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 Betreff des Beitrags: Permanencia nach Scheidung (ohne Kinder)
BeitragVerfasst: 26 Mai 2005 10:23 
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Hi Leute

kurze Frage:

Angenommen, ich gehe nach Brasilien, heirate dort und bleibe mit der zu erwartetenden Perma dann auch gleich da.

Angenommen, die Beziehung geht dann irgendwann in die Brüche, soll ja vorkommen, und wird alsdann rechtskräftig geschieden. Die Ehe bleibt aber kinderlos !

Frage: Nach wievielen Ehejahren in Brasilien erhalte ich daraus die dauerhafte Perma ?
(Hier in Deutschland bräuchte es glaub ich 3 oder 5 Jahre für den/die Brasilianer -in)

Gruß
Timm


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BeitragVerfasst: 08 Aug 2005 21:40 
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Wie die Bezeichnung des Visums schon sagt, es ist "permanente" !!! Auch wenn die Ehe ggf. geschieden wird.

Gruß

viajante


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BeitragVerfasst: 08 Aug 2005 23:36 
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Oi Viajante!

Ich galube so einfach ist das nicht. Die Sache ist wohl etwas komplexer.
Lies mal den interessanten Thread dazu hier:

http://brasil-web.de/forum/showthread.php?t=4340

Gute Nacht
Ursinho


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BeitragVerfasst: 09 Aug 2005 10:42 
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Eine Rücknahme des Dauervisums nach Wegfall der ursprünglichen Sachlage ist im bras. Ausländergesetz schlicht nicht vorgesehen. Es gibt da auch keine Frist.

Dennoch gibt es einige Rücknahmegründe auch für Dauervisa. (Und die waren wohl in den Beispielen dort einschlägig).

Am besten holst Du Dir nach einem Jahr die bras. Staatsbürgerschaft als doppelte. Der bürokratische Prozess kann aber dauern.

t.


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 Betreff des Beitrags: doppelte Staatbürgerschaft.
BeitragVerfasst: 20 Aug 2005 17:57 
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Registriert: 20 Aug 2005 17:24
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Hallo Thomas

wie soll das gehen mit der doppelte Staatbürgerschaft, wenn du näheres weist, schicke mir ein info

jaime


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 Betreff des Beitrags: Re: doppelte Staatbürgerschaft.
BeitragVerfasst: 20 Aug 2005 22:48 
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Registriert: 14 Aug 2005 16:28
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Wohnort: Hier!
jaime hat geschrieben:
Hallo Thomas

wie soll das gehen mit der doppelte Staatbürgerschaft, wenn du näheres weist, schicke mir ein info

jaime


Geht eben NICHT! :twisted:

Denn nach dt. Rechtslage verlierst Du automatisch die dt. Staatsangehörigkeit, wenn Du freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmst! :twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: doppelte Staatbürgerschaft.
BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 01:59 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Fudêncio hat geschrieben:

Geht eben NICHT! :twisted:

Denn nach dt. Rechtslage verlierst Du automatisch die dt. Staatsangehörigkeit, wenn Du freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmst! :twisted:


Falsch.

Siehe § 25 Abs. 2 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Du holst Dir einfach vorher eine Beibehaltegenehmigung. Dazu müssen fortbestehende Bindungen an Deutschland nachgewiesen werden. Dazu zählen Verwandte aber z.B. auch Grundstücke, Wohnungen etc.


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 Betreff des Beitrags: Re: doppelte Staatbürgerschaft.
BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 07:36 
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thomas hat geschrieben:
Fudêncio hat geschrieben:

Geht eben NICHT! :twisted:

Denn nach dt. Rechtslage verlierst Du automatisch die dt. Staatsangehörigkeit, wenn Du freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmst! :twisted:


Falsch.

Siehe § 25 Abs. 2 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Du holst Dir einfach vorher eine Beibehaltegenehmigung. Dazu müssen fortbestehende Bindungen an Deutschland nachgewiesen werden. Dazu zählen Verwandte aber z.B. auch Grundstücke, Wohnungen etc.


Wichtig ist nur, das eben vor der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft zu machen.

Als Mann würde ich aber, bevor ich Brasilianer werde, mal schauen, bis wann man in BR potenziell wehrpflichtig ist... :wink:


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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 07:58 
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Beiträge: 23
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Leute,
alles falsch, es gibt ein neues Gesetz, ich glaube ab dem 01.09.2005 oder ab dem 01.10.2005. Wer eine andere Staatsbürgerschaft annimmt verliert automatisch die Deutsche. Habe ich erst am Donnerstag im TV gesehen.


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BeitragVerfasst: 21 Aug 2005 08:43 
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Das war nicht zufälligerweise eine Reportage über die doppelte Staatsbürgerschaft, die sich einige Türken "erschummelt" haben?


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