alleswirdgut hat geschrieben:
Klage wurde in beiden Fällen abgewiesen, da es keine aussagewilligen Zeugen gab, bzw auch ein Zeuge seine vorangegangenes schriftliches Zeugnis (mit Hinweis darauf, dass er auch möglichst nur im Notfall und wenn überhaupt dann nur zwangsweise vor Gericht aussagen werde, da er Repressalien fürchtet) vor Gericht seine schriftliche Aussage komplett widerrufen hat.
Zeugen an sich gibt es allerdings reichlich....und um es ganz deutlich zu sagen, hier wurden Zeugen unter Druck gesetzt, wenn´s nicht direkt ging, dann über die Familienangehörigen; oder die Zeugen wurden gekauft oder auf Reisen geschickt.
So wie Du das schilderst, sieht es nicht gut aus für dich. Zeugen können wohl vorgeladen werden, aber die haben dann nichts gesehen oder können sich nicht mehr errinnern.....
alleswirdgut
Das Rechtssystem in Brasilien sieht eine Einsprachefrist (Recurso) für jedes Urteil vor. Ist die unbenützt verstrichen hilft gar nichts mehr !Prozesse können nicht an einen anderen Ort verschoben werden
severino
Jeder normale Prozess (Arbeits- oder Zivilrechtlich, auch Justicia Federal) hat seinen Anfang im Bundesstaat in dem Du klagst. Nur mit Recursos (Einsprachen) nimmt der |Prozess seinen
Lauf, event. bis nach Brasilia. Dort sitzt das oberste Gericht, wie in der Schweiz das Bundesgericht in Lausanne oder in Deutschland in Karlsruhe (glaube ich wenigstens).
abraço
James