das wäre ja genial!!!
habe jedoch am wochenende auf der seite der br botschaft in berlin folgendes gelesen.
1 Der ausländische Investor muß belegen, daß die Kapitalanlage in ausländischer Währung einem in brasilianische Währung umgerechneten Betrag von mindestens US$ 200.000,00 (zweihunderttausend US-Dollar) entspricht.
2 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten sowohl für neue wie auch für bereits bestehende Unternehmen.
3 Wenn aufgrund des Investitionsvorhabens mindestens zehn neue Arbeitsplätze geschaffen werden oder wenn das Projekt von anderweitigem gesellschaftspolitischem Interesse ist, kann der Nationale Einwanderungsrat in Ausnahmefällen die Erteilung eines Dauervisums an einen Ausländer auch bei Unterschreitung des in § 1 geforderten Anlagekapitals genehmigen.
bin des portugisischen leider nicht so mächtig, als dass ich den verlinkten gesetzestext richtig entziffern könnte. mein übersetzungsprogramm ist da doch etwas zu mühsehlig. werden erst im herbst einen sprachkurs beginnen, welcher dann in brasilien intensieviert werden soll

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mal was ganz anderes: war jemand von euch schon mal in uruguay?