Obrigado,
habe mich selber mal schlau gemach, laut Aussage des Brasilianischen Konsulats in München ist es für mich kein Problem mit der Staatsbürgerschaft. Sollte sie allerdings in BR beantragen, da ich dann beide behalten darf.
Brasilianische Staatsangehörigkeit und Namensführung bei Geburtseintragungen nach brasilianischem Recht
1. Brasilianische Verfassung von 1988:
Art. 12 - Es sind Brasilianer:
a) die in Brasilien Geborenen, (jus soli), außer die Eltern sind im fremden Staatsdienst;
b) die im Ausland Geborenen, falls die Eltern im brasilianischen Dienst sind;
Verfassungsänderung vom 07.06.1994
c) die im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter) sofern sie in der Föderativen Republik Brasilien ihren Wohnsitz nehmen und zu irgendeinem Zeitpunkt die Bestätigung der brasilianischen Staatsangehörigkeit beantragen.
Vermerk: die brasilianische Staatsangehörigkeit muß vor einem Bundesrichter bestätigt werden. Es empfiehlt sich, die Geburt im zuständigen brasilianischen Berufskonsulat zu registrieren.
2. Das brasilianische Gesetz Nr. 6.015 vom 31.12.73, Art. 54, Abs. 4, besagt, dass alle Geburtseintragungen "Vor und Familienname enthalten müssen, den das Kind führen soll". Das oben erwähnte Gesetz enthält keine andere Weisung über die Namensgebung. Die Eltern haben freie Entscheidungskraft.
Stand: 09/05
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Thomas