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 Betreff des Beitrags: Reise nach Brasilien mit Säugling
BeitragVerfasst: 28 Dez 2006 14:08 
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Hallo,

ich werde demnächst (wenn alles gut geht) Vater. Ich bin Deutscher, meine Frau ist Brasilianerin und Deutsche. Da wir relativ zeitnah nach der Geburt nach Brasilien reisen wollen, gibt es ein kleines Problem: Die Registrierung der Geburt beim brasiliansichen Konsulat dauert 45 Tage, plus noch 15 Tage Ausstellung für den Reisepass. Für micht stellt sich daher die Frage, ob das Kind ohne diese Registrierung überhaupt Brasilianer ist (und damit einen brasiliansischen Pass benötigt), oder ob es ohne diese Registrierung nur Deutscher ist (und evtl. keinen brasilianischen Pass benötigt?).
Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gesammelt?

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 28 Dez 2006 15:40 
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Moin,
Als Kind einer Brasilianerin ist euer Kind auch Brasilianer. Ich habe in Salvador mal einen solchen Fall bei der Ausreise vor mir gehabt. Die Ausreise wurde verweigert, die Frau wurde aufgefordert erst einen Paß ausstellen zu lassen und dann wiederzukommen.

Die Ausstellung der Geburtsurkunde und des Passes dauerte bei unserem Sohn in Berlin 24h.
An einem Tag alle Papiere abgegeben. Meine Unterschrift war schon vom Notar in Westerland bestätigt und vom OLG überbeglaubigt. Dauer mit Umweg über OLG ca. 1 Woche. Meine Frau durfte im Konsulat unterschreiben.
Am nächsten Tag konnten wir Urkunde und Paß abholen. Für uns bedeutete das 2 Übernachtungen in Berlin aber so ging das alles relativ schnell.

Es müßte auch einen Möglichkeit geben das in Brasilien zu machen, allerdings dürften die Behörden dort die Internationale Geburtsurkunde nicht ohne Beglaubigung durch ein Konsulat hier anerkennen. Das Ausstellen vom Paß dauert zur Zeit auch etwas, da die Dienststellen keine Blanko Pässe mehr vorrätig haben sollen, sondern einmal die Woche nach Anträgen dieses personenbezogen in Brasilia bestellen sollen. Für Notfälle sollten Sie allerdings auch weiterhin Blanko Pässe haben. Es sind wohl zu viele Pässe „verschwunden“.

Gruß
Christian



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BeitragVerfasst: 29 Dez 2006 09:47 
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Beiträge: 1052
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Hallo,

vielen Dank für die Info.
Eine Frage habe ich noch: Wann hast Du denn die Registrierung gemacht? Auf der Seite des Konsulats in Frankfurt finde ich nämlich nichts über die Überbeglaubigung der Geburtsurkunde, vielleicht hat sich hier was geändert (wobei ich mir eigentlich lebhaft vorstellen kann, dass das auch heute noch überbeglaubigt werden muss...).
Leider kann man ja nicht mal eben im Konsulat anrufen...

Vielen Dank und viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 29 Dez 2006 10:10 
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Registriert: 29 Nov 2004 21:27
Beiträge: 420
Moin,
Mein Sohn ist jetzt 6 Jahr alt. Bei meiner Tochter (heute 11) konnten wir noch alles per Post machen, Konsulat in Hamburg
Damals hat Die Konsularabteilung der Botschaft auch noch auf Telefonanfragen reagiert.
Wobei gilt das Notarielle Beglaubigungen nur dann reichen, wenn die Unterschrift des Notars bei der Botschaft hinterlegt ist. Bei anderen Notaren muss seine Unterschrift vom OLG überbeglaubigt werden.

Allerdings lese ich gerade auf der Webseite der Botschaft dass wohl nun auch nicht Brasilianer vor dem Konsularbeamten unterschreiben dürfen:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _pass.html

Zitat:
Reisepass für Minderjährige: Für Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein Ausweispapier sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Genehmigung zur Ausstellung eines Reisepasses“ vorlegen. Besitzt ein Elternteil/Erziehungsberechtigter nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muss die Unterschrift notariell beglaubigt oder unmittelbar vor einem Angestellten der Botschaft geleistet werden.


Allerdings steht auf dieser Seite:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _mind.html
Zitat:
Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige
Personen unter 18 Jahren benötigen sowohl für die Ausstellung eines brasilianischen Reisepasses wie für alle Reisen innerhalb Brasiliens die Erlaubnis beider Eltern bzw. der(s) Erziehungsberechtigten.
Für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren muß unbedingt eine notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern vorgelegt werden. Sollte die Erlaubnis von Eltern (oder einem Elternteil) erteilt werden, die (der) brasilianische(r) Staatsbürger sind (ist), kann diese Erlaubnis unmittelbar in der Konsularabteilung der Botschaft unterzeichnet werden. Die Unterschrift eines nicht-brasilianischen Elternteils muß zuvor notariell beglaubigt werden.


Und da ist es wieder unser Hauptproblem: Die wissen selber nicht was Sie wollen. Und es kann sein das das Konsulat in Frankfurt alles anders macht wie in Berlin.

Das war jetzt wohl nicht besonders hilfreich. Auf der Sicheren Seite bist du wohl nur wenn du vorher in Frankfurt vorbeifährst und dich nach derer Wünschen erkundigst.



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BeitragVerfasst: 29 Dez 2006 10:28 
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Kuddel hat geschrieben:
Auf der Sicheren Seite bist du wohl nur wenn du vorher in Frankfurt vorbeifährst und dich nach derer Wünschen erkundigst.


Danke für die Hilfe!
Insgesamt wird das ganze leider wohl genauso ablaufen, wie ich das befürchtet habe...

Grüße

Moranguinho


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