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Condor




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 Betreff des Beitrags: Registrierung einer Heirat in BRA
BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 18:30 
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Hallo,
ich bin auf der Suche nach Rat:
-Ist es möglich, in Brasilien eine Heirat OHNE Zustimmung und Anwesenheit des Partners registrieren zu lassen (im konkreten Fall ist eine Eheschliessung in einem anderen Land noch nicht erfolgt)? Wenn ja, welche Unterlagen sind dazu erfoderlich? Genügt die Reiseausweisnummer? Welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
- Gibt es die Möglichkeit, eine erweiterte Aufenthaltserlaubnis für den nichtverheirateten Partnerin Brasilien zu erhalten, wenn die schwangere Frau möchte, daß der Partner die Frau während der Schwangerschaft sehen kann? Wie sähe eine solche erweiterte Erlaubnis aus?

Ich weiss, daß dies viele Fragen sind ... ich freue mich über die Antworten.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: heirat
BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 18:38 
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null Chance Amigo es muessen immer beide gegenwaertig sein allein haste da keinerlei chance.
Eine schwangerschaft in Brasilien ist auch hier keine Krankheit also deswegen gibts auch keine verlaengerung es nach der Geburt und dem DNA-Test jedenfalls hier in Salvador.

viel Glueck


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BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 20:50 
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Danke für die Antwort.
Mir geht es darum, daß meine Freundin GEGEN meinen Willen eine Heirat in Brasilien einträgt und ich vor vollendete Tatsachen gesetzt werde.

Zur Aufenthaltserlaubnis: es soll sich hier um ein "visto provisorio" handeln, das einem einen Aufenthalt über einen längeren Zeitraum ermöglicht.


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BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 23:36 
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Mark_75 hat geschrieben:
Danke für die Antwort.
Mir geht es darum, daß meine Freundin GEGEN meinen Willen eine Heirat in Brasilien einträgt und ich vor vollendete Tatsachen gesetzt werde.


Wie jetzt, Freundin oder Frau? Wo habt Ihr denn geheiratet?

Wie schon gesagt, OHNE Dich kann Sie sowieso nichts in BRA registrieren, es sei denn Sie schmiert den Beamten im Cartório oder hat sonstige "Kontakte" in diese Richtung, dann ist alles möglich in Brasiland.

Aber selbst wenn, dann hat es für Dich als nicht-brasilianischen Staatsbürger sowieso keine weiteren rechtlichen Folgen, solange DU nicht versuchst in BRA zu heiraten! :twisted:

Mark_75 hat geschrieben:
Zur Aufenthaltserlaubnis: es soll sich hier um ein "visto provisorio" handeln, das einem einen Aufenthalt über einen längeren Zeitraum ermöglicht.


:roll: Was soll das denn sein ? :roll: Noch nie gehört, wenn Du verheiratet bist mit einem bras. Staatsbürger hast Du Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, von Anfang an, also nix proveorisches.

Hat SIE Dir das so erzählt, oder woher hast Du diese Info?

8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Registrierung einer Heirat in BRA
BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 10:11 
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Mark_75 hat geschrieben:
-Ist es möglich, in Brasilien eine Heirat OHNE Zustimmung und Anwesenheit des Partners registrieren zu lassen (im konkreten Fall ist eine Eheschliessung in einem anderen Land noch nicht erfolgt)? Wenn ja, welche Unterlagen sind dazu erfoderlich?


Komisch..komisch, oder soll das Lustig sein? :lol:

SIE ist also deine Freundin und ihr seit noch nicht verheiratet.....und du befürchtest sie will eine Heirat in Brasilien eintragen lassen und alles gegen DEINEN Willen.....was soll das? :roll:


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 16:28 
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Fudêncio hat geschrieben:
Es sei denn Sie schmiert den Beamten im Cartório oder hat sonstige "Kontakte" in diese Richtung, dann ist alles möglich in Brasiland.

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durch solche Urkundenfälschung bzw. Falschbeurkundung (die ja dann erst noch mit Sicherheit aufgedeckt werden wird) riskiert der Angestellte Kopf und Kragen.

Seit der Gesetzesreform betr. Cartórios ist das Eis für solche Spielchen sehr dünn geworden, und die Arbeit professioneller.

@Mark:
Soweit ich es sehen kann ist Dein Problem nicht das Cartório sondern Dein Verhältnis zu Deiner Freundin. Das scheint es mir mehr Klärungsbedarf zu geben.



Biergarten 27.9.2008 in Belo Horizonte


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 17:47 
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Ich glaube, dass es Mark eher um eine Eintragung nach dem "Lei do concubinato" geht. D.h. die Freundin will auf dem Cartório registrieren lassen, d.h. eine Erklaerung abgeben, dass ein feste Beziehung zwischen ihr und Mark besteht. Ob diese Erklaerung nur von einem der beiden Partner abgegeben werden kann, weiss ich nicht.

Erklaerend eine Interpretation dieses Gesetzes von obsidiano
Zitat:
LEI DO CONCUBINATO

O concubinato, a partir da Constituição Federal de 1988, começou a figurar no mundo jurídico, coisa que antigamente era impossível, devido ao preconceito.

É considerado concubinato aos olhos da lei, toda a união estável entre um homem e uma mulher sem casamento. Essa tal união estável não significa que o casal tenha que viver sob o mesmo teto, segundo o entendimento hoje tranqüilo da justiça.

Entretanto, deve haver uma convivência duradoura e contínua (não existe um tempo determinado) e, principalmente objetivar a Constituição de Família.

Isto quer dizer que, legalmente não se admite concubinato quando um dos concubinos já seja casado ou já viva em concubinato com outra pessoa. Em outras palavras, só é considerado concubinato quando a união estável for entre solteiros, viúvos, separados, divorciados ou os que tiverem o casamento anulado.

Daí veio a Lei do Concubinato estabelecer os direitos e deveres dos concubinos, especialmente quando a união estável é dissolvida.

Nesse caso, o concubino (tanto o homem como a mulher), que necessitar de auxílio material para se manter, terá direito à pensão alimentícia, e os bens adquiridos durante o tempo de convivência serão partilhados entre o casal, exceto quando houver sido estipulado ao contrário pelas partes, por escrito.

No caso de um dos concubinos vir a falecer, a lei prevê ao sobrevivente o direito real de habitação sobre o imóvel destinado à residência do casal; direitos de usufruto e de herança na mesma situação que teria o casado legalmente na ordem de sucessão hereditária prevista no Código Civil.

Sabemos que ainda falta muita coisa a ser disciplinada em relação à figura do concubinato, mas enquanto o Governo Federal não edita novas leis, devemos reconhecer que um grande avanço já foi dado, mesmo com a insuficiente legislação em vigência.

Silvia Helena P. Barthos – Advogada


Da eure feste Lebensgemeinschaft ja anscheinend in Deutschland oder besser nicht in Brasilien besteht, bin ich mir nicht sicher, ob dieses Gesetz ueberhaupt Anwendung finden kann und wuerde an Deiner Stelle einen Anwalt hinzuziehen.

Vielleicht solltest Du Dir aber zunaechst Gedanken ueber Eure Beziehung machen, wie schon BB vorgeschlagen hat.


...SWK!



"Onde tudo que se planta cresce e o que mais floresce é o amor"


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 22:39 
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seitenwandkletterer hat geschrieben:
Ich glaube, dass es Mark eher um eine Eintragung nach dem "Lei do concubinato" geht. D.h. die Freundin will auf dem Cartório registrieren lassen,


Naja aber das gilt ja nur für IN Brasilien geführte Lebensgemeinschaften ! Wer also nicht in BRA lebt hat da nichts zu befürchten! :lol:


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 22:41 
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Brummelbärchen hat geschrieben:
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durch solche Urkundenfälschung bzw. Falschbeurkundung (die ja dann erst noch mit Sicherheit aufgedeckt werden wird) riskiert der Angestellte Kopf und Kragen.


Naja, dann kennst Du Brasilien nicht besonders gut :!:

Macht aber nichts, aller Anfang ist schwer! :lol:

:twisted:


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BeitragVerfasst: 19 Apr 2007 13:02 
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Fudêncio hat geschrieben:
seitenwandkletterer hat geschrieben:
Ich glaube, dass es Mark eher um eine Eintragung nach dem "Lei do concubinato" geht. D.h. die Freundin will auf dem Cartório registrieren lassen,


Naja aber das gilt ja nur für IN Brasilien geführte Lebensgemeinschaften ! Wer also nicht in BRA lebt hat da nichts zu befürchten! :lol:


Wer bis zum Ende liest, ist klar im Vorteil! :!:


Seitenwandkletterer hat geschrieben:
Da eure feste Lebensgemeinschaft ja anscheinend in Deutschland oder besser nicht in Brasilien besteht, bin ich mir nicht sicher, ob dieses Gesetz ueberhaupt Anwendung finden kann und wuerde an Deiner Stelle einen Anwalt hinzuziehen.


...SWK!



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