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Condor




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 Betreff des Beitrags: Scheidung
BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 10:24 
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Im Bekanntenkreis gibt es folgenden Fall:

Lateinamerikanische Frau betrügt Mann, behandelt die Kinder schlecht, bekommt Agressionen und leidet unter "chronischer Unzufriedenheit".
Der Mann verdient gut, verzichtete komplett auf seine Freizeit, damit er sich um die Kinder kümmern kann (und die Frau fremdgehen).
Sie lebt jetzt in seiner grossen Wohnung und er bei seinen Eltern, bzw. er liegt zur Zeit im Krankenhaus wegen diesen Stresses.

Er will die Trennung und hat sich schon beim Anwalt beraten lassen.
Anwalt sagt: "In der Regel Existenzminimum".

Frage 1: Ist es wirklich so, dass es in der Regel das "Existenzminum" für den Mann gibt, oder liegt es daran, dass die meisten Juristen in diesem Gebiet Flachpfeifen sind?

Frage 2: Lohnt es sich in diesem Fall nach einem guten Anwalt zu suchen, gibt es überhaupt eine Chance das Beste herauszuholen?

Frage 3: Wenn man sich mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung nach Brasilien absetzt und sich weigert den reinen Unterhaltsteil für die Frau (nicht für die Kinder!) zu zahlen, ist das ein Verbrechen für das man ausgeliefert wird? Nebenbei bemerkt: Die Frau ist keine Brasilianerin.


Frage 4: Gibt es irgendeine andere Lösung? Nicht ganz legale Tipps nehme ich auch gerne per PN an, solange es sich nicht um Mord, Entführung oder Körperverletzung handelt.


Bemerkung: Es ist doch eine gesetzliche Schweinerei, dass eine Frau die ihren Mann betrügt, fast ein Leben lang Unterhalt bezieht und zusätzlich bei reichen Männern wohnt und sich aushalten lässt, während der Mann ein Sozialfall wird. Schonmal nachgedacht, wer die ganzen Obdachlosen in Deutschland sind? Da sind nicht wenige solche Fälle darunter.
Alle blubbern über Emanzipation, aber bei einer Scheidung wird der Mann als alleiniger Versorger reduziert.


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 10:39 
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Also Zambo - ich kann dir nicht auf all deine Fragen antworten, aber eines ist zumindest vor brasilianischen Scheidungsrichtern klar:

Wenn man nachweisen kann, dass der Ehepartner sich eheschädigend verhalten hat (und dazu zählt fremdgehen), dann wird er erstmal als schuldig gesprochen und bekommt gar nichts vom grossen Kuchen.

Ausgeschlossen davon ist natürlich das Erziehungsrecht der Kinder, aber selbst das ist in deinem Fall ja in Frage gestellt, da sich ja offensichtlich der Mann um die Kinder kümmert. Allerdings hat er als Berufstätiger eher schlechte Karten, da die Frau mehr Zeit hat, die Kinder zu erziehen ...... der Mann braucht bloss das Geld zu geben. :roll:

Angeblich soll das brasilianische Scheidungsrecht dem deutschen entsprechen. Zumindest hat mir das mal ein Scheidungsrichter gesagt. Es gibt aber, wie ich nun weiss, ein paar Unterschiede, vor allem in der Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung.

Zur Frage 3: Ich kenne auch einen Mann hier, der sich aus DEU abgesetzt hat und Frau und Kind zurückgelassen hat. Natürlich zahlt er keinen Unterhalt an seine Frau ................. und wird soweit ich weiss, auch nicht strafrechtlich verfolgt. Der deutsche Staat weiss wohl, dass es da mit Brasilien etwas schwierig ist zu verhandeln und übernimmt vorbeugend (so zumindest in dem Fall, den ich kenne) die Sozialfürsorge der Frau.



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 11:12 
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Lemi hat geschrieben:
Also Zambo - ich kann dir nicht auf all deine Fragen antworten, aber eines ist zumindest vor brasilianischen Scheidungsrichtern klar:

Wenn man nachweisen kann, dass der Ehepartner sich eheschädigend verhalten hat (und dazu zählt fremdgehen), dann wird er erstmal als schuldig gesprochen und bekommt gar nichts vom grossen Kuchen.

Ausgeschlossen davon ist natürlich das Erziehungsrecht der Kinder, aber selbst das ist in deinem Fall ja in Frage gestellt, da sich ja offensichtlich der Mann um die Kinder kümmert. Allerdings hat er als Berufstätiger eher schlechte Karten, da die Frau mehr Zeit hat, die Kinder zu erziehen ...... der Mann braucht bloss das Geld zu geben. :roll:

Angeblich soll das brasilianische Scheidungsrecht dem deutschen entsprechen. Zumindest hat mir das mal ein Scheidungsrichter gesagt. Es gibt aber, wie ich nun weiss, ein paar Unterschiede, vor allem in der Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung.

Zur Frage 3: Ich kenne auch einen Mann hier, der sich aus DEU abgesetzt hat und Frau und Kind zurückgelassen hat. Natürlich zahlt er keinen Unterhalt an seine Frau ................. und wird soweit ich weiss, auch nicht strafrechtlich verfolgt. Der deutsche Staat weiss wohl, dass es da mit Brasilien etwas schwierig ist zu verhandeln und übernimmt vorbeugend (so zumindest in dem Fall, den ich kenne) die Sozialfürsorge der Frau.


Danke für Deine Antwort.

Da sie keine Brasilianerin ist, ist das deutsche Scheidungsrecht relevant.
Wird im deutschen Scheidungsrecht das Fremdgehen auch berücksichtigt?
Wirkt es sich positiv auf die Unterhaltszahlung aus?
Wenn ja, dann hat er natürlich ein Problem es zu beweisen.
Wie beweist man Fremdgehen ohne Detektiv?

Gruss


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 11:21 
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Hallo,

Zitat:
Wird im deutschen Scheidungsrecht das Fremdgehen auch berücksichtigt?


Die Schuldfrage ist wohl seit 1972 irrelevant:

http://www.wer-weiss-was.de/theme77/article1580178.html

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 11:43 
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Toll !!! Dann existiert wohl in Deutschland Narrenfreiheit ???

Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen .................. es gibt aber auch andere Dinge im deutschen Scheidungsrecht, die völlig unlogisch sind ............. aber das ist eine andere Story.

Übrigens Zambo: Man kann eine in Deutschland geschlossene Ehe auch im Ausland scheiden lassen, vorausgesetzt man hat seinen Wohnort dort (was ja arrangierbar ist :wink: ). Anschliessend winkt dann ein (recht unkompliziertes) Anerkennungsverfahren in Deutschland. Deutsche Richter erkennen i.a. im Ausland gesprochenes Recht an - es sei denn es verstösst gegen die Menschenrechtskonvention oder gegen das Grundgesetz.

Aber im Grundgesetz steht, glaube ich, auch: Gleiches Recht für alle. Wurde wohl bei der Scheidungsgesetzgebung nict so richtig beachtet, denn dort heisst es eher: Alles Recht für die Frau ! :?



Man sieht sich,
Lemi

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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 11:54 
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Hallo,

Zitat:
Alles Recht für die Frau !


Das heißt in Neusprech:

"positive Diskriminierung".

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 12:02 
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*Auf Verlangen gelöscht, da Rechte Dritter betroffen*



Abraços
Careca

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MfG Microsoft"


Zuletzt geändert von Careca am 10 Nov 2007 14:36, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 12:52 
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Wohnort: Dietzenbach
Also wie hier schon erwähnt, spielt es keine Rolle ob sie oder er fremdgeht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt, basta. Die Höhe hängt in der
Regel, davon ab, ob Sie auch die Kinder betreut oder nicht.
So wie das in diesem Fall zu erwarten ist wohl eher nicht.
Daher kann , wenn der Ehemann die Kinder betreut, Ihr ein Anteil
der Betreuungskosten vom Unterhalt abgezogen werden. Weiterhin
wird, wenn Sie die Kinder nicht betreut, Ihr wohl eine weitere Minderung des Unterhaltsanspruchs auferlegt, weil Sie arbeiten gehen könnte, und
dadurch einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten kann.
Vermutlich bleibt dann, wenn der Ehemann gut verdient noch immer ein
Rest- Anspruch. Da wäre es hilfreich zu belegen, ob sie mit einem neuen
Partner evtl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt.
Also de facto hat der Ehemann das Gesetz gegen sich, aber die Auslegung
wird aus gutem Grund von vielen Richtern mittlerweile, bei offensichtlichen
Fällen ,deutlich zugunsten des Ehemannes gehandhabt.
Aus eigener Erfahrung sage ich, er soll sich einen guten Anwalt (Familienrecht) suchen. Das muss ein Spezialist sein, das hilft ungemein.

G-Man


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 13:09 
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G-Man hat geschrieben:
Also wie hier schon erwähnt, spielt es keine Rolle ob sie oder er fremdgeht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt, basta. Die Höhe hängt in der
Regel, davon ab, ob Sie auch die Kinder betreut oder nicht.
So wie das in diesem Fall zu erwarten ist wohl eher nicht.
Daher kann , wenn der Ehemann die Kinder betreut, Ihr ein Anteil
der Betreuungskosten vom Unterhalt abgezogen werden. Weiterhin
wird, wenn Sie die Kinder nicht betreut, Ihr wohl eine weitere Minderung des Unterhaltsanspruchs auferlegt, weil Sie arbeiten gehen könnte, und
dadurch einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten kann.
Vermutlich bleibt dann, wenn der Ehemann gut verdient noch immer ein
Rest- Anspruch. Da wäre es hilfreich zu belegen, ob sie mit einem neuen
Partner evtl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt.
Also de facto hat der Ehemann das Gesetz gegen sich, aber die Auslegung
wird aus gutem Grund von vielen Richtern mittlerweile, bei offensichtlichen
Fällen ,deutlich zugunsten des Ehemannes gehandhabt.
Aus eigener Erfahrung sage ich, er soll sich einen guten Anwalt (Familienrecht) suchen. Das muss ein Spezialist sein, das hilft ungemein.

G-Man


Auch wenn es jetzt ziemlich kalt klingt, aber wie ist es rein rechnerisch:
Sollte er die Kinder wollen und bekommen, würde dann unter dem Strich finanziell mehr übrig bleiben, als wenn die Frau die Kinder behält?
Ich meine, wenn er jeden Tag arbeiten muss, dann bräuchte er ja einen Babysitter oder ein Au-Pair-Mädchen?
Würde es im Enddefekt nicht mehr kosten?


@G-Man
Du meinst also, eine richtig "schlitzohrige Drecksau" als Anwalt kann finanziell einiges herausholen?


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BeitragVerfasst: 22 Mär 2005 13:47 
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Beiträge: 103
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Gut rausgelesen.
Mit ner richtigen schlitzohrigen Drecksau zahlt er deutlich weniger.
Das hat einfach damit zu tun, dass immer noch viele Anwälte Scheidungen
durchziehen, die nicht darauf spezialisiert sind.
Zu den Kindern: Wenn Sie sich wie erwähnt nicht um sie kümmert, ist es besser, er macht es selbst.
Wenn er auch Kindesunterhalt zahlen muss (Düsseldorfer Tabelle),
und Sie sich um die Betreuung kümmert, wird man ihr nicht zumuten
zu arbeiten. Das wird dann teuer.
Aber wie gesagt ein guter Anwalt kann da genauer informieren, wenn er alle Zahlen und Fakten kennt.
Am besten, ihr hört euch mal um, wer im Bekanntenkreis eine richtige
schmutzige Scheidung durchmachen musste, und sich perfekt von seinem
Anwalt vertreten sah.

G-Man


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