Diter_Rio hat geschrieben:
Katalina hat geschrieben:
MARCELO hat geschrieben:
Mit diesem Beitrag hast Du dir selbst ins Bein geschossen

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http://dict.tu-chemnitz.de.......
oi katalina,
wenn owner sowohl mit besitzer als auch mit eigentuemer uebersetzt werden kann, dann muss man halt ueberlegen, was im konkreten fall passt bzw. gemeint bzw. richtig ist.
denn zwischen eigentum und besitz besteht ein himmelweiter unterschied.
wer also seine ranch verkaufen will, der will dem kauefer eigentum verschaffen.
wollte er nur besitz verschaffen, dann wuerde er vermieten oder verpachten.
es ist auch hier wieder so mit dir wie im thread "Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???":
du bist zu autoritaetsglaeubig!
hier in bezug auf das, was der beolingus sagt, dort in bezug auf das, was die deutschen behoerden in irgendwelchen merkblaettern zum besten geben..
Es ging um die Vokabel die man mit Besitzer sowie mit Eigentümer übersetzen kann. Und wenn ich etwas Besitze dann gehört es mir und so habe ich es übersetzt. Und ja mir ist bekannt das es einen juristischen Unterschied gibt

. Aber ich hätte mal lieber Hausbesitzer schreiben sollen

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Und es ging nicht um irgendwelche Merkblätter Du Opfer, es geht um geltendes Recht! Laut Deinem Profil bist Du noch selten Anwalt. Ist wohl nicht so gut gelaufen mit Deiner Einstellung zum Gesetz ne

? Du bist ja nicht mal fähig einen Gesetzestext zu verstehen. Selbst dann nicht wenn man ihn Dir mehr als vereinfacht erklärt

.