Mazzaropi hat geschrieben:
Trem Mineiro hat geschrieben:
Amado
Das mit der Verlobung ist in Brasilien nicht relevant, wichtiger ist für euch das Konkurbinatsrecht, dass die in familienähnlichen Verhältnissen zusammenlebende Partnern praktisch Rechte wie in einer geschlossenen Ehe einräumt. Güterstand ist dann gemeinsam mit allen Konsequenzen.
Dann ist es schon besser, zu heiraten, weil man da den Güterstand regeln MUSS. Auf dem Heiratspapier kannst du 3 Optionen ankreuzen a) gemeinsamer Güterstand, b) Zugewinngemeinschaft für Güter, wobei Bargeld immer geteilt wird und c) vollkommene Gütertrennung. In Brasilien ist das mit der Gütertrennung auch keine Peinlichkeit, da die Familien mit Background sich absichern und die anderen sowieso nichts zum Teilen haben.
Wahrscheinlich kann man darüber hinaus auch privatrechtlich was regeln, aber nach dem Kreuzchen, dass ihr beide natürlich übereinstimmend machen müsst, ist das meiste wohl geregelt.
So einfach ist das nun wieder auch nicht!
Und mit einem einfachen Kreuzchen ist es auch nicht getan. Da i.d.R. in BRA die Gütergemwinschaft als Standardt gilt müssen für die abweichenden Formen, besonders bei
totaler Gütertrennung notarielle Verträge im Cartório aufgesetzt werden in denen dann alles bis ins Detail gereget ist. Diese werden dann mit den anderen Dokumente dem Richter zur Prüfung vorgelegt! 
Woher hast Du denn das ? Besser ist für den Fragesteller mit Gütertrennung zu heiraten.
Punkt und Schluss. Da braucht es keine notariellen Verträge. Was ihm gehört vor der Ehe
wird er behalten bei einer Scheidung.
Einzig was nach der Eheschliessung gekauft oder erarbeitet wird, wird geteilt.
Da ist noch die Frage bei einer Verlobung. Da steht er eindeutig schlechter da, wenn ein Richter eine "União estavel" (und das ist eine Verlobung) feststellt, bekommt die Braut bei einer Trennung die Hälfte was dem Bräutigam gehört.
Wer hier die 24 Monate Regel in's Spiel gebracht hat, hat echt keine Ahnung der Brasilianischen Rechtsprechung. Die Zeit der "União estavel" ist im Gesetz nicht festgelegt
und wird von jedem Richter anders ausgelegt. Dass können auch mal nur gerade 3 Monate sein....!!!!!!
abraço
James (einer der 25 Jahre hier in Brasilien ohne Unterbruch lebt)
PS. Dei einzige brauchbare Tip kam nur von Trem Mineiro