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Condor




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 Betreff des Beitrags: Scheidung in der Schweiz
BeitragVerfasst: 08 Feb 2006 18:53 
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Salut zäme
Ich bin neu bei den Brasilienfreunden und habe gesehen, dass ihr gerne und rege postet. Zunächst kurz zu meiner Person: Am 2. August 2001 beging ich die grösste Dummheit meines Lebens: Ich habe in der Schweiz eine Brasilianerin geheiratet. Sie kommt aus Olinda/PE und war schon mehrfach bei Ihrer in der Schweiz verheirateten Mutter zu Besuch.
Heute weiss ich, dass sie bereits im November 2001 eine Beziehung zu einem Polizisten - ein ausgesprochener Brasilienfan - unterhalten hatte. Um das Ganze nun etwas zu kürzen: Am 9. Juli 2003 kam es zur gerichtlichen Trennung.
Nach Schweizer Recht kann man nach 2 Jahren Trennung die Scheidung einreichen. Mit all den verschiedenen Möglichkeiten kann das dann aber mit Anwälten recht lange verzögert werden, sodass ich immer noch auf den endgültigen Termin warte.
Dank der Unterhaltsbeiträge konnte sie sich eine Eigentumswohnung in Recife (Piedade) kaufen. Nun die erste Frage: Wo bekomme ich dazu eine gerichtlich verwertbare Bestätigung? Was wenn die auf den Namen Ihres Bruders läuft?
Nun geht die Geschichte noch weiter: Seit Juli 2004 bin ich wieder mit einer Brasilianerin liiert. Wir führen eine harmonische Beziehung und möchten beide eine gemeinsame Zukunft aufbauen.
Per Ende Februar wurde mir mein Job gekündigt und ich möchte mich nun neu Orientieren, resp. mit ihr und ihren 3 Kindern in Brasil eine neue Zukunft aufbauen. Was ratet ihr mir? Abwarten bis die Scheidung kommt? Nach Deutschland zu meinen Eltern ziehen? Ein einfaches Häuschen und ein Auto habe ich schon in Brasilien. Portugiesisch ist auch bekannt. Vermögen könnte ich ca. EUR 80T zusammenbringen. Angst habe ich keine, die Mentalität der Brasilianer ist mir bekannt und ich liebe sie auch. Ich bin für jeden Tip dankbar.....
Muito Obrigado para todos informacoes e ate logo na choperia com um SKOL bem gelada...


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheidung in der Schweiz
BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 14:25 
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Severino hat geschrieben:
....Dank der Unterhaltsbeiträge konnte sie sich eine Eigentumswohnung in Recife (Piedade) kaufen. Nun die erste Frage: Wo bekomme ich dazu eine gerichtlich verwertbare Bestätigung? ...


Hier die Cartórios de Registro de Imóveis von Reciefe, musst das zuständige herausfinden, dann brauchst Du jemanden der beim entsprechenden Cartório PERSÖHNLICH erscheint um Auskunft und einen Grundbuchauszug zu erhalten:

CNPJ: 11.690.641/0001-31 Data Instalação: 15/12/1865
Nome Oficial: 1º OFÍCIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS
Nome Fantasia:
Endereço: Rua Siqueira Campos, 160 sala 102
Bairro: Santo Antônio
Distrito: CEP: 50.010-010
Nome Titular: Miriam de Holanda Vasconcelos
Nome Substituto: Maria do Monte Rodrigues de Lima e Leonor Araújo de Matos
Comarca: RECIFE Entrância: ENTRANCIA
Homepage:
e-mail: miriamhv@uol.com.br
Telefone: (0xx81) 3224-8533 /3224-1710/224-2487 Fax: (0xx81) 3224-2389
Obs:
Data Atualização: 07/08/2003 Horários: De 2ª a 6ª feira, das 8h às 12h e das 14h às 18h.
Área Abrangência: Cabanga, Boa Viagem, Ibura, Areia Branca, Totó, Santo Antônio, Brasília Teimosa, Imbiribeira, Vila do Ipsep, Três Carneiros, Dois Rios, São José, Pina, Vila Mairicéia, Jordão e Cidade Operária.
Atribuições: Registro de Imóveis

CNPJ: 11.573.771/0001-94 Data Instalação: 29/11/1956
Nome Oficial: 2º OFÍCIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS
Nome Fantasia:
Endereço: Rua Marquês do Pombal, 82
Bairro: Santo Amaro
Distrito: CEP: 50010-170
Nome Titular: Edneide Maria Porto
Nome Substituto: Antônio de Pádua Cavalcanti Carolino
Comarca: RECIFE Entrância: ENTRANCIA
Homepage:
e-mail:
Telefone: (0xx81) 3222-3331/ 3222-3155 / 3421-5043 Fax: (0xx81) 3231-2697
Obs:
Data Atualização: 07/04/2004 Horários: De 2ª a 6ª feira, das 9h às 12h e das 14h às 17h
Área Abrangência: Tacaruna, Santo Amaro, Boa Vista, Paissandu, Coelho, Ilha do Leite, Capunga, Aflitos, Espinheiro, Campo Grande,
Atribuições: Registro de Imóveis

CNPJ: 24.566.267/0001-09 Data Instalação: 12/05/1982
Nome Oficial: 3º OFÍCIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS
Nome Fantasia: 3º Cartório do Registro de Imóveis
Endereço: Av. Norte, 2519
Bairro: Encruzilhada
Distrito: CEP: 52.041-080
Nome Titular: Denilson Brito de Oliveira
Nome Substituto: Eliane Leandro da Silva
Comarca: RECIFE Entrância: ENTRANCIA
Homepage:
e-mail:
Telefone: (0xx81) 3241-6099 Fax: (0xx81) 3242-8996
Obs:
Data Atualização: 07/04/2004 Horários: De 2ª a 6ª feira, das 8h às 12h e das 14h às 18h.
Área Abrangência:
Atribuições: Registro de Imóveis

CNPJ: 24.565.947/0001-08 Data Instalação: 22/04/1982
Nome Oficial: 4º REGISTRO DE IMÓVEIS DA CAPITAL
Nome Fantasia: 4º Cartório de Registro de Imóveis
Endereço: Av. Caxangá, 409
Bairro: Madalena
Distrito: CEP: 50.720-000
Nome Titular: Ivo Barbosa da Fonsêca
Nome Substituto: Nadja Alves da Silva
Comarca: RECIFE Entrância: ENTRANCIA
Homepage:
e-mail: quartocri_recifepe@ig.com.br
Telefone: (0xx81) 3227-2083 e 3227-9516 Fax: (0xx81) 3227-9516
Obs:
Data Atualização: 12/08/2003 Horários: De 2ª a 6ª feira, das 8h às 12h e das 14h às 18h.
Área Abrangência: Afogados, Ambolê, Areias, Barbalho, Barro, Boa Idéia, Bomba Grande, Bom Pastor, Cid. Universitária, Eng. Uchoa, Estância, Jardim Brasil, Retiro, São João, Tejipió, Torre, Várzea, Zumbi, Jd. São Paulo
Atribuições: Registro de Imóveis


Severino hat geschrieben:
....Was wenn die auf den Namen Ihres Bruders läuft? ...


Dann musst Du Dich nach dem Namen des Bruders (oder sonstiger Personen) erkundigen beim Cartório auf deren Name evtl. die Immobilie registriert wurde. Vorausgestezt sie wurde registriert!

Allerdings falls die Immobilie nicht auf ihren Namen registriert wurde, wird es wohl sehr schwer werden zu beweisen, das sie die Immobilie mit Deinen Unterhaltszahlunge erworben hat.

Davon abgesehen, ist es ja wohl kaum strafbar mit dem Geld das Du zu ihrem Unterhalt zahlst, für den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Oder ? :roll:
Wozu brauchst Du denn Gerichtsverwertbare Unterlagen :?:

Also mein Tipp ist, das Du wohl oder übel warten musst bis Deine Scheidung rechtskräftig ist in der Schweiz und falls die Ehe in BRA beim Cartório registriert wurde auch in BRA :!:
Vorher wirst DU Deine neue Freundin kaum heiraten können. Weiss nicht wie es in der CH ist, aber in D verlangen die Standesämter auf jeden Fall den Nachweis einer rechtskräftigen Scheidung.

Ebenso wirst Du für BRA auch keine Aufenthaltsgenehmigung (PERMANÊNCIA) bekommen wirst, solange Du nicht mit einer Brasilianerin verheiratet bist, bzw. ein Kind mit einer hast.
Also, so wie ich das sehe, hängt alles von einer erfolgreichen und rechtskräftigen Scheidung ab :!: :roll: :?


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BeitragVerfasst: 16 Feb 2006 12:00 
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Oi Fudêncio

Danke für Deine Antwort.

Zitat:
Also mein Tipp ist, das Du wohl oder übel warten musst bis Deine Scheidung rechtskräftig ist in der Schweiz und falls die Ehe in BRA beim Cartório registriert wurde auch in BRA
Vorher wirst DU Deine neue Freundin kaum heiraten können. Weiss nicht wie es in der CH ist, aber in D verlangen die Standesämter auf jeden Fall den Nachweis einer rechtskräftigen Scheidung.


Deine Ausführungen hatte ich fast so befürchtet. Naja, machen wir das Beste draus.

Zitat:
Davon abgesehen, ist es ja wohl kaum strafbar mit dem Geld das Du zu ihrem Unterhalt zahlst, für den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Oder ?
Wozu brauchst Du denn Gerichtsverwertbare Unterlagen


Natürlich kann sie mit dem Geld machen, was sie will. Beim Scheidungsrecht der Eidgenossen ist es aber so, dass die Pensionskasse (Rentenversicherung) anteilsmässig für die gemeinsame Zeit aufgeteilt wird - ausser sie hat eine "Altervorsorge", wie zum Beispiel eine Wohnung. Wobei ich die Hälfte des Wertes auch wieder in Brasilien einklagen könnte, obwohl wir in der Schweiz bereits Gütertrennung seit der Trennung haben. (Das will ich zwar eigentlich nicht, ist aber ein wichtiges Argument bei der Verhandlung).

Nun habe ich noch eine kleine Frage: Die Scheidung wird vermutlich im Mai rechtskräftig. Dann kann ich beim Konsulat die Homologação de Divórcio einreichen, da die Ehe auch über das Konsulat registriert wurde. Hast Du Kenntnisse darüber, wie das dann schneller geht, wenn ich das von hier über das Konsulat mache (was ich vermute) - oder direkt in BRA bei meinem nächsten Aufenthalt (noch ferienhalber).

Zitat:
Ebenso wirst Du für BRA auch keine Aufenthaltsgenehmigung (PERMANÊNCIA) bekommen wirst, solange Du nicht mit einer Brasilianerin verheiratet bist, bzw. ein Kind mit einer hast.


Da ich ja noch nicht geschieden bin könnte ich das (zusammen mit der Ex) beim Konsulat beantragen - Permanencia ist für immer. Ist aber wohl eher unrealistisch.....

Vive sua vida toda dia - pode ser o ultimo
Severino


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BeitragVerfasst: 16 Feb 2006 23:58 
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Das mit dem Dauervisum wird wohl nicht mehr klappen bis Mai. Die bras. Botschaft dürfte 2-3 Monate dafür brauchen, wenn die Unterlagen komplett sind. In Dtl. kommen nochmal 2 Monate Warten aufs polizeiliche Führungszeugnis hinzu.
Dann müsstest Du nach Brasilien reisen.. und 30 Tage später nochmal bzw. da bleiben.

Bis Mai ist es wohl zu spät :(


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BeitragVerfasst: 17 Feb 2006 00:53 
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Moin,
Kleiner Hinweis zum Catorio.
Pieade ist nicht mehr Recife, Das gehört schon zu Jaboatoa do Guararapes.
Insofern wird ein Catorio dort zuständig sein.
Christan



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BeitragVerfasst: 17 Feb 2006 13:00 
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Severino hat geschrieben:
habe ich noch eine kleine Frage: Die Scheidung wird vermutlich im Mai rechtskräftig. Dann kann ich beim Konsulat die Homologação de Divórcio einreichen, da die Ehe auch über das Konsulat registriert wurde. Hast Du Kenntnisse darüber, wie das dann schneller geht, wenn ich das von hier über das Konsulat mache (was ich vermute) - oder direkt in BRA bei meinem nächsten Aufenthalt (noch ferienhalber).


Also wie genau das mit der "Homologação de Divórcio" genau läuft weiss ich nicht.
Allerdings glaube ich nicht, das hierfür das bras. Konsulat in der CH zuständig ist. Da ja z.B. auch die s.g. Registrierung der Ehe beim Konsulat NUR für Konsulatsinterne Angelegenheiten ist und NICHT an ein Cartório in BRA weitergeleitet wird. Deshalb muss man ja auch immer im Ausland geschlossene Ehen eines bras. Staatsbürgers in BRA beim Cartório de Registro Civil registrieren lassen, damit die Ehe in BRA rechtskräftig ist :!: :!: :!:

Logischerweise muss dann auch die "Homologação de Divórcio" in BRA, bei dem Cartório bei dem die Ehe registriert wurde, durchgeführt werden :!:


Severino hat geschrieben:
Da ich ja noch nicht geschieden bin könnte ich das (zusammen mit der Ex) beim Konsulat beantragen - Permanencia ist für immer.


Wieso sollte Deine Ex, da mitmachen :?: Wieauch immer, die PERMANÊNCIA ist NICHT für immer, sollteste Du für mehr als 2 Jahre Brasilien fernbleiben, erlischt die PERMANÊNCIA :!: :!: :!:


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BeitragVerfasst: 17 Feb 2006 14:39 
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Oi Fudêncio

Danke für Deine Info.
Ich habe damals nach der Hochzeit hier in der Schweiz das "Formulário para transcricao de certidao de casamento realizado no exterior" ausgefüllt und beim brasilianischen Konsulat in Zürich abgegeben. Laut Auskunft dort, wäre es dann einfacher bei dem nächsten Besuch in Brasilien bei der PF vorstellig zu werden. Nunja, es gab ja keinen nächsten Besuch.
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Formulares beim Konsul wurde die Heirat in Brasilien registriert. Wie genau, weiss ich auch nicht.
Daher denke ich nun, dass das mit der Divorcio am Besten auch so geht. Wobei nach telefonischer Auskunft vom Konsulat ein Anwalt in BRA mit dem erwähnten Formular in Brasilien die Scheidung auch noch eingeben muss, damit ich auch in Brasilien offiziell geschieden bin. Naja, wir werden ja sehen.

Zitat:
Wieso sollte Deine Ex, da mitmachen Wie auch immer, die PERMANÊNCIA ist NICHT für immer, sollteste Du für mehr als 2 Jahre Brasilien fernbleiben, erlischt die PERMANÊNCIA


Das war als Scherz gemeint.

Gracias a deus - logo divorciado
Severino


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BeitragVerfasst: 18 Feb 2006 12:21 
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Severino hat geschrieben:
Oi Fudêncio

Danke für Deine Info.
Ich habe damals nach der Hochzeit hier in der Schweiz das "Formulário para transcricao de certidao de casamento realizado no exterior" ausgefüllt und beim brasilianischen Konsulat in Zürich abgegeben. Laut Auskunft dort, wäre es dann einfacher bei dem nächsten Besuch in Brasilien bei der PF vorstellig zu werden. Nunja, es gab ja keinen nächsten Besuch.
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Formulares beim Konsul wurde die Heirat in Brasilien registriert. Wie genau, weiss ich auch nicht.
Daher denke ich nun, dass das mit der Divorcio am Besten auch so geht. Wobei nach telefonischer Auskunft vom Konsulat ein Anwalt in BRA mit dem erwähnten Formular in Brasilien die Scheidung auch noch eingeben muss, damit ich auch in Brasilien offiziell geschieden bin. Naja, wir werden ja sehen.



Wenn Dich also richtig verstehe, dann habt Ihr nie die Hochzeit bei einem Cartório de Registro Civil in Brasilien die Hochzeit registrieren lassen :!:
Demnach gilt Euere Ehe rechtlich gesehen überhaupt nicht in Brasilien :!: Weder Du noch Deine Frau gelten nach bras. Recht als verheiratet.

Denn wie bereits erwähnt, die Registrierung beim bras. Konsulat in der CH dient nur internen Zwecken des Konsulats. Weder das Konsulat noch die Botschaft leiten Informationen und Daten über Eheschliessungen bras. Staatsbürger weiter nach BRA. Soweit ich weiss gibt es in BRA kein zentrales Standesamt (Cartório) das z.B. für die Registrierung von Ehen oder Geburten bras. Staatsangehöriger zuständig wäre, so wie z.B. in Deutschland (Standesamt I in Berlin).
Deshalb muss die Ehe ja auch nochmals von den Eheleuten pers. bei einem Cartório in BRA registriert werden.

Also wozu der ganze Stress und Papierkram mit einer "Homologação de Divórcio" in BRA :?: Wenn Ihr überhaupt nicht nach bras. Recht verheiratet seid :!:
Selbst wenn Ihr die Ehe in BRA registriert hättet, dann wäre es eher im Interesse Deiner Ex-Frau diese "Homologação de Divórcio" durchzuführen. Denn falls sie wieder nach BRA zurückgeht und dort evtl. wieder heiraten möchte dann braucht sie die "Homologação de Divórcio".
Du hingegen höchstens im Falle einer erneuten heirat mit einer Brasilianerin :!: :?: :roll:


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BeitragVerfasst: 18 Feb 2006 19:07 
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Fudêncio hat geschrieben:
Wenn Dich also richtig verstehe, dann habt Ihr nie die Hochzeit bei einem Cartório de Registro Civil in Brasilien die Hochzeit registrieren lassen :!:
Demnach gilt Euere Ehe rechtlich gesehen überhaupt nicht in Brasilien :!: Weder Du noch Deine Frau gelten nach bras. Recht als verheiratet.


Heißt das, mein brasilianischer Ehemann könnte sich weitere Ehefrauen in verschiedenen Ländern aneignen :?:



Viva Floripa


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BeitragVerfasst: 22 Feb 2006 10:15 
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@Fudêncio
Danke für Deine Hilfestellung. Vermutlich hast Du recht und ich bin in Brasilien gar nicht rechtskräftig verheiratet. Dann brauche ich auch den ganzen Papierkram nicht.

@Viva Floripa
So wie es sich nun herausgestellt hat, kann Dein Götter-Gatte auf einem Cartorio in Brasilien mit zwei Zeugen eine "Ledigkeitsbescheinigung" ausstellen lassen, wenn ihr nicht bereits auf einem Cartorio in BRA die Heirat registriert habt.

@all
Wie funktioniert das in BRA, wenn jemand den Wohnsitz wechselt und auf einem anderen Cartorio (z.B. in Rio) - obwohl als verheiratet registriert (z.B. in Recife) - mit einem Certidao de Solteira wieder heiratet? Da es ja kein Zentralregister gibt, wäre das ja kein Problem, oder? Wie hoch sind die Strafen für Bigamie?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Severino


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