Claudio hat geschrieben:
wenn man sie verliert, bekommt man sie danach bei Bedarf wieder?
Ja, musst allerdings den Reichskanzler ausfindig machen:
Staatsangehörigkeitsgesetz(1) vom 22. Juli 1913
(RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. Juli 1999 (BGBl. S. 1618) § 13)
Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaate, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen
des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem sol-
chen abstammt oder als Kind angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mit-
teilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.
Na super, ich schreibe dem Reichskanzler und da er ja keine Bedenken erheben kann ist alles in Butter
im Ernst: ich habe kein gültiges deutsches Dokument mehr. Ich weiss garnicht ob ich noch deutscher bin