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Condor




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 Betreff des Beitrags: Scheidung auf Distanz, geht das?
BeitragVerfasst: 30 Nov 2007 10:57 
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Registriert: 30 Nov 2007 10:53
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Ich und mein Mann, er ist Brasilianer, wissen nicht, ob unsere Ehe noch lange hält. Es kann sein, dass er im Januar nach Brasilien geht, und nun meine Frage, ist es möglich, dass wir uns scheiden lassen könnten, während er in Brasilien ist, und ich in der Schweiz, oder muss er extra nochmals in die Schweiz zurück kommen für die Scheidung? Wie funktioniert das? Vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin Euch sehr dankbar. Wir werden sehen, wenn er in Brasilien ist im Januar, ob wir nochmals zusammen kommen möchten oder nicht, und falls es besser aussieht getrennt, wäre es ja blöd, extra für die Scheidung nochmals in die Schweiz zu fliegen, oder? Gibt es da ein Formular, dass ich ihm schicken könnte und er mir unterschrieben zurück schicken könnte?


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheidung auf Distanz, geht das?
BeitragVerfasst: 30 Nov 2007 18:07 
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Hallo Alpine
Wenn ich mich recht erinnere dann gibt es die Möglichkeit die Scheidung auf Grund von unzumutbarkeit einzureichen. Dies ist der Fall wenn der Partner sich in's Ausland abgesetzt hat. Aber es kommt auch darauf an wie lange ihr schon verheiratet wart.

Das Beste wird jedoch sein wenn Du Dir einen rechtlichen Beistand organisiertst. Einen Anwalt der sich mit Scheidungen auskennt. Dies sollte in CH ja kein Problem sein. Auch wenn Dein ev. zukünftiger Ex für die Scheidung in die Schweiz kommen würde ist ein Anwalt zu empfehlen. Und wenn es nur für Auskünfte über Deine Rechte und Pflichten in der Scheidung ist. Du weisst dann zumindest was Du zu erwarten hast. Die Fälle wo Mann/Frau sich im Guten trennen sind leider rar ...

Ich wünsche Dir alles Gute für die bevorstehende Zeit.
Pedro



Never play games with social life .. because life is a better player.


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheidung auf Distanz, geht das?
BeitragVerfasst: 30 Nov 2007 18:38 
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Registriert: 04 Sep 2006 01:24
Beiträge: 151
Wohnort: Zürich / Sao Miguel do Araguaia GO
Hab noch etwas gegoogelt und dies hier gefunden:
http://ius.unibas.ch/typo3conf/ext/x4eunical/scripts/handleFile.php?file=1787

Für Dich gilt vor Allem der Punkt 4 Scheidung wegen Unzumutbarkeit (Art. 115 ZGB).
Dort steht unter Anderem:

"Dieser Scheidungsgrund ist dann gegeben, wenn der Kläger einerseits nachweisen kann, dass die Fortführung
der Ehe für ihn unzumutbar ist. Andererseits hat er auch zu beweisen, dass die Ursachen der Unzumutbarkeit nicht ihm selbst zuzurechnen sind."

Dies wäre meines Erachtens in Deinem Fall gegeben da Dein Ehegatte für immer abgereist ist und somit die Ehe nicht mehr vollzogen werden kann. Aber wie gesagt, ich empfehle einen Anwalt.

Gruss
Pedro



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 Betreff des Beitrags: Re: Scheidung auf Distanz, geht das?
BeitragVerfasst: 01 Dez 2007 13:35 
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Registriert: 28 Sep 2007 14:17
Beiträge: 171
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Also zumindest in D ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich (nur ein Anwalt kann die Scheidung einreichen), also ist ein Gang zu demselben eh' nicht zu vermeiden...
Und bisschen was tun sollte er schon für sein Geld... also ihn fragen und uns informieren, wie's geht, damit wir dann die gleiche Frage bei unserem stellen können, mit dem Unterschied, dass wir die Antwort schon kennen.... Ist manchmal so herum auch interessant ...



Ist die Änderung gelungen, ändern wir die Änderungen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheidung auf Distanz, geht das?
BeitragVerfasst: 02 Dez 2007 15:50 
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Beiträge: 959
Wohnort: Belo Horizonte
Alpine,

In der Schweiz könnt Ihr ohne Anwalt die einvernehmliche Scheidung einreichen. Die benötigten Formulare findest Du in vielen Gemeinden/Städten auf dem Internet oder kannst sie abhohlen.

Nach der Einreichung bekommt ihr einen Anhörungstermin zugeteilt. Der kann mehrere Monate in der Zukunft liegen, die Justiz ist überlastet. Schreib also einen Begleitbrief in dem ihr sagt, dass und wenn Dein zukünftiger Exmann ins Ausland abreist und ihr darum unbedingt vorher einen Termin braucht. Bei mir (in Zürich) hat das funktioniert, ich konnte damals in eine Lücke einspringen. Zusätzlich habe ich auch noch angerufen.

An diesem Termin befragt der Richter Euch beide zusammen und getrennt. Dann legt er noch wenn nötig einige Details wie Pensionkasse fest. Anschliessend erhaltet ihr ein Bestätigungsformular, dass (wenn ich mich recht erinnere) 3 Monate (oder waren es 6?) später unterschrieben und eingesandt werden muss, und in dem ihr je (unabhängig voneinander) bestätigt, dass ihr euch nach wie vor scheiden lassen wollt. Dies ist die sogenannte Bedenkfrist. Wird das Forumar früher unterschrieben und/oder eingeschickt, ist es ungültig. Erhält der Richter nach Ablauf der Bedenkfrist und innert 30 Tagen (wenn ich mich recht erinnere) das Formular von beiden Ehepartnern, stellt er das Scheidungsurteil aus und stellt es wiederum beiden per Post zu.

Der einzige Termin wann Dein Mann in der Schweiz anwesend sein muss ist bei der ersten Anhörung. Dann kann er abreisen, und wenn ihr Euch entschliesst zusammenzubleiben, schmeisst ihr beide die Bestätigung weg. Dann ist ausser Spesen nichts gewesen. Ihr könnt auch jederzeit schriftlich mitteilen, dass ihr das Scheidungsbegehren zurückzieht. Wenn ihr die Scheidung durchziehen wollt geht dann anschliessend alles per Post.

Ich wünsche Dir dass Ihr beide trotzdem einen Weg in eine gemeinsame glückliche Zukunft findet, wenn nicht viel Kraft das durchzustehen.

BB



Biergarten 27.9.2008 in Belo Horizonte


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