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Hallo zusammen
Dieses Forum finde ich hammermässig gut. Bei mir ist es wie folgt: 03 erstmals in BRA für 2 Monate, Anfangs 04 auch nochmal 2 Monate in BRA rumgereist, später im 04 eine Frau über Internet kennengelernt und 2 Wochen mit ihr in BRA zusammen (spreche relativ gut Portugiesisch), sie war im 05 einen Monat in der CH, danach waren wir 2 Monate in Indien. Danach war ich im Dezember 05 in BRA, inoffizielle Heirat (Fest und kirchlicher Segen im Haus der Eltern) mit Flitterwochen. Rückkehr von mir in die CH im Februar 06. Sie ist nun vor 4 Wochen gekommen, seit 3 Wochen im D-Kurs. Heirat im Juli.
Ich: berufstätig, 40, normales EK, keine Kinder
Sie: 2 Jahre unbezahlten Urlaub, Job als Auditora Fiscal (concursada com estabilidade), für BRA sehr gutes EK, 38, keine Kinder
Frage/Annahme: Wir lassen uns in 3 Jahren scheiden (sie hat keinen Job mehr)? Muss ich Unterhalt bezahlen? Auch wenn ich nachweisen kann, dass sie z.B. 3 Monate D-Kurs besucht hat? Wie sieht das rechtlich aus (Errungschaftsbeteiligung)?
Mens sana in corpore sano!!
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