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 Betreff des Beitrags: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 23:36 
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Registriert: 26 Feb 2008 22:52
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Oi,

Ich habe vor dieses Jahr nach BR (São Paulo) auszuwandern und hätte ne Frage wegen der Permanência. Meine Mutter ist eine gebürtige Brasileira (BR/SP), hatte aber deutsche Eltern (sind auch ausgewandert) und somit auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Ist es für mich möglich die BR Staatsangehörigkeit zu bekommen?
Wenn ja, darf ich meine Deutsche behalten?
Sollte ich in BR o. in D auf die Botschaft/Konsulat!

Für Tipps bin ich sehr dankbar...

Zu meiner Person:
Bin 32 Jahre, ledig (keine Kinder), 2 fertige Ausbildungen (Anlagenmechaniker/Apparatetechnik sowie Fachinformatiker/SI), spreche perfekt Deutsch und English, Portugiesisch noch am lernen, aufgeschlossen und freundlich...
Habe Verwandte in SP und gute Bekannte in Fortaleza bei denen ich wohnen könnte.

P.S.
Bin auf der Suche nach Arbeit, sollte jemand im bereich Metallbau oder Informatik eine Stelle wissen (vorzugsweise in SP o. Fortaleza), bitte bei mir melden.
Bitte nur ernst gemeinte Angebote.
Bin mir für (fast) nichts zu schade, aber mann sollte davon Leben können...


ich weiß nicht ob das Thema hierher passt... falls nicht bitte verschieben... :?:

Até logo...

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 02 Mär 2008 18:52 
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BuggyBrasil hat geschrieben:
Oi,

Ich habe vor dieses Jahr nach BR (São Paulo) auszuwandern und hätte ne Frage wegen der Permanência. Meine Mutter ist eine gebürtige Brasileira (BR/SP), hatte aber deutsche Eltern (sind auch ausgewandert) und somit auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Ist es für mich möglich die BR Staatsangehörigkeit zu bekommen?
Wenn ja, darf ich meine Deutsche behalten?
Sollte ich in BR o. in D auf die Botschaft/Konsulat!

Für Tipps bin ich sehr dankbar...

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Bin 32 Jahre, ledig (keine Kinder), 2 fertige Ausbildungen (Anlagenmechaniker/Apparatetechnik sowie Fachinformatiker/SI), spreche perfekt Deutsch und English, Portugiesisch noch am lernen, aufgeschlossen und freundlich...
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Thomas


Du scheinst nicht hier geboren zu sein, sonst waerst Du ja schon Brasilianer!? Mit welcher Art von Visa moechtest Du hier verbleiben, oder ist die Frage nach der bras. Nationalitaet die Antwort darauf?
Soweit mir bekannt ist, musst Du (mit der Vermutung, dass aus irgendwelchen Gruenden die Annahme der bras. Staatsbuergerschaft fuer Dich moeglich sein sollte), falls Du eine weitere Staatsbuergerschaft annehmen willst (und eben nicht die deutsche aufgeben), den deutschen Behoerden plausibel machen, warum Du die andere annehmen willst (und es reichen denen nicht Gruende wie "weil ich dort leben moechte") und warum Du die deutsche behalten willst (auch hier reichen z.B. Erbschaftsgruende nicht aus).

PS. Ich nehme an, dass Du nicht Deinen deutschen gegen einen brasilianischen Pass tauschen willst?

Gruss Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 03 Mär 2008 00:25 
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Registriert: 04 Nov 2005 21:06
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Wohnort: Vila Velha-ES-Brasil
BuggyBrasil hat geschrieben:
Oi,

Ich habe vor dieses Jahr nach BR (São Paulo) auszuwandern und hätte ne Frage wegen der Permanência. Meine Mutter ist eine gebürtige Brasileira (BR/SP), hatte aber deutsche Eltern (sind auch ausgewandert) und somit auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Ist es für mich möglich die BR Staatsangehörigkeit zu bekommen?
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Thomas


habe diesen Tread erst jetzt gelesen.
Nach der brasilianischen Verfassung ist JEDER Mensch der einen brasilianischen Elternteil hat GEBÜRTIGER Brasilianer und kann JEDERZEIT, VORRAUSGESETZT DASS ER IN BRASILIEN WOHNT, die brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen.
Allerdings wirst du das nicht ohne Anwalt hinkriegen und/weil mit viel Bürokratie verbunden.
Constituição Federal de 1988 hat geschrieben:
O art. 12, inciso I, alínea “c” da Constituição Federal de 1988, texto dado pela Emenda Revisional nº 03 de 07 de junho de 1994, cita:

“Art.12- São brasileiros:
I – natos:
c) os nascidos no estrangeiro, de pai ou mãe brasileira, desde que venham a residir na República Federativa do Brasil e optem, em qualquer tempo, pela nacionalidade brasileira;”


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 03 Mär 2008 00:48 
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Registriert: 26 Feb 2008 22:52
Beiträge: 2
Wohnort: Irgendwo
Obrigado,

habe mich selber mal schlau gemach, laut Aussage des Brasilianischen Konsulats in München ist es für mich kein Problem mit der Staatsbürgerschaft. Sollte sie allerdings in BR beantragen, da ich dann beide behalten darf. :wink:

Brasilianische Staatsangehörigkeit und Namensführung bei Geburtseintragungen nach brasilianischem Recht

1. Brasilianische Verfassung von 1988:

Art. 12 - Es sind Brasilianer:

a) die in Brasilien Geborenen, (jus soli), außer die Eltern sind im fremden Staatsdienst;

b) die im Ausland Geborenen, falls die Eltern im brasilianischen Dienst sind;

Verfassungsänderung vom 07.06.1994

c) die im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter) sofern sie in der Föderativen Republik Brasilien ihren Wohnsitz nehmen und zu irgendeinem Zeitpunkt die Bestätigung der brasilianischen Staatsangehörigkeit beantragen.

Vermerk: die brasilianische Staatsangehörigkeit muß vor einem Bundesrichter bestätigt werden. Es empfiehlt sich, die Geburt im zuständigen brasilianischen Berufskonsulat zu registrieren.

2. Das brasilianische Gesetz Nr. 6.015 vom 31.12.73, Art. 54, Abs. 4, besagt, dass alle Geburtseintragungen "Vor und Familienname enthalten müssen, den das Kind führen soll". Das oben erwähnte Gesetz enthält keine andere Weisung über die Namensgebung. Die Eltern haben freie Entscheidungskraft.

Stand: 09/05

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Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 04 Mär 2008 22:53 
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Registriert: 27 Jan 2007 19:47
Beiträge: 70
BuggyBrasil hat geschrieben:
Obrigado,

habe mich selber mal schlau gemach, laut Aussage des Brasilianischen Konsulats in München ist es für mich kein Problem mit der Staatsbürgerschaft. Sollte sie allerdings in BR beantragen, da ich dann beide behalten darf. :wink:

Brasilianische Staatsangehörigkeit und Namensführung bei Geburtseintragungen nach brasilianischem Recht

1. Brasilianische Verfassung von 1988:

Art. 12 - Es sind Brasilianer:

a) die in Brasilien Geborenen, (jus soli), außer die Eltern sind im fremden Staatsdienst;

b) die im Ausland Geborenen, falls die Eltern im brasilianischen Dienst sind;

Verfassungsänderung vom 07.06.1994

c) die im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter) sofern sie in der Föderativen Republik Brasilien ihren Wohnsitz nehmen und zu irgendeinem Zeitpunkt die Bestätigung der brasilianischen Staatsangehörigkeit beantragen.

Vermerk: die brasilianische Staatsangehörigkeit muß vor einem Bundesrichter bestätigt werden. Es empfiehlt sich, die Geburt im zuständigen brasilianischen Berufskonsulat zu registrieren.

2. Das brasilianische Gesetz Nr. 6.015 vom 31.12.73, Art. 54, Abs. 4, besagt, dass alle Geburtseintragungen "Vor und Familienname enthalten müssen, den das Kind führen soll". Das oben erwähnte Gesetz enthält keine andere Weisung über die Namensgebung. Die Eltern haben freie Entscheidungskraft.

Stand: 09/05

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Thomas


Zumindest fuer die in Brasilien geborenen Kinder, deren Eltern (oder ein Elternteil) Deutsche sind, gilt, dass sie beide Staatsangehoerigkeiten haben und behalten (auch aus Sicht der deutschen Behoerden).
In Deinem Fall sieht es aber so aus, dass Du eine weitere (neben der deutschen) erst annehmen wirst.
In diesem Fall wuerde ich gruendlich recherchieren, ob Du damit nicht eventuell doch Deine deutsche Staatsbuergerschaft auf´s Spiel setzt.
Siehe mal hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... lust25.htm

Ich bin kein Jurist und kann Deinen Fall nicht beurteilen, aber Du solltest Dich (falls Dir an der deutschen Staatsangehooerigkeit etwas liegt) da genauer erkundigen.

Gruss

Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Permanência/Staatsangehörigkeit
BeitragVerfasst: 05 Mär 2008 18:07 
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cwoern hat geschrieben:
Zumindest fuer die in Brasilien geborenen Kinder, deren Eltern (oder ein Elternteil) Deutsche sind, gilt, dass sie beide Staatsangehoerigkeiten haben und behalten (auch aus Sicht der deutschen Behoerden).


Richtig, gilt aber auch bei in D geborenen Kindern eines brasilianischen Elternteils.


cwoern hat geschrieben:
In Deinem Fall sieht es aber so aus, dass Du eine weitere (neben der deutschen) erst annehmen wirst.


Falsch, die Nationalität selbst bzw. der Anspruch darauf wird mit der Geburt erworben, also nicht durch freie Willensäußerung erworben, damit ist eine doppelte Staatsbürgerschaft auch in D möglich.

Wir haben für unsere Tochter in Brasilien diese transcricao der Geburtsurkunde gemacht und damit ist sie Brasilianerin aufgrund eines brasilianischen Elternteils, da macht auch Schäuble keine Pirouette mit dem Rollstuhl. :lol:


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