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 Betreff des Beitrags: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 20 Jun 2009 13:08 
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Registriert: 05.11.2006
Beiträge: 2814
Wohnort: im Hinterland, aber nicht in der Pampa
Nach § 1 des deutschen Personalausweisgesetzes müssen
Gesetz über Personalausweise hat geschrieben:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen,...
einen Personalausweis besitzen.

Ich lese das jetzt so, dass der Deutsche, der im Ausland lebt, also z.B. hier in Brasilien, und damit nach keinem der Landesmeldegesetze meldepflichtig ist (da kein Wohnsitz in Deutschland besteht) keinen Perso braucht.
Richtig?

(Unabhängig davon gibts ja noch die Ausnahme, dass der gültige Reisepass auch als Dokument gilt, das die Perso-Pflicht aufhebt)



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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 20 Jun 2009 14:51 
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Beiträge: 1610
Wohnort: Manaus
Richtig!
Mir wurde bei der entsprechenden Frage im Bürgerbüro meines ehemaligen deutschen Wohnortes erklärt, dass der Antragsteller für die Ausstellung des Perso gemeldet sein muss. Wenn nicht (d.h. wie bei mir abgemeldet) gibt es keinen und es ist auch keiner erforderlich.
Mit dem deutschen Reisepass bist du in D voll geschäftsfähig, ist meine eigene Erfahrung.
Kannst ja sicherheitshalber noch eine cópia autenticada von deiner letzten Stromrechnung mitnehmen! :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 20 Jun 2009 16:09 
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Beiträge: 210
Ich selbst habe etliche Jahre, in Deutschland lebend, gar keinen Personalausweis besessen! Schon alleine aus Kostengründen!

Außerdem 1 Dokument weniger, welches ich in der Unordnung suchen musste. :mrgreen:

Wie bereits geschrieben, ohne Perso gehts auch. Denn der Reisepaß war für mich, aufgrund der vielen Reiserei, zwingend notwendig.

Und hier in Brasil fragte mich auch noch niemand nach einen deutschen Personalausweis. Hier sind nur Reisepaß und RNE wichtig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 20 Jun 2009 16:17 
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Registriert: 28.09.2008
Beiträge: 245
dimaew hat geschrieben:
Nach § 1 des deutschen Personalausweisgesetzes müssen
Gesetz über Personalausweise hat geschrieben:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen,...
einen Personalausweis besitzen.

Ich lese das jetzt so, dass der Deutsche, der im Ausland lebt, also z.B. hier in Brasilien, und damit nach keinem der Landesmeldegesetze meldepflichtig ist (da kein Wohnsitz in Deutschland besteht) keinen Perso braucht.
Richtig?

(Unabhängig davon gibts ja noch die Ausnahme, dass der gültige Reisepass auch als Dokument gilt, das die Perso-Pflicht aufhebt)


Du bekommst gar keinen Personalausweis, wenn Du nicht in Deutschland lebst.
Das ist meine Erfahrung nach über 25 Jahren europäisches / südamerikanisches Ausland.
Gruss
Bastos


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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 20 Jun 2009 17:50 
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Bastos hat geschrieben:
dimaew hat geschrieben:
Nach § 1 des deutschen Personalausweisgesetzes müssen
Gesetz über Personalausweise hat geschrieben:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen,...
einen Personalausweis besitzen.

Ich lese das jetzt so, dass der Deutsche, der im Ausland lebt, also z.B. hier in Brasilien, und damit nach keinem der Landesmeldegesetze meldepflichtig ist (da kein Wohnsitz in Deutschland besteht) keinen Perso braucht.
Richtig?

(Unabhängig davon gibts ja noch die Ausnahme, dass der gültige Reisepass auch als Dokument gilt, das die Perso-Pflicht aufhebt)


Du bekommst gar keinen Personalausweis, wenn Du nicht in Deutschland lebst.
Das ist meine Erfahrung nach über 25 Jahren europäisches / südamerikanisches Ausland.
Gruss
Bastos


Wie denn auch? Auf dem Personalausweis (Rückseite) steht die Adresse!



Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 21 Jun 2009 00:37 
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Beiträge: 2814
Wohnort: im Hinterland, aber nicht in der Pampa
Eigentlich logisch, denn der Perso ist ja auch ein Adressnachweis (wie hier eben die Stromrechnung :mrgreen: ).
Der Preis ist kein Argument, mein Sohn ist im Januar 16 geworden, der hätte ihn umsonst bekommen.



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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 21 Jun 2009 06:17 
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Beiträge: 348
Dazu habe ich noch einen interessanten link gefunden.

Zitat:
Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!

Es gibt auf diversen WWW-Seiten (bis vor kurzem auch auf den Seiten des Auswärtigen Amts) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.

Das ist nicht richtig............


http://www.lennart-meier.org/personalausweis/

Brazil


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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 21 Jun 2009 09:23 
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Beiträge: 3304
Wohnort: Rheinland/Münsterland
dimaew hat geschrieben:
Nach § 1 des deutschen Personalausweisgesetzes müssen
Gesetz über Personalausweise hat geschrieben:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen,...
einen Personalausweis besitzen.

Ich lese das jetzt so, dass der Deutsche, der im Ausland lebt, also z.B. hier in Brasilien, und damit nach keinem der Landesmeldegesetze meldepflichtig ist (da kein Wohnsitz in Deutschland besteht) keinen Perso braucht.
Richtig?

(Unabhängig davon gibts ja noch die Ausnahme, dass der gültige Reisepass auch als Dokument gilt, das die Perso-Pflicht aufhebt)


Klingt nach einer juristischen Auslegungsmethode, die du da anwendest..... :wink:

Hast du deinen gültigen Reisepass, reicht das. Oder willst die den Personalausweis unbedingt haben?



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 21 Jun 2009 11:26 
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Beiträge: 2814
Wohnort: im Hinterland, aber nicht in der Pampa
Ich nicht, hab ja längst einen. Aber mein Sohn hat halt gefragt, da man in Deutschland mit 16 ja "offiziell" den ersten Personalausweis bekomt. Er wirds überleben, hat ja dafür das schöne Plastikkärtchen hier mit Fingerabdruck und Bild und allem und so.



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 Betreff des Beitrags: Re: Perso für in BR lebende Deutsche
BeitragVerfasst: 22 Jun 2009 03:06 
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Beiträge: 463
Wohnort: Recife-PE. / Brasilien, San Salvador / Mittelamerika
Die deutsche Staatsangehörigkeit berechtigt nicht automatisch zum Besitz des deutschen Personalausweises. Auch wenn es lästig erscheinen mag, bei Wohnsitz in Brasilien dann bei vorübergehenden Reisen in Deutschland oder in EU-Ländern stets den deutschen Reisepass mit sich herumzutragen: Grundvoraussetzung für den deutschen Personalausweis ist der Wohnsitznachweis in Deutschland. Das gilt auch für andere Personalpapiere, wie hier im Forum hin und wieder behandelt, z.B. Führerschein. Der wird - neben den anderen hier ebenfalls ausführlich diskutierten Voraussetzungen - auch nur dann ausgestellt, wenn ein Wohnsitz in Deutschland, und zwar im Einzugsgebiet der für den Wohnsitz zuständigen Behörde besteht...Und Belgien, die Niederlande etc. machen es genauso. Brasilien auch.


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