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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 09:53 
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Registriert: 22 Apr 2005 05:05
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Ja stimmt, es ging um die Einbürgerung der Türken in Berlin, aber auch von den anderen Nationalitäten war die Rede. Dann wurde ganz klar gesagt, dass es das neue Gesetz gibt und, wie schon beschrieben, jede Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit automatisch die Deutsche löscht.
Günter


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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 10:32 
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Registriert: 28 Nov 2004 22:25
Beiträge: 1636
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Ist es wirklich dieses Ausschliesslichkeitsprinzip?
Mir hatte jemand erzählt, dass es prinzipiell möglich ist, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben. Im Falle von Brasilien und Deutschland beissen sich aber deren beider Ansprüche, dass die jeweilige Staatshinzugehörigkeit die erste sein muss. Somit ist es nicht möglich sowohl brasilianischen als auch deutschen Pass zu besitzen. Solange aber in beiden Ländern der gemeinsame grenzübergreifende Datenabgleich ("Rasterfahndung") nicht durchgeführt wird, ist es an jedem einzelnen, was er dem jeweiligen Staate angibt, und wie er den offiziellen Staatsbehörden gegenüber dabei das ganze händelt (auch wenn er sich damit rechtlich in einer illegalen Zone bewegt).



Abraços
Careca

"No risc, no fun!
MfG Microsoft"


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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 10:55 
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Registriert: 30 Nov 2004 09:16
Beiträge: 1052
Wohnort: bei Frankfurt
Es geht um Ausländer, die hier eingebürgert werden, dazu ihre Ursprungsstaatsbürgerschaft aufgeben, und sie später wieder annehmen.

Im Zuge der Einbürgerung ist regelmäßig die Ursprungsstaatsbürgerschaft aufzugeben, es sei denn, es greift ein Ausnahmetatbestand. (z.B. das Ursprungsland verweigert entweder regelmäßig oder im speziellen Fall die Entlassung, die Entlassung zieht starke Nachteile für den zu Entlassenen nach sich (er verliert Grund und Boden), usw.).

Nun kann man sich natürlich denken: Gebe ich doch meine Staatsbürgerschaft auf, werde Deutscher, und nach einiger Zeit nehme ich meine Ursprungsstaatsbürgerschaft wieder an. Dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewünscht und führt meist zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. (natürlich nur, wenn es publik wird)

Anders sieht dies aus bei Deutschen, die nach dem ius sanguis die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Diese können unter der von Thomas genannten Bedingung eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Die gilt mit Sicherheit auch für eingebürgerte Deutsche, die eine zweite Staatsbürgerschaft, die nicht der Ursprungsstaatsbürgerschaft entspricht, annehmen wollen. (z.B. ein Türke wird Deutscher, gibt die türkische Staatsbürgerschaft auf und möchte später noch Australier werden.)

Im brasilianischen Konsulat in Frankfurt gibt es übrigens mittlerweile eine Broschüre, in der u.a. drinsteht, unter welchen Bedingungen Brasilien die Entlassung verweigert... :lol:

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 11:32 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Vorsicht bei der Wiedergabe irgendwelcher Fernsehprogramme..
Journalisten geben die meisten Details nicht korrekt wieder. Eben habe ich gerade wieder erst einen Artikel gelesen, der meint im Jahr 2000 wurde die doppelte Staatsbürgerschaft "verboten". Totaler Unsinn-- es wurde lediglich die automatische Aberkennung auch für im Inland lebende Deutsche (sprich eingebürgerte Türken) möglich.

Die Türkenfrage bedarf keiner neuen Gesetze-- all diese Türken haben die dt. Staatsbürgerschaft verloren, als sie die türkische annahmen. Es sei denn sie haben eine Beibehaltegenehmung bekommen.

Rechtlicher Stand zum 21.8. ist definitiv die Beibehaltegenehmigung.

Hier findest Du die aktuelle Gesetzeslage auf dem Server des Bundesinnenministeriums:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_12185 ... __nnn=true

Es gibt zur Zeit auch keine Gesetzentwürfe zu dem Thema. Wenn ihr irgendwo Neuigkeiten habt, bitte mal Links posten.

t.


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