G-Man hat geschrieben:
Also wie hier schon erwähnt, spielt es keine Rolle ob sie oder er fremdgeht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt, basta. Die Höhe hängt in der
Regel, davon ab, ob Sie auch die Kinder betreut oder nicht.
So wie das in diesem Fall zu erwarten ist wohl eher nicht.
Daher kann , wenn der Ehemann die Kinder betreut, Ihr ein Anteil
der Betreuungskosten vom Unterhalt abgezogen werden. Weiterhin
wird, wenn Sie die Kinder nicht betreut, Ihr wohl eine weitere Minderung des Unterhaltsanspruchs auferlegt, weil Sie arbeiten gehen könnte, und
dadurch einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten kann.
Vermutlich bleibt dann, wenn der Ehemann gut verdient noch immer ein
Rest- Anspruch. Da wäre es hilfreich zu belegen, ob sie mit einem neuen
Partner evtl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt.
Also de facto hat der Ehemann das Gesetz gegen sich, aber die Auslegung
wird aus gutem Grund von vielen Richtern mittlerweile, bei offensichtlichen
Fällen ,deutlich zugunsten des Ehemannes gehandhabt.
Aus eigener Erfahrung sage ich, er soll sich einen guten Anwalt (Familienrecht) suchen. Das muss ein Spezialist sein, das hilft ungemein.
G-Man
Auch wenn es jetzt ziemlich kalt klingt, aber wie ist es rein rechnerisch:
Sollte er die Kinder wollen und bekommen, würde dann unter dem Strich finanziell mehr übrig bleiben, als wenn die Frau die Kinder behält?
Ich meine, wenn er jeden Tag arbeiten muss, dann bräuchte er ja einen Babysitter oder ein Au-Pair-Mädchen?
Würde es im Enddefekt nicht mehr kosten?
@G-Man
Du meinst also, eine richtig "schlitzohrige Drecksau" als Anwalt kann finanziell einiges herausholen?