Guaraná hat geschrieben:
2. Man muss entweder jemanden in DE kennen, der für den Sprachschüler eine Verpflichtungserklärung abgibt, wobei man sich da vorher über die möglichen Konsequenzen im klaren sein sollte, oder der Sprachschüler kann in DE ein Konto mit (ich glaube es waren) 6.000€ / Jahr nachweisen.
Ist das wirklich so, dass der Brasilianer ein Konto in Dtl haben muss? Im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein dt. Student nach Brasilien will, reicht ein Nachweis über das "gefüllte" dt. Konto.
Nachtrag: habe grad dies gefunden. Geld soll also wirklich auf ein dt. Konto überwiesen werden.
"Considera-se suficiente a quantia mínima mensal de 585 Euros para no mínimo um ano, perfazendo um total de 7.020
A comprovação para análise do processo pode ser da seguinte forma:
• Depósito no valor de 7.020 Euro ...á retirado mensalmente o
valor de 1/12 do valor depositado.
Outras informações podem ser obtidas diretamento no banco."
Wenn man so ein Sprachvisum nun nicht für ein Jahr, sondern z.B. nur für zwei Monate beantragen würde, müsste man dann 2x585 überweisen, oder trotzdem das ganze Jahr?