Die Antworten hatten wir doch schon hier gegeben.
2275/ausreise-mit-kind-ohne-vater/#22476
Sorry, aber den jetzt höchstwahrscheinlich auf dich zukommenden Ärger hättest du dir sparen können.
Hier der Info-Text vom Brasilianischen Generalkonsulat in München:
Reisegenehmigung für minderjährige brasilianische Staatsangehörige
Entsprechend dem Statut für Kinder und Jugendliche (Gesetz Nr. 8.069 vom 13.07.1990), können brasilianische Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr) Brasilien nur verlassen:
1. in Begleitung beider Eltern, oder
2. in Begleitung eines Elternteils mit Genehmigung des anderen Elternteils, oder
3. mit richterlicher Genehmigung.
Dieses Gesetz betrifft alle im Ausland geborenen Kinder eines brasilianischen Elternteils (Vater oder Mutter).
Zur Ausstellung einer Reisegenehmigung sind folgende Schritte erforderlich:
1. Reisegenehmigung vollständig ausfüllen. (Hinweis

iese Formulare sind nur in portugiesischer Sprache erhältlich)
Achtung: Diese Genehmigung gilt nur in Verbindung mit dem brasilianischen Reisepass des Kindes.
Sollte das Kind unbegleitet reisen, erbitten wir Ihren Anruf.
2. Unterschrift des Elternteils, das die Reisegenehmigung erteilt. Bei deutschem Elternteil, muss diese Unterschrift von einem Notar oder von der Gemeinde des Wohnortes vorbeglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Name des Gemeindebeamten auch in Schreibmaschine angegeben ist und der Gemeindestempel vorhanden ist.
Achtung: Das Kreisverwaltungsreferat in München ist für Beglaubigungen nicht zuständig.
3. Die Unterschrift des brasilianischen Elternteils kann bei persönlichem Erscheinen durch Vorlage des brasilianischen Reisepasses direkt im Generalkonsulat beglaubigt werden. Bei Beglaubigung per Post muss der brasilianische Elternteil die Kopien der ersten acht Seiten des Reisepasses mitschicken.
4. Scheck über Euro 23,30 (0,30 Euro Scheckgebühr) oder 23,00 Euro mitschicken.
5. Für die Rücksendung der Reisegenehmigung per Post, bitte einen adressierten und frankierten Umschalg (2,60 Euro=Einschreiben) beilegen.
Bei Nichtbeachtung der Punkte 1-4 ist die *Erstellung einer Reisegenehmigung nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Reisegenehmigung ab dem Datum der Beglaubigung durch das Brasilianische Generalkonsulat München, nur zwei Monate gültig ist.
Falls Sie eine Genehmigung für zwei oder mehr Kinder benötigen, werden alle auf einem Genehmigungsformular aufgenommen.
Für Rückfragen des Konsulats bitten wir Sie, uns Ihre Telefonnummer bei Beantragung der Reisegenehmigung mitzuteilen.