ptrludwig hat geschrieben:
Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?
JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.
Darum kann man auch gleich heiraten...

Bis dann
Alexander
Kannst du das mal bitte genauer erklären?
Ich bin mit einer Paulista verheiratet, die sich nicht scheiden lassen will, mir aber auch nicht mit einer Aufenthaltgenehmigeung entgegen kommt. Ich lebe in Salvador mit einer anderen Brasilianerin seid zwei Jahren zusammen.
Habe ich vielleicht doch eine Möglichkeit die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
@ptrludwig
da hast du keine Chance, da du ja verheiratet bist, aber mit einer anderen Frau zusammenlebst.
Lass dich erstmals richtig scheiden und gehe dann ne neue Beziehung ein, denn sonst muss man annehmen das du mit der Frau nur wegen des Visums zusammen bist.
@James
Das mit den 6 Monaten kann ich nicht unterschreiben, bin mir nicht ganz sicher ob es nun zwei oder drei Jahre zusammenleben ist. Ist ja auch egal, jeder muss selbst wissen was für ihm am besten ist.
Du schreibst:
Was ich letzhin erlebt habe, dass ein Partner bei gleichgeschlechtlicher "União estavel" tatsächlich den Antrag auf eine Perma gestellt hat und die vermutlich erhalten wird.
Das gilt aber nur weil die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern hier in Brasilien nicht vorgesehen ist. (Was nicht ist, kann ja noch werden).
Meine Antwort:
Das Gesetz das zu dieser Entscheidung führt gilt auch für normale Beziehungen zwischen Mann und Frau - nur wird diese in der Praxis selten bis gar nicht stattgegeben, da es dazu einen driftigen Grund geben muss, der wohl zwischen Mann und Frau fehlt, bzw. schwer zu nennen ist, es gibt zwar Ausnahmefälle - diese müssen im Einzelfall auch sehr gut argumentiert werden, damit diese durchgehen.
Ähnlich ist es auch bei privaten Investoren die denn Weg der 10 Angestellten und mit weniger als 50.000 US-Dollar Investition gehen wollen, rein gesetzlich möglich, wird aber kaum stattgegeben.
Bis dann
Alexander