem posting geschrieben, dass ich Leute persönlich kenne die das durchgezogen haben.

abraço

James



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fortalezaconsult


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfragen zum "Rentnervisum"
BeitragVerfasst: 14 Okt 2007 01:12 
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Im Prinzip scheint es wirklich so, dass ein Ra eingespart werden kann. Im speziellem Fall ergibt sich aber eine Komponente die die Sache etwas komplizieren kann: União estavel!
So gesehen, müsstens Du schon eine Fallbeispiel bringen, ansonsten bleibe ich bei meiner Empfehlung.

Abraços

Br.



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