Chicoloco hat geschrieben:
Die Frage ist nur wie sieht es im brasilianischen Recht aus?
Offiziell ist das auch in Brasilien verboten (Ausser es bestehen Risiken für das Leben der Mutter. Inzest, Vergewaltigung oder Fehlbildung des Fötus sind weitere Ausnahmen). Infos zu dem ganzen Thema findest Du auch noch auf folgender Seite:
http://www.aborto.com.br/ und auch hier:
http://www.webciencia.com/01_aborto.htmTatsache ist, dass nach Statistiken 36 von 1000 brasilianischen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch machen. Spitzenreiter ist Rumänien mit 184, gefolgt von Russland mit 140. Wer sich wofür entscheidet, steht mir nicht zu zu beurteilen. Das muss jeder für sich, bzw. die beiden Beteiligten miteinander entscheiden.
Allerdings halte ich persönlich eine Hinterhofgarage mit einem Scharlatan, der scharfe Messer hat ebenso ungeeignet, wie den Missbrauch eines Medikamementes (lies Dir mal alle Nebenwirkungen durch!!!.
Wer sich dafür entscheidet, der sollte halt in ein Land gehen, wo es unter anständigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. Alles andere führt zu Magengeschwüren....
Chicoloco hat geschrieben:
@Severino besten Dank für deine Antworten. Du bist wirklich gut informiert.
Trotzdem würde ich gerne auf 1 Punkte eingehen:
Severino hat geschrieben:
Variante 1:
Rein rechtlich ist das bereits die Förderung bzw. Anstiftung zu einer Straftat.
Ist natürlich nicht korrekt. Was ich hier mache hat nichts mit der Anstiftung gemäss Art. 24 StGB zu tun. Den ohne Vergehen respektive Verbrechen keine Anstiftung.
Das mit der Anstiftung zur Straftat schrieb ich, damit Du die Namen der Medikamente (die zwar vielen bekannt sind) nicht unbedingt auch noch hier im Forum breit treten musst. Danke fürs Editieren.