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 Betreff des Beitrags: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 14:38 
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Registriert: 28 Mär 2008 14:06
Beiträge: 4
Hallo liebe Forengemeinde,

ich wende mich heute mit einer etwas aussergewöhnlichen Frage über das "BRASILIANISCHE EHERECHT" an Euch, die mir wahrscheinlich nur Personen beantworten können, die mit einer Brasilianerin verheiratet sind bzw. direkt die angetraute Dame.

Welche rechtliche Grundlage stellt eine Verlobung in Brasilien ?

Bei einer Heirat ohne rechtskräftigen Ehevertrag, tritt im Falle einer Scheidung ja automatisch die 50% zu 50 % Regelung ein. Dieses Risiko kann ich keinesfalls eingehen, denn ich werde mein Visum nicht über eine Heirat oder Kinder erhalten, sondern durch den rechtlich korrekten Weg der Firmengründung (bei der die Parternin nicht miteinbozogen wird).

Wir haben bereits Heiratspläne geschmiedet und meine Partnerin weiß auch, dass ich ohne einen Ehevertrag keine Ehe eingehen werde.

Wie Ihr Euch vielleicht denken könnt, würde ich ganz gerne meinen Heiratsantrag machen und die Ringe kaufen gehen, doch kenne ich die rechtliche Grundlage und Hintergründe hierzu nicht, denn eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen und zählt in manchen Länders bereits rechtlich wie eine Eheschließung. Zählt dann ab hier Beispielsweise bereits der Zugewinn der Ehe oder wird dies, wenn dies ohne Vertrag geschieht, sogar als vollwertige Ehe anerkannt?

Wundert Euch bitte nicht über diese Fragen, denn Ihr kennt wahrscheinlich alle dieses etwas seltsame Gesetz in Brasilien, das wenn man länger als 24 Monate mit einer Frau zusammenlebt, man dann dort automatisch als verheiratet zählt und das Eherecht greift.
Bei solchen Gesetzen frage ich lieber 2 mal nach bevor ich eine Dummheit begehe, allerdings halte ich einen Heiratsantrag mit Vertrag doch schon für ziemlich unromantisch.

Ich bitte die Kritiker, die nun hier vielleicht antworten werden "Wenn Du schon so an die Sache herangehst kann das niemals etwas werden" von Postings Abstand zu nehmen. Jeder Mensch macht in seinem Leben Erfahrungen die diesen Menschen prägen, ich habe meine gemacht und schon eine Heiratsschwindlerin zur Strecke gebracht, von daher gehe ich lieber auf 200 % Sicherheit (die es in der Liebe nicht gibt, bei Geldangelegenheiten allerdings genau geregelt werden kann).

Ich wäre Euch für Eure Hilfe sehr dankbar ...

até Amado


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 17:49 
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Registriert: 15 Nov 2007 19:39
Beiträge: 635
Wohnort: Stuttgart 7/12 Recife 5/12
Gute Einstellung und vermutlich sogar förderlich für eine harmonische Ehe. Entschuldige den fehlenden Informationsgehalt. Ich weiß es leider nicht, wollte mich aber dennoch äußern, weil ich Deine Vorgehensweise generell gut finde. Ich wünsche Dir viel Glück in der Liebe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 18:57 
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Registriert: 28 Mär 2008 15:41
Beiträge: 10
die brasilianische Gesetzgebung ist mir auch nicht bekannt, aber ich habe einen allgemeinen Alternativvorschlag für Dich. Warum gründest Du nicht eine Offshore Company BVI, Dubai oder Hong Kong. Keines dieser Länder besteuert Dividenden. Wenn Du als Gesellschafter einen Treuhänder einsetzt ( bietet Dir jeder Steuerberater vor Ort für kleines Geld an ), kannst Du in Brasilien ein Tochterunternehmen gründen und niemand sieht wem die Firma gehört. Wenn Du Dir dann nur ein beschränktes Gehalt zahlst, kann im Worst Case Falle nicht viel passieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 19:28 
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Registriert: 27 Okt 2005 15:21
Beiträge: 199
Wohnort: Urwald
Komplizierte Frage, auf die ich auf die Schnelle keine genaue Antwort gefunden habe.
Wenn wir mal den religiösen Hintergrund außen vor lassen bleibt auf jeden Fall, dass mit dem Zeitpunkt der Verlobung das "Zusammenleben" recht glaubhaft wird (Start 2-Jahres-Frist).

Füttere mal die Suchmaschinen mit "noivado" und "responsabilidade civil".
Dieser und dieser Link enthält einige Infos.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 19:53 
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Registriert: 28 Mär 2008 14:06
Beiträge: 4
Hallo Ihr 3,

zu Beginn möchte ich mich erst einmal bei Tuxaua bedanken, ich werde Deinen Rat befolgen und mal auf dem brasilianischen Google etwas mehr Informantionen suchen, danke für Deinen Tip !!!

Ebenfalls möchte ich mich bei donesteban bedanken, aber warten wir mal noch in paar Tage ab donesteban, dann werde ich hier sicherlich noch von einigen Usern in Stücke gerissen und mit Steinen beworfen werden, denn ich kenne die Vorgehensweise auf solchen Foren.

Naja, und letztlich möchte ich mich noch an Shanhai wenden!!! “Hallo, ist jemand zu Hause???“ Was hat Dein Posting denn eigentlich mit meiner Frage zu tun, hast Du den Text eigentlich vorher durchgelesen bevor Du geantwortet hast???
Es geht hier nicht um Firmengründungen und irgendwelche dubiosen Geschäftsgründungen in Dubai oder Hong Kong!!! Schon gar nicht um steuerrechtliche Hintergründe und Dividenden. Vielleicht solltest Du Dich hier im Forum etwas näher einlesen, dann wirst Du feststellen, dass man, um eine Permanencia zu erhalten, eine Firma gründen muss, zum überleben übrigens auch, denn Du sprichst hier weder mit einem „Vagabundo“, noch mit eine „Filho do Pai“ dem das Geld in den Po geblasen wurde. Was zum Teufel will ich also mit einer Firma in Dubai oder Hong Kong, ich will heiraten, meine Firma habe ich bereits gegründet, und zwar in dem Land in dem ich Leben möchte.
Ich will heiraten und mich verloben, habe einen ganz guten Unternehmensberater an der Hand und krieg meine Geschäfte schon selbst auf die Reihe. Vielleicht war es ja ein gut gemeinter Tipp, aber hier leider völlig fehl am Platze

Assim, até e obrigado !!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 20:18 
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Registriert: 28 Mär 2008 15:41
Beiträge: 10
Amado,

gute Unternehmer zeichnen sich dadurch aus, das sie erst denken und dann reden. Da Du offensichtlich selbständig ist, bin ich davon ausgegangen, das Du gebräuchliche internationale gesellschafsrechtliche Strukturen kennst. Dies ist sehr offensichtlich nicht der Fall. Wenn Du meinen Vorschlag verstanden hättest, wüstest Du, dass mit diesem simplen Vorschlag deine Probleme gelöst wären, ganz gleich ob Du nun einen Ehevertrag abschliesst oder nicht, weil Du Ihn ja für unromantisch hälst. Deine Aufenthaltsgenehmigung bekommst Du auch wenn Du als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach Brasilien gehst. Hinzu kommt, solltest Du jemals das Unternehmen verkaufen wollen, so bräuchtest Du den Veräußeungsgewinn nicht zu versteuern. Wenn ich Dich für einen Vagabunden halten würde, hätte ich mir gar nicht die Mühe gemacht zu schreiben. Ich will aber gerne eingestehen, dass ich Dich aufgrund deines ersten Beitrags masslos überschätzt habe.


Zuletzt geändert von Shanghai am 28 Mär 2008 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 21:36 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 976
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Amado
Das mit der Verlobung ist in Brasilien nicht relevant, wichtiger ist für euch das Konkurbinatsrecht, dass die in familienähnlichen Verhältnissen zusammenlebende Partnern praktisch Rechte wie in einer geschlossenen Ehe einräumt. Güterstand ist dann gemeinsam mit allen Konsequenzen.
Dann ist es schon besser, zu heiraten, weil man da den Güterstand regeln MUSS. Auf dem Heiratspapier kannst du 3 Optionen ankreuzen a) gemeinsamer Güterstand, b) Zugewinngemeinschaft für Güter, wobei Bargeld immer geteilt wird und c) vollkommene Gütertrennung. In Brasilien ist das mit der Gütertrennung auch keine Peinlichkeit, da die Familien mit Background sich absichern und die anderen sowieso nichts zum Teilen haben.
Wahrscheinlich kann man darüber hinaus auch privatrechtlich was regeln, aber nach dem Kreuzchen, dass ihr beide natürlich übereinstimmend machen müsst, ist das meiste wohl geregelt. Aber wie gesagt, das Konkurbinatsrecht ist da schlimmer, weil halt Gütergemeinschaft, zumindest auf Zugewinn. Ausländische Männer haben es in Streitfällen wohl auch ein wenig Schwieriger, sich da noch zu retten.
Ansonsten ist das eine Sache des Nachweises, wie lange man Zusammenlebt, bzw. es reicht auch, wenn du zum Beispiel deine Freundin versorgst bzw. unterhältst. Und auch da, Ausländer, die arme Brasilianerinnen verführen haben es da vor Gericht schwer.

Das war jetzt die simple Kurzform. Dazu gibt es mehrer Threads, die du mal lesen solltest.

Gruß
Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 22:13 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Trem Mineiro hat geschrieben:
Amado
Das mit der Verlobung ist in Brasilien nicht relevant, wichtiger ist für euch das Konkurbinatsrecht, dass die in familienähnlichen Verhältnissen zusammenlebende Partnern praktisch Rechte wie in einer geschlossenen Ehe einräumt. Güterstand ist dann gemeinsam mit allen Konsequenzen.
Dann ist es schon besser, zu heiraten, weil man da den Güterstand regeln MUSS. Auf dem Heiratspapier kannst du 3 Optionen ankreuzen a) gemeinsamer Güterstand, b) Zugewinngemeinschaft für Güter, wobei Bargeld immer geteilt wird und c) vollkommene Gütertrennung. In Brasilien ist das mit der Gütertrennung auch keine Peinlichkeit, da die Familien mit Background sich absichern und die anderen sowieso nichts zum Teilen haben.
Wahrscheinlich kann man darüber hinaus auch privatrechtlich was regeln, aber nach dem Kreuzchen, dass ihr beide natürlich übereinstimmend machen müsst, ist das meiste wohl geregelt.


So einfach ist das nun wieder auch nicht!
Und mit einem einfachen Kreuzchen ist es auch nicht getan. Da i.d.R. in BRA die Gütergemwinschaft als Standardt gilt müssen für die abweichenden Formen, besonders bei totaler Gütertrennung notarielle Verträge im Cartório aufgesetzt werden in denen dann alles bis ins Detail gereget ist. Diese werden dann mit den anderen Dokumente dem Richter zur Prüfung vorgelegt!

:cool:



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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 22:42 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 617
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
Mazzaropi hat geschrieben:
Trem Mineiro hat geschrieben:
Amado
Das mit der Verlobung ist in Brasilien nicht relevant, wichtiger ist für euch das Konkurbinatsrecht, dass die in familienähnlichen Verhältnissen zusammenlebende Partnern praktisch Rechte wie in einer geschlossenen Ehe einräumt. Güterstand ist dann gemeinsam mit allen Konsequenzen.
Dann ist es schon besser, zu heiraten, weil man da den Güterstand regeln MUSS. Auf dem Heiratspapier kannst du 3 Optionen ankreuzen a) gemeinsamer Güterstand, b) Zugewinngemeinschaft für Güter, wobei Bargeld immer geteilt wird und c) vollkommene Gütertrennung. In Brasilien ist das mit der Gütertrennung auch keine Peinlichkeit, da die Familien mit Background sich absichern und die anderen sowieso nichts zum Teilen haben.
Wahrscheinlich kann man darüber hinaus auch privatrechtlich was regeln, aber nach dem Kreuzchen, dass ihr beide natürlich übereinstimmend machen müsst, ist das meiste wohl geregelt.


So einfach ist das nun wieder auch nicht!
Und mit einem einfachen Kreuzchen ist es auch nicht getan. Da i.d.R. in BRA die Gütergemwinschaft als Standardt gilt müssen für die abweichenden Formen, besonders bei totaler Gütertrennung notarielle Verträge im Cartório aufgesetzt werden in denen dann alles bis ins Detail gereget ist. Diese werden dann mit den anderen Dokumente dem Richter zur Prüfung vorgelegt!

:cool:



Woher hast Du denn das ? Besser ist für den Fragesteller mit Gütertrennung zu heiraten.
Punkt und Schluss. Da braucht es keine notariellen Verträge. Was ihm gehört vor der Ehe
wird er behalten bei einer Scheidung.
Einzig was nach der Eheschliessung gekauft oder erarbeitet wird, wird geteilt.

Da ist noch die Frage bei einer Verlobung. Da steht er eindeutig schlechter da, wenn ein Richter eine "União estavel" (und das ist eine Verlobung) feststellt, bekommt die Braut bei einer Trennung die Hälfte was dem Bräutigam gehört.

Wer hier die 24 Monate Regel in's Spiel gebracht hat, hat echt keine Ahnung der Brasilianischen Rechtsprechung. Die Zeit der "União estavel" ist im Gesetz nicht festgelegt
und wird von jedem Richter anders ausgelegt. Dass können auch mal nur gerade 3 Monate sein....!!!!!!

abraço

James (einer der 25 Jahre hier in Brasilien ohne Unterbruch lebt)

PS. Dei einzige brauchbare Tip kam nur von Trem Mineiro



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Grundlage bei Verlobung ???
BeitragVerfasst: 28 Mär 2008 22:46 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 617
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
donesteban hat geschrieben:
Gute Einstellung und vermutlich sogar förderlich für eine harmonische Ehe. Entschuldige den fehlenden Informationsgehalt. Ich weiß es leider nicht, wollte mich aber dennoch äußern, weil ich Deine Vorgehensweise generell gut finde. Ich wünsche Dir viel Glück in der Liebe.



=D> Fast wie immer, keine Ahnung aber trotzdem den Senf dazugeben.


abraço

James



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oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !

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