luapequenina hat geschrieben:
Hallo Alle,
Ich bin Brasilianerin und mit einem Deutschen seit 5 Jahren verheiratet.
Wir wollen uns scheiden lassen, friedlich, und Ich hatte keine Zeit eine Einbürgerung zu beantragen.
Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und wollte wissen ob es dabei auch bleibt nach der Scheidung, und ob es komplizierter wird für mich die Einbürgerung alleine zu beantragen, aber nach meine Reschersche waere mein Recht nach 8 Jahren das zu machen...
Tja, was machen wir jetzt??Bzw Ich??
1-die Einbürgerung jetzt beantragen und danach scheiden,
2- diese komplikationen für mein Ehemann ersparen- zb er musste ganz viele Sachen über sein Opa, Vater wissen, was ihm schon sehr nervt, mich auch....- und einfach warten bis die 8 Jahren vergangen sind...
und die Frage bleibt ofen- nihmt die Behörde mein Recht hier zu wohnen???
vielen dank
lua
Hallo,
wie lange lebst Du denn schon in Deutschland? Nach 5 Jahren müsste man doch eigentlich schon eine Niederlassungserlaubnis (ehemals umbegrenzet AE) haben, oder !?
Wie auch immer, solltest Du noch keine Niederlassungserlaubnis (NE) haben bis Ihr geschieden seid, dann wirst ohne den Nachweis das Dein Lebensunterhalt (Arbeit, eigene Wohnung etc..) gesichert ist keine Verlängerung der AE oder gar eine NE bekommen und Du musst Deutschland verlassen. Schlecht ist in dem Zusammenhang auch, wenn Du Unterstützung vom Staat (Harz 4, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, etc..) beziehen solltest.
Was die Einbürgerung betrifft, kannst Du erst nach 8 Jahren (7 Jahre wer den Integrationskurs gemacht hat) legalen Aufenthaltes in Deutschland eingebürgert werden. Also bringt es nichts jetzt schon den Antrag zu stellen.
Für weitere Infos zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie zum Thema Einbürgerung findest Du auf dieser Seite :
http://www.info4alien.de
Und dem angegliederten offenen Forum (Forum für alle)
Allerdings ziehen die gerade um auf einen eigenen Server, somit kann es sein das zur Zeit das Forum oder die Seite nicht erreichbar sind.
Viel Glück!