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Condor




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BeitragVerfasst: 02 Jan 2007 19:28 
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Registriert: 26 Nov 2006 19:36
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supergringo hat geschrieben:
Locker bleiben, @caramba, hier ist ein anderer Beitrag von SG:

Wer verklagt die ARD (BR)???

Die geben 99,9% allein reisenden Urlaubern (meist männlich) Tipps, wie und wo man günstig (R$ 15 ist doch günstig) an Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren kommt. -> http://www.br-online.de/politik/ausland ... rste.shtml


Ja und auch Beihilfe zu Straftaten oder Anstiftung kommen für solche Tips zum illegalen Schwangerschaftabbruch nicht in Betracht.
Mit Juristen und Rechtspolitikern streite ich mich immer am Liebsten.

guckt Ihr mal unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
und unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

wikipedia hat geschrieben:
Jemand, der bereits zu einer Straftat fest entschlossen ist, kann schon begrifflich nicht mehr dazu angestiftet werden. Der von Juristen verwendete lateinische Fachbegriff hierfür lautet omni modo facturus (auch alias facturus). Auch in diesen Fällen liegt nur ein (bei Vergehen straffreier) Versuch einer Anstiftung vor. Zu denken ist in diesen Fällen allerdings an eine psychische Beihilfe.


wikipedia hat geschrieben:
Eine Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts (§ 27 Abs. 1 StGB) liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt.

Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen, z.B. durch aktive Hilfeleistung (physische Beihilfe) oder durch motivierendes Bestärken (psychische Beihilfe). Es muss in jedem Fall eine fremde, rechtswidrige Haupttat vorliegen, welche von dem Gehilfen unterstützt wird. Welches Verhalten für dieses 'Unterstützen' als ausreichend angesehen wird ist umstritten: Die herrschende Lehre fordert, dass die Unterstützung des Gehilfen kausal für das Gelingen der unterstützten Haupttat sein muss. Die Rechtsprechung lässt es dagegen bereits ausreichen, wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefördert wurde.

Für die Annahme einer Beihilfehandlung ist es nicht einmal unbedingt notwendig, dass der Haupttäter davon Kenntnis hat.

Das StGB sieht vor, dass der Beihilfe leistende Tatteilnehmer (der Gehilfe) milder bestraft wird als der Haupttäter (§ 27 Abs. 2 StGB).

Der Versuch einer Beihilfe ist nicht strafbar.


Schließlich gibt es ein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung!

soweit für heute
amicus


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 Betreff des Beitrags: Re: Lemi, Du bist wirklich ein sehr souveraener Forenherrsch
BeitragVerfasst: 02 Jan 2007 21:16 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
Thieß hat geschrieben:
Lemi hat geschrieben:
amicus hat geschrieben:

amicus hat geschrieben:
Wobei ich hier auch nicht mit Hitler, Stalin Mao Ce Tung u.ä. argumentieren will. Das halte ich für unangemessen.


Der Autor der Original-Zeilen ist nichts weiter als ein Phrasendrescher.
begegnen. :roll:

( " Dies als Originalzitat von Meister Lemi " )
Mich als Phrasendrescher zu bezeichnen ist frech, zeigt aber Dein begrenztes geistiges Potential, besonders in Konfliktsituationen.


1) Bzgl. meines geistigen Potentials würde ich es auf einen IQ-Test ankommen lassen ...
2) Bzgl. Stressresistenz in Konfliktsituationen bin ich sicher mehr gewöhnt als du.
3) Bzgl. "Phrasendrescher" ... da stand vorher was Schlimmeres. Ich kann mich aber beherrschen ...

Thieß hat geschrieben:
Das mit der Eckkneipe koennte vielleicht auch uebel fuer Dich enden.


Verstehe ich jetzt nicht, wieso. Oder willst du mir etwa auch begreiflich machen, dass du viele "Freunde" hast?

Thieß hat geschrieben:
Und bevor Ihr mich nun verwarnt oder rausschmeissen wollt weil ich das Denkmal Lemi gerade " angepisst " habe, verabschiede ich mich auch aus diesem Brasilforum und bitte die dafuer verantwortlichen Herren meinen Account zu loeschen.


Tja, soviel zum Thema "Kritikfähigkeit". Manche Leute lassen sich wirklich zu leicht hinterm Ofen hervorlocken. :lol:



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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 Betreff des Beitrags: Re: ....
BeitragVerfasst: 03 Jan 2007 09:06 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
CC hat geschrieben:
... und wo ist jetzt die liste ,mit den Ärzten, die einen Abbruch vornehmen ?


Endlich mal einer, der merkt, um was es hier eigentlich geht! :idea:



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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 Betreff des Beitrags: Re: ....
BeitragVerfasst: 03 Jan 2007 09:15 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
Beiträge: 2569
Wohnort: Rheinland/Münsterland
Lemi hat geschrieben:
CC hat geschrieben:
... und wo ist jetzt die liste ,mit den Ärzten, die einen Abbruch vornehmen ?


Endlich mal einer, der merkt, um was es hier eigentlich geht! :idea:


....und vielleicht hat ja jemand noch ein paar Infos zur Strafbarkeit.

Nach welcher Vorschrift ist der Schwangerschaftsabbruch strafbar, wie hoch ist das Strafmaß eigentlich und wieviele werden dafür tatsächlich belangt?

Und eine Liste von Anwälten, die sich mit dem Schwerpunkt "Schwangerschaftsabbruch" auskennen wär ja auch nicht schlecht.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 03 Jan 2007 10:09 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
Hi,

bitte nicht den Briefkasten-Thread als Thementhread verwenden!

Eigentlich bat ich ja den Autor bereits darum, einen neuen Thread zum Thema zu eröffnen. Mit der Copy&Paste-Funktion ist das recht simple. Da er ist nicht gemacht hat, scheint ihm das Anliegen auch nicht sooo ernst zu sein. Aber vielleicht hat er ja auch schon Hilfe in anderen Fachforen (z.B. BTN :lol: ) gefunden!?



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


Zuletzt geändert von Lemi am 03 Jan 2007 10:12, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 06 Jan 2007 08:33 
seitenwandkletterer hat geschrieben:
Es geht hier nicht um moralische Fragen sondern um geltendes Recht, dem wir folgen sollten, um keine Probleme als Domaininhaber, Admins oder Mods bekommen. Daher ist der Thread meiner Meinung nach zu Recht von Falax gesperrt worden.

Dass ich persönlich eine andere Einstellung zum Thema Schwangerschaftsabrüche habe, als die die sich im gültigen Recht hier in Brasilien niederschlägt, ist in diesem Zusammenhang völlig zweitrangig.

...SWK!


Alles Erbsenzählerei... Die Frage ist wo sich der Server befindet- dann kann man auch, rein rechtlich gesehen, erkennen wo welches Gesetz in Kraft tritt.
Aber irgendeiner muss ja immer das maulende Baby spielen und sich als Hobby- Sheriff aufführen.


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BeitragVerfasst: 06 Jan 2007 08:42 
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Beiträge: 418
trödel hat geschrieben:

Alles Erbsenzählerei... Die Frage ist wo sich der Server befindet- dann kann man auch, rein rechtlich gesehen, erkennen wo welches Gesetz in Kraft tritt.


Quellenhinweis – Bitte klicken > Vielleicht könntest du dein umfangreiches Wissen ja Ron Aron Hillmann zur Verfügung stellen und ihn in China vor Gericht verteidigen.

Zitat:
Das chinesische Unternehmen Zhongwei Bus aus Yancheng an der Ostküste Chinas verklage Hillmanns Firma Iven & Hillmann, eine Agentur für Online-Marketing. Hillmann hatte am 22. Oktober auf einem von ihm betriebenen regionalen Autoblog über eine...
...
Sofern die Klage ernsthaft verfolgt wird, wird das Gericht in Yancheng verhandeln - unabhängig davon, ob die Beklagten erscheinen. Im Falle eines rechtskräftigen Urteils könnte es tatsächlich teuer werden, sagt Anwalt Kalckreuth. "Die Chinesen dürften das Geld dann per Rechtshilfeverfahren einfordern. Das kann zwar sehr lange dauern. Zahlen müssten die Verurteilen am Ende aber doch."



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Zuletzt geändert von Kuddel am 06 Jan 2007 09:08, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 06 Jan 2007 08:50 
Kuddel hat geschrieben:
trödel hat geschrieben:

Alles Erbsenzählerei... Die Frage ist wo sich der Server befindet- dann kann man auch, rein rechtlich gesehen, erkennen wo welches Gesetz in Kraft tritt.


Vielleicht könntest du dein umfangreiches Wissen ja Ron Aron Hillmann zur Verfügung stellen und ihn in China vor Gericht verteidigen.

Zitat:
Das chinesische Unternehmen Zhongwei Bus aus Yancheng an der Ostküste Chinas verklage Hillmanns Firma Iven & Hillmann, eine Agentur für Online-Marketing. Hillmann hatte am 22. Oktober auf einem von ihm betriebenen regionalen Autoblog über eine...
...
Sofern die Klage ernsthaft verfolgt wird, wird das Gericht in Yancheng verhandeln - unabhängig davon, ob die Beklagten erscheinen. Im Falle eines rechtskräftigen Urteils könnte es tatsächlich teuer werden, sagt Anwalt Kalckreuth. "Die Chinesen dürften das Geld dann per Rechtshilfeverfahren einfordern. Das kann zwar sehr lange dauern. Zahlen müssten die Verurteilen am Ende aber doch."


Erstens ist das ein völlig anderes Thema ohne Zusammenhang und hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun. Und zweitens gilt das Gesetz des jeweiligen Landes auf dem sich der Server befindet.

EDIT: Drittens: ohne einen Qullenhinweis Kannst Du mir viel erzählen. :wink:


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BeitragVerfasst: 06 Jan 2007 09:07 
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Registriert: 29 Nov 2004 21:27
Beiträge: 418
trödel hat geschrieben:

Erstens ist das ein völlig anderes Thema ohne Zusammenhang und hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun. Und zweitens gilt das Gesetz des jeweiligen Landes auf dem sich der Server befindet.

EDIT: Drittens: ohne einen Qullenhinweis Kannst Du mir viel erzählen. :wink:


Moin,
Zum Quellenverweis möchte ich dich bitten auf den Link zu klicken.
Und das Thema ist das gleiche unabhängig vom Inhalt der im Blog/Forum steht.

In dem von Spiegel berichteten Fall steht, auf einem Deutschen Server, in Deutsch, Inhalt der in China scheinbar strafbar ist. Das Chinesische Gericht ist in der Lage über Deutsche Gerichte eine Klage zuzustellen.
Was das BFN unterschiedet ist das im Impressum sogar eine in Brasilien ladungsfähige Adresse steht, das erspart den Umweg über das Amtsgericht Berlin Mitte.

PS.: und im Fall Daniela Cicarelli hat sich ein Brasilianisches Gericht für zuständig erklärt obwohl der Inhalt auf Servern in den USA liegt.



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BeitragVerfasst: 06 Jan 2007 11:08 
Kuddel hat geschrieben:
trödel hat geschrieben:

Erstens ist das ein völlig anderes Thema ohne Zusammenhang und hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun. Und zweitens gilt das Gesetz des jeweiligen Landes auf dem sich der Server befindet.

EDIT: Drittens: ohne einen Qullenhinweis Kannst Du mir viel erzählen. :wink:


Moin,
Zum Quellenverweis möchte ich dich bitten auf den Link zu klicken.
Und das Thema ist das gleiche unabhängig vom Inhalt der im Blog/Forum steht.

In dem von Spiegel berichteten Fall steht, auf einem Deutschen Server, in Deutsch, Inhalt der in China scheinbar strafbar ist. Das Chinesische Gericht ist in der Lage über Deutsche Gerichte eine Klage zuzustellen.
Was das BFN unterschiedet ist das im Impressum sogar eine in Brasilien ladungsfähige Adresse steht, das erspart den Umweg über das Amtsgericht Berlin Mitte.

PS.: und im Fall Daniela Cicarelli hat sich ein Brasilianisches Gericht für zuständig erklärt obwohl der Inhalt auf Servern in den USA liegt.


Ai ai ai! Stimmt! :D


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