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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 23:42 
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Registriert: 30 Nov 2004 16:40
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Amado hat geschrieben:
die 50% zu 50 % Regelung .... Dieses Risiko kann ich keinesfalls eingehen...

Wir haben bereits Heiratspläne geschmiedet und meine Partnerin weiß auch, dass ich ohne einen Ehevertrag keine Ehe eingehen werde.

allerdings halte ich einen Heiratsantrag mit Vertrag doch schon für ziemlich unromantisch.



Mein Beileid,

Du bist 200 Jahre zu spät auf die Welt gekommen !
Die Zeiten in denen der Mann die Frau kaufte, besaß und das völlige Entscheidungsrecht hatte sind nun mal vorbei.

Als Alternative bleibt Dir allerdings der Service einer gdp, da ist zumindest das finanzielle Risiko abschätzbar.

ansonsten NO RISK , NO FUN.

Habe kein Verständnis für so einen Schwachsinn, heiraten aber die Frau soll möglichst Sklavin oder Leibeigene sein....

selig sind die geistig armen.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 03:03 
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Registriert: 28 Mär 2008 14:06
Beiträge: 4
:lol: Ich wusste, dass es nicht lange dauernd wird bis der erste Forenbeitrag dieser Art kommen wird :

patecuco hat geschrieben:
Mein Beileid,

Du bist 200 Jahre zu spät auf die Welt gekommen !
Die Zeiten in denen der Mann die Frau kaufte, besaß und das völlige Entscheidungsrecht hatte sind nun mal vorbei.


Wer hat denn hier eingentlich irgendwas von völligem Entscheidungsrecht gesprochen ???
Wer hat denn hier davon gesprochen, dass Mann und Frau in einer Ehe nicht gleichberechtigt sind ???
Wer hat denn gesagt das ich eine Frau kaufen ???

HERRLICH, WIRKLICH HERRLICH !!!

patecuco hat geschrieben:
Als Alternative bleibt Dir allerdings der Service einer gdp, da ist zumindest das finanzielle Risiko abschätzbar

ansonsten NO RISK , NO FUN.


Naja, wie man an den anderen "qualifizierten" Antworten z.B. von Mineiro ersehen kann, ist das ganze Thema vielleicht doch etwas komplexer als Du Dir das vostellen, oder besser gesagt nachvollziehen kannst

patecuco hat geschrieben:
Habe kein Verständnis für so einen Schwachsinn, heiraten aber die Frau soll möglichst Sklavin oder Leibeigene sein....


:mrgreen: HAHAHAHA, hab lange nicht mehr so gelacht, in welcher Welt lebst Du ? In Deiner eigenen Traumwelt in der Scheidung nicht vorkommen kann?

=D>

:mrgreen: Am meisten musste ich über die Leibeigene lachen !!! Meine Freundin eine Sklavin ? :lol: Man(n) oh Man(n) Du hast keine Ahnung von was Du sprichst, ich kenne keine Frau die einen größeren Dickkopf hat, als die, die ich liebe, dass kann ich Dir garantieren, die läßt sich von "niemandem" versklaven , die versklavt vielleicht ab und zu mich, das wars dann aber auch schon ... :twisted: :mrgreen:

=D> PARABENS !!! Einfach göttlich !!!

Träum weiter, ich allerdings werde nicht so hohl im Kopf sein und meine Firma und mein gesamtes Kapital, dass ich in meine Firmeneröffnung gesteckt habe, in einer evt. Scheidung zu verlieren.

Was hat denn das mit Sklaverei zu tun, wenn man eine Gütertrennung vereinbart, also bei aller liebe, aber Dein Beitrag und Deine Argumente hier sind einfach vollkommener Schwachsinn, wie alt bist Du ???, 18 oder jünger ?!?!

Wach auf Junge, willkommen in der Realen Welt !!!


patecuco hat geschrieben:

selig sind die geistig armen.....

Da muss ich Dir uneingeschränkt zustimmen :roll: :lol:

patecuco hat geschrieben:
Habe kein Verständnis für so einen Schwachsinn


Ja, dann spars Dir doch einfach, auf Beiträge dieser Art zu antworten und nutze Deine Zeit für sinnvolle Beiträge, oder verfasse selbst einen, der Deiner Gesinnung besser gefällt !!! Vielleicht von Romeo & Julia !


Bei allen anderen möchte ich mich vorläufig mal bedanken, werde mich noch etwas ausführlicher bei den anderen bedanken, Ihr habt mir bereits gute Tipps geliefert !!! Muito obrigado !!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 04:02 
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Registriert: 15 Nov 2007 19:39
Beiträge: 753
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Was ist denn los James? Schlecht geschlafen oder nur zu lange
007 hat geschrieben:
hier in Brasilien ohne Unterbruch gelebt?)
Schlaf Dich aus, morgen scheint die Sonne wieder...

Nachtrag: Ach ja, ich habe noch eine anderes Posting von Dir an mich gelesen. Vorschlag: Wenn Dir was nicht passt, dann schreib mir bitte eine PM. Ich glaube nicht, dass sich solche Äußerungen in den Threads gut machen bzw. jemanden interessieren. Es gibt schon zu viele davon.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 05:21 
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CEO BrasilOnline NetSolutions
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2533
donesteban hat geschrieben:
Was ist denn los James? Schlecht geschlafen oder nur zu lange
007 hat geschrieben:
hier in Brasilien ohne Unterbruch gelebt?)
Schlaf Dich aus, morgen scheint die Sonne wieder...

Nachtrag: Ach ja, ich habe noch eine anderes Posting von Dir an mich gelesen. Vorschlag: Wenn Dir was nicht passt, dann schreib mir bitte eine PM. Ich glaube nicht, dass sich solche Äußerungen in den Threads gut machen bzw. jemanden interessieren. Es gibt schon zu viele davon.


Dem stimme ich uneingeschränkt zu!!!



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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 06:10 
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Registriert: 19 Jan 2007 00:34
Beiträge: 115
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Shanghai.

Ich finde Deinen Tip genial. Wenn das so funktioniert, dass wäre ja eine Marktlücke für viele Auswanderer. Du solltest sowas vielleicht vermitteln gegen Provision :lol: Nur schade das unser Heiratskandidat Dich nicht verstehen kann. Willst Ihm helfen und er wird bissig, will selbst aber keine negativen Komentare bekommen. Dachte er will sich absichern seine Kohle nicht in den Sand zu setzen...anscheinend doch nicht.
Schade um Deine Mühe.

Lieber Gruß
Alessandra



Helfe in Salvador beim umschreiben von Fuehrerschein,Fahrzeugkauf und Detran(KFZ-Meldestelle),Fahrzeugmiete,CPF,Vermittlung von Miethaeusern-Wohnungen oder Kauf- Abwicklung,Zollabwicklung am Hafen,Ausfluege nach Euren Wuenschen.Flughafentransfer und mehr


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 09:55 
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Registriert: 30 Nov 2004 16:40
Beiträge: 375
Wohnort: Sergipe
Amado hat geschrieben:
... ich allerdings werde nicht so hohl im Kopf sein und meine Firma und mein gesamtes Kapital, dass ich in meine Firmeneröffnung gesteckt habe, in einer evt. Scheidung zu verlieren.


Mir scheint, da hat einer Angst vor seiner eigenen courage...


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 12:31 
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Registriert: 28 Mär 2008 15:41
Beiträge: 10
Alessandra,

danke für deinen Zuspruch.
Ich verstehe Amado auch nicht. Erst tönt er rum er würde zur Erlagung der Aufenthaltsgenehmigung den "rechtlich korrekten Weg der Firmengründung" und nicht den der Heirat wählen, als wenn der Weg über die Heirat nicht rechtlich korrekt sei, dann gibt man Ihm einen unternehmerischen Ratschlag und statt sich damit zu beschäftigen plustert er sich auf, ohne die Zusammenhänge überhaupt begriffen zu haben. Solche Leute kommen meist nicht weit.
Wenn ich die posts zu diesem Thema lese, erscheint es mir, dass dieses Thema sehr komplex ist. Letztendlich hängt im Scheidungsfalle ja ohnehin alles vom Richter ab, der vermutlich im Zweifelsfalle gegen den Ausländer entscheidet oder gar korrupt ist. Shroeder hat sicher recht, wenn er vorschlägt einen Fachanwalt zu konsultieren und dabei nicht zu geizen. Den brauchst Du dann ggf. bis zum bitteren Ende.

Also, wie läßt sich eine Offshore Company nutzen, um im Scheidungsfalle kein Geld zu verlieren?

Der Vorteil einer Offshore Company, welche treuhänderisch von Dritten gehalten wird ist ( den Treuhänder organisiert der Steuerberater, der Dir die Firma im Land deiner Wahl, eröffnet ), dass Du nicht als Gesellschafter im Handelsregister auftauchst. Rechte ergeben sich daraus für den Treuhänder nicht. Er handelt nur, soweit überhaupt nötig, in deinem Auftrag und hat keinen Zugang zu den Firmenkonten. Wenn Du jezt für diese Firma in Brasilien ein Tochterunternehmen gründest, oder deine Offshore Company dein bereits existierendes übernimmt, tauchst Du als Gesellschafter ( Eigentümer ) nicht auf. Das ist völlig legal, und würde auch mit Deutschland funktionieren. Der Nachteil bei einer Muttergesellschaft in Deutschland, sind nur die hohen Kosten bei der Gründung und durch die Steuerberatungsgebühren der jährlichen Steuererklärung deiner deutschen Firma. Kommt es irgendwann zur Scheidung wird es für deine/n brasilianische/n Frau/Mann sehr schwer sein, zu beweisen, dass Dir das Unternehmen gehört. Dein Partner könnte sofern sie/er überhaupt weiss oder ahnt wem das Unternehmen gehört, lediglich einen Rechtsanwalt in dem entsprechenden Land beauftragen, gerichtlich feststellen zu lassen, wer der wahre Eigentümer ist. Das ist aufwändig und kostet einen Haufen Geld. Es gibt aber auch Länder wie BVI, in denen selbst solche Auskünfte von Rechtswegen ausgeschlossen sind. Einzige Ausnahme, Du hast eine Straftat nach BVI Recht begangen. Selbst wenn dein Partner weiss, dass Dir die Offshore Company und damit auch das brasilianische Tochterunternehmen gehört, hilft Ihr/Ihm das meist wenig, da die Anlagewerte ( also Pousada, Bäckerei oder was auch immer ) in der Regel nicht gefändet werden können, sondern nur die Gesellschafteranteil ( also das Eigentum ) an der ausländischen Firma. Das heisst wiederum Klage in dem entsprechenden Land und hoher finanzieller Aufwand. Sollte dein Partner nicht bereits an dieser Hürde scheitern. Hast Du jede Menge Zeit, das Unternehmen an ein Drittes Unternehmen in einem Drittland zu übertragen. Dann fängt dein Partner wieder von vorne an. Klingt teuer und kompliziert, ist es aber nicht.
Das Geld, welches Du in Brasilien zum Leben benötigst, zahlt Dir die brasilianische Tochtergesellschaft als Gehalt, Bonus oder Tantieme. Sollte es dann zu einer Scheidung kommen, trittst Du als Geschäftsführer zurück gibst die Geschäftsführung an einen Angestellten oder Freund ab, wobei Du seine Handlungsvollmacht soweit einschränkst, dass er nichts machen kann, was nicht in deinem Sinne wäre und wenn Du dann keine persönlichen Rücklagen ( Eigentum oder Barvermögen ) in Brasilien hast, bist Du formalrechtlich mittellos. Ich würde auch immer eine Immobilie über meine Auslandsfirma erwerben, da diese so nicht gefändet werden kann. Im Scheidungsfalle ist bei Dir nichts zu holen. In der Praxis, wird es vermutlich nicht soweit kommen, da die Meisten Ihre Frauen/Männer und insbesondere Kinder nicht mittellos zurücklassen würden. Der große Vorteil ist einfach, dass Du das Heft zu 100% in der Hand hast und dein/e Frau/Mann dies schnell erkennen wird. So kannst Du Dich ohne großen Aufwand und nach deinen Vorstellungen mit deinem Partner einigen.
Eine Offshore Company ist weder dubios ( wie Amado glaubt ) noch unseriös. Ich weiss, das nicht Wenige solche Unternehmen zum Zwecke der Steuerhinterziehung gründen. Das Problem liegt daher nicht in der Sache der Firmengründung selbst. Wer jedoch seine Steuern in dem Land abführt, wo er veranlagt wird, handelt völlig legal. Z.B. Deutschland ( und vermutlich auch Brasilien ) hat sogar ein Doppelbesteuerungsabkommen ( bedeutet, dass Du die Gewinne nicht in beiden Ländern, also doppelt versteuern musst ) mit Hong Kong und den VAE ( Dubai ). Ich erwähne dies deshalb, obwohl es oberflächlich betrachtet nichts mit dem Thema zu tun hat, weil Du die Gewinne deiner brasilianischen Firma ja an die Muttergesellschaft ( die Offshore Company ) ausschütten wirst und da ist es wichtig, das das Land in dem die Muttergesellschaft eingetragen ist, entweder diese Ausschüttungen ( Dividenden ) nicht besteuert oder es zumindest ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Insbesondere dann nicht, wenn Du die Firma in BVI oder Dubai gründest, da in diesen Ländern aufgrund der generellen Steuersätze von null, die Firma nicht eimal eine Steuererklärung abgeben muss. Persönliche Steuern fallen ( in Brasilien, oder wo immer dein Hauptwohnsitz ist ) nur an, wenn die Gewinne der Muttergesellschaft an den persönlichen Gesellschafter ( also Dich ) ausgeschüttet werden. Dies jedoch nur, sofern Dividenden in Brasilien ( bzw dem Land wo Du hauptsächlich lebst ) überhaupt besteuert werden. Ob ( ich würde es grundsätzlich unterlassen ), und wann ausgeschüttet wird, liegt einzig in der Hand des Eigentümers, also bei Dir.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 12:45 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 994
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Mazzaropi hat geschrieben:
[
So einfach ist das nun wieder auch nicht!
Und mit einem einfachen Kreuzchen ist es auch nicht getan. Da i.d.R. in BRA die Gütergemwinschaft als Standardt gilt müssen für die abweichenden Formen, besonders bei totaler Gütertrennung notarielle Verträge im Cartório aufgesetzt werden in denen dann alles bis ins Detail gereget ist. Diese werden dann mit den anderen Dokumente dem Richter zur Prüfung vorgelegt!

:cool:


Das mit dem "so einfach" ist es auch nicht, dass hatte ich ja gesagt. Natürlich must du dich mit Frau und Schwiegermutter erst mal auf einen Güterstand einigen. Und das Dokument, mit dem du deine Heirat auf dem Cartorio anmeldest (Pacto) ist großzügig betrachtet ein Vertrag in dem man sich zur Ehe verpflichtet und auch den Güterstand vereinbahrt. Ungeachtet dessen steht einem offen, Einzelheiten zusätzlich vertraglich beim Notar zu regeln.

Ich habe das grade am 27.12.08 auf einem Cartorio in der Nähe von Belo (MG) durchgezogen und so steht es auch in der Heiratsurkunde, peinlicherweise wurde es auch vor allen Zeugen und der Familie vorgelesen. Nachher hielten die mich entweder für clever oder geizig, je nach Standpunkt (weibl. oder mänl.) und für nicht unvermögend :^o.

Aber unverheiratet Zusammenleben, evtl. auch noch in einer Wohnung in der der Mann die Miete bezahlt schafft klare Ansprüche. Ich kenne einen Fall, da hat der Man die Freundin in einer Wohnung, die ihm gehörte, kostenlos wohnen lassen (überlassen) seine Freundin hat später Ansprüche auf die Wohnung durchsetzen wollen. Das liegt heute nach 3 Jahren noch bei einem Gericht, sie wohnt da immer noch umsonst drin und wird langfristig auch wohl gewinnen. Da er ja klagt, zahlt er (deutscher) die Anwalts- und Gerichtskosten.

Dass mit den 24 Monaten ist nur eine allgemeine Richtschnur, die ist schon gar nichts Wert, wenn die Frau glaubhaft machen kann, das Mann sich nach 23 Monaten nur trennte um Anspruchen zu entgehen. Aber keine Angst Männer, das Gesetz gilt auch gegenüber und für Frauen, man sollte sich also eine vermögende Freundin suchen, dann sieht das Gestz schon viel fröhlicher aus. :lol:

Gruß

Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 21:56 
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Registriert: 28 Mär 2008 14:06
Beiträge: 4
Hallo an Alle,

heute habe ich etwas mehr Zeit zu antworten und werde diese jetzt auch (ohne „mal humor“) nutzen.

Zu Beginn dieses Postings möchte ich mich erst einmal an Shanghai wenden, denn ich hier etwas verärgert habe und Schroff angegangen bin. Desculpe por isso, Sorry, dass war nicht so gemeint wie es geschrieben wurde, aber wenn ich keine Hintergründe liefere, brauche ich mich nicht darüber wundern, dass ich eine Antwort erhalte, die nicht meiner Fragestellung entspricht. Um dies zu erklären, sollte ich vielleicht dazu sagen, dass meine Firma in Brasilien bereits gegründet ist, und die Permanencia im Moment beantragt wird, ich kann also keine Firma in Dubai oder Hong Kong mehr gründen, da bereits alles unter Dach und Fach ist. Ich kenne die Formen der Offshore Company und auch die Hintergründe hierzu, jedoch schenkte ich dieser Sache nicht allzu viel Vertrauen, ich bin ein ziemlich bodenständiger Mensch, der nicht sehr gerne Risiken eingeht. In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal bei Dir entschuldigen!!!

Dein Kommentar „Solche Leute kommen meist nicht weit.“ war zwar nicht sonderlich nett, aber mein Posting war es letztendlich sicherlich auch nicht …
Was ich mit dem rechtlich korrekten Weg sagen wollte war, dass ich meine Permanencia nicht über Heirat oder Kinder erwirken will, denn ich will mir, wenn es in der Ehe nicht klappen sollte, nicht nachsagen lassen, ich hätte aus Gründen einer Aufenthaltsgenehmigung geheiratet, war wohl etwas falsch ausgedrückt

Also Alessandra, ich denke damit wäre auch Dir Antwort gegeben, denn wie gesagt war es nicht so gemeint wie es geschrieben wurde…

Zu Patecuso : Hab bereits alles gesagt was ich sagen wollte… was Du von mir denkst ist mir nach Deinem Posting ziemlich gleichgültig. Wie Du vielleicht aus meinem 1. Beitrag auch entnommen hast, habe ich schon ne brasilianische Heiratsschwindlerin auffliegen lassen, die Ihr Spielchen, perfekt und gekonnt in Deutschland/ Östereich/ Schweiz/ Lebanon/ Zypern/ England/ den Staaten und noch in paar netten reichen Ländern abgezogen hat, ich kann Dir versichern, es ging um ca. 6.000 €/ 15.000 R$ pro Monat … besser wie in jedem Film … noch Fragen???
Davon abgesehen, habe ich bereits bei 2 meiner Bekannten miterlebt, wie sie ausgewandert sind, geheiratet haben und dann die gegründete laufende Firma durch die Scheidung weg war und die Jungs zurück nach Deutschland durften! Ich hab einfach schon zuviel erlebt um an Romeo und Julia noch zu glauben. Liebe ja, aber keine blinde Liebe mit allen Konsequenzen …
Du nennst mich einen Sklavenhalter, dabei bin ich es, der auswandert um an Ihrer Seite zu sein, der hier eine gut laufende Selbstständigkeit aufgibt und dort neu anfängt, ich denke, dass ist Liebesbeweis genug… Aber mach Du nur, dass geht mich nichts an!!!



Bei Trem Mineiro, Mazzaropi, Tuxaua, 007 & Shroder wollte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken, Eure Beiträge haben mir weitergeholfen, wenn ich auch immer noch nicht weiß, wie ich das Problem lösen werde, werde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzten, denn es ist schon etwas dämlich bei der Verlobung mit einem Vertrag anzukommen. Wir wollen nächstes Jahr in der Osterzeit heiraten, aber ich wollte mich jetzt schon mit Ihr verloben. Derzeit lebe ich noch in D, aber im Januar werde ich dann definitiv in Brasilien leben. Naja, ich bin mir sicher ich werde eine Lösung finden, will lediglich nicht Hals über Kopf in ein Desaster rennen.

@ 007: Wer die 24 Monatsfrist ins Gespräch gebracht hat, war ich selbst, und ich muss Dir Recht geben, in diesen Dingen habe ich von der brasilianischen Rechtssprechung keinerlei Ahnung, genau deshalb habe ich mich ja an dieses Form gewendet. Dass diese 24 Monatsregelung hier wahrscheinlich außer Kraft tritt, habe ich mir schon gedacht, denn bei einer Verlobung wird diese Frist vermutlich komplett außer Kraft gesetzt.

Vielen Dank an Alle und ein schönes Wochenende !!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 22:11 
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Registriert: 28 Mär 2008 15:41
Beiträge: 10
Amado,

der Vorschlag den ich Dir unterbreitet habe funktioniert zwar genauso wenn die Firma in Brasilien bereits gegründet ist, aber egal, ganz gleich wie Du dein "Problem" löst, ich wünsche Dir viel Erfolg


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