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 Betreff des Beitrags: Quellen die Veröffentlichung erlauben
BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 10:42 
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Registriert: 15 Feb 2006 20:47
BeitrÀge: 2114
Nachfolgend werde ich hier Quellen auffĂŒhren, welche die vollstĂ€ndige Veröffentlichung von Meldungen unter Nennung der Quelle erlauben. Teilweise ĂŒber eine Creative Commons Lizenz, teilweise ĂŒber entsprechende AGBs.

AgĂȘnica Brasil - http://www.agenciabrasil.gov.br
Lusa - http://www.agencialusa.com.br



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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 13:53 
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Registriert: 15 Feb 2006 20:47
BeitrÀge: 2114
alleswirdgut hat geschrieben:
Morgen Diggi,

((da du deinen fred bezĂŒglich der Quellen versehntlich gesperrt hast, hier jetzt als neues thema, kannst du ja verschieben))

Nur zwei Quellen? Das wird doch ein bissel eintönig, oder? Was ist mit Zeitungsberichten oder erhaltenen Emails? ErklĂ€r doch das mal fĂŒr Doofe!


Nachdem ich das Forum ĂŒbernommen habe, stand ich vor der Wahl. Lass ich die Pressemitteilungen so weiterlaufen wie bisher, oder dĂŒrfen nur noch angeteaserte, also angeschnittene Meldungen mit verlinkter Quelle gepostet werden. Da diese Frage auch schon vorher hier im Raum stand und mich zudem bei anderen Projekten regelmĂ€ssige beschĂ€ftigte, beschloss ich letztere Variante.

Fakt: vollstĂ€ndige Presseberichte dĂŒrfen nicht mehr gepostet werden!

Wenn man eine Presseveröffentlichung per Email bekommt, gilt selbiges. Alleine der Versand der Email verstösst schon gegen das Urheberrecht. Lediglich eine Zitatfunktion (1 Absatz bei lÀngeren Berichten, 1-2 Zeilen bei Kurzmeldungen) können gepostet werden. Dabei muss die Quelle, der Einfachheit halber letztendlich der Link veröffentlicht werden.

Gleiches gilt fĂŒr Zitate aus BĂŒchern, etc. Auch eine per Email erhaltene Geschichte, ein Reisebericht, etc. von einem Freund z.B. darf nicht ohne dessen Erlaubnis veröffentlicht werden.

Zudem es jedem zuzumuten ist, bei wirklichem Interesse auf den Link zu klicken und sich den Artikel dort durchzulesen, zurĂŒckzukehren und hier zu diskutieren. Hat in der Vergangenheit funktioniert und wird auch in der Zukunft funktionieren.

Ich denke auch, ich konnte das gegenĂŒber denjenigen, die dann und wann einen Presseartikel posten, gut argumentieren und es stiess eigentlich ĂŒberall auch auf VerstĂ€ndnis. Nun wusste ich aber folgendes: Es gibt einige Quellen, die ihren Content unter einer Creative Commons Lizenz anbieten. Dann können die Artikel fast immer unter Namensnennung des Urhebers ganz einfach frei vervielfĂ€ltigt werden. Teilweise dĂŒrfen davon sogar Modifikationen erstellt werden. Das Motto lautet dabei:

"manche Rechte vorbehalten" statt "alle Rechte vorbehalten"

Und diese Quellen habe ich oben mal als erster kleiner Anfang gepostet. Bislang ist mir keine deutschsprachige Online-Zeitung, etc. bekannt, die ihren Content unter CC anbietet. Allerdings kannte ich schon 2 brasilianisch/portugiesische Quellen und mehrere spanische, darunter 20minutos.es ... die 2 port. Quellen habe ich jetzt zu Anfang gepostet.

Und es werden bestimmt auch irgendwann deutschsprachige Medien hinzukommen. Und dafĂŒr ist dieser fred da. Dann kommen die da hinzu. Alles also Quellen (Artikel, Berichte, Fotos, Audiodateien, Bilder), die royalty-frei und lizenzfrei, kostenlos hier vollstĂ€ndig veröffentlicht werden dĂŒrfen, ohne das entsprechende Urheberrecht zu verletzen - wenn die entsprechenden Bedingungen (meist lediglich Nennung der Quelle) eingehalten werden. Wenn du also auf eine Seite mit redaktionellen BeitrĂ€gen ĂŒber Brasilien stösst, die nachfolgendes (oder Ă€hnliches) Logo auf der Seite haben, dann melde das doch bitte hier.

Bild

Weitere Infos ĂŒber Creative Commons Lizenzen findet man hier:
http://de.creativecommons.org/

Ich hoffe, es war verstÀndlich genug. :D

Liebe GrĂŒsse, Dietmar



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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 14:13 
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Wohnort: Belo Horizonte
brasilblog hat geschrieben:
Wenn man eine Presseveröffentlichung per Email bekommt, gilt selbiges. Alleine der Versand der Email verstösst schon gegen das Urheberrecht.

Zumindest in der Schweiz ist das falsch (oder war es als ich Medienrecht studiert hatte); eMails zwischen Privaten gelten als private Kommunikation, analog einem Brief. Es ist zB erlaubt urhebergeschĂŒtzte Werke zu kopieren und privat ohne Gewinnabsicht weiterzugeben.

Unter welche Paragraphen fĂ€llt das in Deutschland? Inwiefern sind die fĂŒr AuslĂ€nder die keine wirtschaftliche Beziehung in DE unterhalten ĂŒberhaupt relevant?

BB



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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 14:31 
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Registriert: 15 Feb 2006 20:47
BeitrÀge: 2114
Das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt:

Zitat:
§ 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschĂŒtzter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen FÀllen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfÀltigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


@BB
Die Schweiz ist da schon liberaler, ich weiss.

Aber was sind die gesetzlich zugelassenen FÀlle? §53 & 54 UrhG geben Auskunft:

Zitat:
§ 53
VervielfÀltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) ZulĂ€ssig sind einzelne VervielfĂ€ltigungen eines Werkes durch eine natĂŒrliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen TrĂ€gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur VervielfĂ€ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur VervielfĂ€ltigung Befugte darf die VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um VervielfĂ€ltigungen auf Papier oder einem Ă€hnlichen TrĂ€ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit Ă€hnlicher Wirkung handelt.

(2) ZulĂ€ssig ist, einzelne VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die VervielfÀltigung zu diesem Zweck geboten ist,

2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die VervielfĂ€ltigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage fĂŒr die VervielfĂ€ltigung ein eigenes WerkstĂŒck benutzt wird,

3. zur eigenen Unterrichtung ĂŒber Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne BeitrÀge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusÀtzlich

1. die VervielfÀltigung auf Papier oder einem Àhnlichen TrÀger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit Àhnlicher Wirkung vorgenommen wird oder

2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder

3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den FÀllen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusÀtzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

(3) ZulĂ€ssig ist, VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen BeitrĂ€gen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugĂ€nglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der fĂŒr eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder

2. fĂŒr staatliche PrĂŒfungen und PrĂŒfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die VervielfĂ€ltigung zu diesem Zweck geboten ist.

(4) Die VervielfÀltigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollstÀndige VervielfÀltigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulÀssig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugĂ€nglich sind. Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

(6) Die VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke dĂŒrfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ZulĂ€ssig ist jedoch, rechtmĂ€ĂŸig hergestellte VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche WerkstĂŒcke zu verleihen, bei denen kleine beschĂ€digte oder abhanden gekommene Teile durch VervielfĂ€ltigungsstĂŒcke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher VortrĂ€ge, AuffĂŒhrungen oder VorfĂŒhrungen eines Werkes auf Bild- oder TontrĂ€ger, die AusfĂŒhrung von PlĂ€nen und EntwĂŒrfen zu Werken der bildenden KĂŒnste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulĂ€ssig.


Die EinschrÀnkung bei elektronischen Medien ist ganz klar gegeben!!!



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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 14:47 
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Auch wenn wir hier in Brasilien vor der deutschen Urheberrechts-Justiz sicher sind finde ich es ethisch nicht ganz ok fremde Texte zu kopieren, von daher unterstĂŒtze ich Deine neue Regelung.

BB



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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 15:42 
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Ich begrĂŒsse diese Regelung sogar, denn durch das Posten von Pressemitteilungen wird die Übersichtlichkeit massiv beeintrĂ€chtigt, weil diese meist nur von kurzem Interesse sind und zudem auch noch hĂ€ufig in der falschen Rubrik gepostet werden...



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:18 
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Nun steht der Server ja in Brasilien, wie ist das denn da rein rechtlich gesehen?



_________________________________
Schöne GrĂŒĂŸe,
tinto


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:21 
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Noch hoste ich und es ist noch nicht raus, wo die Reise hingeht.


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:23 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
BeitrÀge: 1505
UnabhĂ€ngig vom Serverstandort wĂ€re AnknĂŒpfungspunkt das Anbieten einer Mediendienstleistung fĂŒr in D befindliche Personen.


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:25 
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Mensch Thomas, du wolltest ihn mir doch heute vorbeibringen, den Server ... Wo bleibst du denn? Ich hab schon in der KĂŒche neben dem Herd Platz gemacht ... und mich so darauf gefreut! :D



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