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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 18:53 
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Danke schon einmal..das in Pernambuco habe ich gelesen. Es soll aber nicht sofiort sein, sondern ich möchte mich informieren. Und nicht in ein Abenteuer stürzen. Es soll alles abgesichert sein. Aber Danke auch dir.

Ich arbeite bei einer Versicherung im Kundenservice (ausgeb.Verskfm) Bin seit 2 jahren mit einer Brasilianerin verheiratet (aber nicht mehr lange) Daher aber auch einigermaßen gute Portguiesichkenntnisse. Und will auf jeden Fall auswanderm.

Spätestens in 10 Jahren, da ab dort meine Wohnung abgezahlt ist und zur Vermiertung frei steht und ich einen höheren Geldbetrag erhalte.

Ich möchte mich hier aber über die Möglichkeit informieren, wie ich es schneller schaffe woanders Fuss zu fassen. Ich denke umso jünger, desto mehr Tatendrang ;-)

Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 19:22 
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Bluelight00 hat geschrieben:
Danke schon einmal..das in Pernambuco habe ich gelesen. Es soll aber nicht sofiort sein, sondern ich möchte mich informieren. Und nicht in ein Abenteuer stürzen. Es soll alles abgesichert sein. Aber Danke auch dir.

Ich arbeite bei einer Versicherung im Kundenservice (ausgeb.Verskfm) Bin seit 2 jahren mit einer Brasilianerin verheiratet (aber nicht mehr lange) Daher aber auch einigermaßen gute Portguiesichkenntnisse. Und will auf jeden Fall auswanderm.

Spätestens in 10 Jahren, da ab dort meine Wohnung abgezahlt ist und zur Vermiertung frei steht und ich einen höheren Geldbetrag erhalte.

Ich möchte mich hier aber über die Möglichkeit informieren, wie ich es schneller schaffe woanders Fuss zu fassen. Ich denke umso jünger, desto mehr Tatendrang ;-)

Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?



Klar nein. Du musst verheiratet oder der Vater eines Kindes sein um die Perma zu erlangen.
Da gibt es aber auch noch die Investition von U$ 50 K und fünf Arbeitsplätze schaffen.

abraço

James



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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 19:22 
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Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


Das wäre mir neu, das du dadurch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Soweit ich weiss, ist das nicht möglich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 28 Feb 2008 00:19 
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Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander



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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 28 Feb 2008 11:12 
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Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander



Hallo Alexander

Kannst Du bitte mal den Text über dieses Gesetz nachschieben ...?


abraço

James



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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 28 Feb 2008 18:22 
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Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander



Hallo Alexander

Das mit den drei Jahren kann ich nicht unterschreiben, weil der Gesetzestext keine Dauer
vorsieht. Das ist Ermessenssache der Richters, der bei einer Trennung das Urteil spricht.
Es genügt eine "União estavel", die aber nur z.B. 6 Monate gedauert hat.
Frag mal einen Rechtsanwalt....


abraço

James

P.S. Was ich letzhin erlebt habe, dass ein Partner bei gleichgeschlechtlicher "União estavel" tatsächlich den Antrag auf eine Perma gestellt hat und die vermutlich erhalten wird. Das gilt aber nur weil die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern hier in Brasilien nicht vorgesehen ist. (Was nicht ist, kann ja noch werden).



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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 28 Feb 2008 18:38 
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Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander


Kannst du das mal bitte genauer erklären?
Ich bin mit einer Paulista verheiratet, die sich nicht scheiden lassen will, mir aber auch nicht mit einer Aufenthaltgenehmigeung entgegen kommt. Ich lebe in Salvador mit einer anderen Brasilianerin seid zwei Jahren zusammen.
Habe ich vielleicht doch eine Möglichkeit die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 29 Feb 2008 00:13 
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ptrludwig hat geschrieben:
Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander


Kannst du das mal bitte genauer erklären?
Ich bin mit einer Paulista verheiratet, die sich nicht scheiden lassen will, mir aber auch nicht mit einer Aufenthaltgenehmigeung entgegen kommt. Ich lebe in Salvador mit einer anderen Brasilianerin seid zwei Jahren zusammen.
Habe ich vielleicht doch eine Möglichkeit die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?



@ptrludwig

da hast du keine Chance, da du ja verheiratet bist, aber mit einer anderen Frau zusammenlebst.
Lass dich erstmals richtig scheiden und gehe dann ne neue Beziehung ein, denn sonst muss man annehmen das du mit der Frau nur wegen des Visums zusammen bist.

@James

Das mit den 6 Monaten kann ich nicht unterschreiben, bin mir nicht ganz sicher ob es nun zwei oder drei Jahre zusammenleben ist. Ist ja auch egal, jeder muss selbst wissen was für ihm am besten ist.

Du schreibst:
Was ich letzhin erlebt habe, dass ein Partner bei gleichgeschlechtlicher "União estavel" tatsächlich den Antrag auf eine Perma gestellt hat und die vermutlich erhalten wird.
Das gilt aber nur weil die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern hier in Brasilien nicht vorgesehen ist. (Was nicht ist, kann ja noch werden).

Meine Antwort:
Das Gesetz das zu dieser Entscheidung führt gilt auch für normale Beziehungen zwischen Mann und Frau - nur wird diese in der Praxis selten bis gar nicht stattgegeben, da es dazu einen driftigen Grund geben muss, der wohl zwischen Mann und Frau fehlt, bzw. schwer zu nennen ist, es gibt zwar Ausnahmefälle - diese müssen im Einzelfall auch sehr gut argumentiert werden, damit diese durchgehen.

Ähnlich ist es auch bei privaten Investoren die denn Weg der 10 Angestellten und mit weniger als 50.000 US-Dollar Investition gehen wollen, rein gesetzlich möglich, wird aber kaum stattgegeben.

Bis dann
Alexander



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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern und Arbeiten in Brasilien
BeitragVerfasst: 29 Feb 2008 12:25 
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Registriert: 04 Okt 2007 13:15
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Brasileiro hat geschrieben:
ptrludwig hat geschrieben:
Brasileiro hat geschrieben:
Bluelight00 hat geschrieben:
Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung habe ich gelsen: man muss nicht verheiratet zu sein, sondern es reicht ein eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Ist das richtig?


JA da ist richtig.
Nur vorsicht, wird nicht leicht sein dies zu beweisen und nach drei Jahren, hat die Frau sowieso fast die gleichen Rechte wie wenn sie verheiratet wäre.

Darum kann man auch gleich heiraten... ;-)

Bis dann
Alexander


Kannst du das mal bitte genauer erklären?
Ich bin mit einer Paulista verheiratet, die sich nicht scheiden lassen will, mir aber auch nicht mit einer Aufenthaltgenehmigeung entgegen kommt. Ich lebe in Salvador mit einer anderen Brasilianerin seid zwei Jahren zusammen.
Habe ich vielleicht doch eine Möglichkeit die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?



@ptrludwig

da hast du keine Chance, da du ja verheiratet bist, aber mit einer anderen Frau zusammenlebst.
Lass dich erstmals richtig scheiden und gehe dann ne neue Beziehung ein, denn sonst muss man annehmen das du mit der Frau nur wegen des Visums zusammen bist.

@James

Das mit den 6 Monaten kann ich nicht unterschreiben, bin mir nicht ganz sicher ob es nun zwei oder drei Jahre zusammenleben ist. Ist ja auch egal, jeder muss selbst wissen was für ihm am besten ist.

Du schreibst:
Was ich letzhin erlebt habe, dass ein Partner bei gleichgeschlechtlicher "União estavel" tatsächlich den Antrag auf eine Perma gestellt hat und die vermutlich erhalten wird.
Das gilt aber nur weil die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern hier in Brasilien nicht vorgesehen ist. (Was nicht ist, kann ja noch werden).

Meine Antwort:
Das Gesetz das zu dieser Entscheidung führt gilt auch für normale Beziehungen zwischen Mann und Frau - nur wird diese in der Praxis selten bis gar nicht stattgegeben, da es dazu einen driftigen Grund geben muss, der wohl zwischen Mann und Frau fehlt, bzw. schwer zu nennen ist, es gibt zwar Ausnahmefälle - diese müssen im Einzelfall auch sehr gut argumentiert werden, damit diese durchgehen.

Ähnlich ist es auch bei privaten Investoren die denn Weg der 10 Angestellten und mit weniger als 50.000 US-Dollar Investition gehen wollen, rein gesetzlich möglich, wird aber kaum stattgegeben.

Bis dann
Alexander

Hallo Alexander,
Für die Scheidung müsste ich dann nach Deutschland, oder geht es auch hier?
Peter


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 Betreff des Beitrags: Permanencia für Lebensgemeinschaft
BeitragVerfasst: 03 Mär 2008 20:49 
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Registriert: 28 Jan 2008 00:44
Beiträge: 26
Wohnort: Schweiz / Recife
Hallo

Jetzt bin ich beim durchlese auf etwas gestossen was mich brennend interessiert. Wenn ich das richtig gelesen habe ist eine Aufenthaltsbewilligung möglich zu erhalten wen eine eheähnliche Beziehung besteht. Ist das richtig so ?

Also im Klartext heisst das, wenn ich in Brasilien mit meiner Freundin zusammen wohne und immer wieder ausreisen muss um nicht illegal im Land zu sein, erfülle ich diese Voraussetzung ja bereits. Ich führe ja eine eheähnliche Beziehung und reise ja nur aus um nicht gegen die Vorschriften zu verstossen. Im Weiteren lebt meine Freundin 2 Monate im Jahr bei mir in der Schweiz. Da müssten ja wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Sehe ich das richtig so oder muss ich noch etwas berücksichtigen ?

Wo muss ich diese Aufenthaltsbewilligung beantragen ?

Als Beweis sollte der Pass eigentlich reichen, da sieht man ja das wir 8 Monate im Jahr zusammen verbringen.
Endlich scheine ich eine Lösung gefunden zu haben eine Aufenthaltsbewilligung zu kommen.

Grüsse


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