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 Betreff des Beitrags: Staatsbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis
BeitragVerfasst: 14 Jun 2006 15:06 
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Registriert: 30 Nov 2004 16:38
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Brasilianerin bekommt ein Kind von einem Deutschen. Ja, sowas soll es tatsächlich geben.
Sie lebt mit dem Kind in B, er in D.

Folgende Fragen:
Bekommt das in B geborene Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft? Welche behördlichen Schritte sind notwendig ?
Gibt es Fristen zu beachten.

Wenn die Eltern nun entscheiden zusammenzuleben (entweder in D oder B), bekommt der jeweilige Elternteil dann die Aufenthaltserlaubnis ohne zu heiraten ?
Also die Frau für D, und der Mann für B.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14 Jun 2006 16:07 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Oi Sergipano
Das Kind bekommt die Staatsbügerschaft von Brasilien. In Brasilien bekommt jedes Kind, das dort geboren wurde die Staatsbürgerschaft, solange mindestens ein Elternteil Brasilianisch ist. Das gibt es in DE und CH in dieser Art nicht.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind höchstens, wenn Du die Mutter des Kindes heiratest, aber auch erst nach einer gewissen Zeit. Spätestens mit 18 muss das Kind sich aber dann entscheiden, oder eine sogenannte Beibehalterklärung abgeben, da Deutschland Doppelbürgerschaften nicht favorisiert.
Deine Aufenthaltbewilligung (Permanencia) kannst Du in Brasilien beantragen. Wenn Du das Land dann aber länger wie 2 Jahre verlässt, dann musst Du sie wieder neu beantragen.
Zusammenleben ohne Heirat geht somit nur in Brasilien, über das Kind. Weder Deutschland noch die Schweiz haben ein entsprechendes Gesetz.
Das ganze Thema ist also relativ komplex....



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: GEBURTSANZEIGE
BeitragVerfasst: 14 Jun 2006 23:27 
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Severino hat geschrieben:

Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind höchstens, wenn Du die Mutter des Kindes heiratest, aber auch erst nach einer gewissen Zeit. Spätestens mit 18 muss das Kind sich aber dann entscheiden, oder eine sogenannte Beibehalterklärung abgeben, da Deutschland Doppelbürgerschaften nicht favorisiert.


Das stimmt so NICHT :!:

Wenn der dt. Vater die Vaterschaft anerkennt und dies auch gegenüber dem dt. Konsulat in Brasilien erklärt, bekommt das Kind natürlich auch die dt. Staatsangehörigkeit. Und bleibt dann auch sein Leben lag Doppelstaatler.
Die Mutter sollte sich beim zuständigen dt. Generalkonsulat erkundigen bzgl. der registrierungsfrist. Hab mal was von 6 Monaten gehört. Danach wird es aufwendiger und komplizierte das Kind als dt. Staatsangehörigen registrieren zu lassen.

Dt. Generalkonsulat in Rio hat geschrieben:
Registrierung von Kindern, die in Brasilien geboren wurden

Wurde Ihr Kind in Brasilien geboren und besass zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, so sollte die Geburt Ihres Kind zusätzlich zu der normalen Registrierung beim brasilianischen Standesamt (cartorio) in dem Geburtenbuch bei dem dafür zuständigen Standesamt I in Berlin registriert werden.
Die Geburtsanzeige sollte grundsätzlich innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes erfolgen. Sie kann zwar auch noch später nachgeholt werden, nur verlängert sich dadurch die Bearbeitungszeit.
Auf Wunsch erhalten Sie daraufhin gegen Zahlung einer Gebühr deutsche oder internationale Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden.
Die Anmeldung ("Geburtsanzeige") können Sie in der Botschaft vornehmen. Die deutschen Eltern, bzw. der erziehungsberechtigte deutsche Elternteil, müssen die Geburtsanzeige in Gegenwart des Konsularbeamten unterschreiben.
Der in der brasilianischen Geburtsurkunde festgelegte Familienname des Kindes ist für den deutschen Rechtsbereich nicht verbindlich. Die Geburt sollte daher grundsätzlich von
beiden Elternteilen angezeigt werden, da in den meisten Fällen eine gemeinsame Namenserklärung beider erforderlich ist.

http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/de/0 ... zeige.html


Das s.g. Optionsmodell auf das Du anspielst, gilt für Kinder Ausländischer Eltern die in Deutschland geboren werden. Sollte sich wenigstens ein Elternteil der nicht deutschen Eltern mindestens schon 8 Jahre legal in Deutschland leben, kann für das Kind ebenfalls die dt. Staatsangehörigkeit beantragt werden. Aber dann muss sich das Kind spätestens mit 23 Jahren für EINE Staatsangehörigkeit entscheiden. Tut es dies nicht erlischt AUTOMATISCH die deutsche. Aber das ist hier nicht der Fall :!: 8)



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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 03:14 
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Beiträge: 2856
Als persönlich Betroffener muss ich Mazzaropi zustimmen.

Nach der 6-monatigen Frist wird es nicht unbeding komplizierter, es dauert halt nur länger.



Kontakt/Support ausschliesslich via >> SupportTicketSystem (STS) <<


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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 06:19 
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Registriert: 29 Nov 2004 21:27
Beiträge: 419
Moin,
Erst Kinder deren deutsche Eltern schon im Ausland geboren wurden können keine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet werden.

In deinem Fall ist das Kind Deutscher, weil Papa Deutsch ist. Kein Problem.

Das Kind kann als Deutscher natürlich auch in Deutschland leben. Die Mutter kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen um mit dem Kind zusammen in Deutschland zu lebe. Es ist nicht notwendig dass Sie heiratet!



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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 10:04 
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Beiträge: 63
Erstmal Danke für die Antworten. So in etwa war mir das auch bekannt, nur nicht im Detail. Ungeklärt für mich ist jetzt noch der Punkt mit der Anmeldung.
Muß ich in Brasilien auf das deutsche Konsulat und in Berlin aufs Amt, oder reicht es die Anmeldung von Deutschland aus nur in Berlin durchzuführen?


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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 14:03 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Oi Mazzaropi
Da hat ja Deutschland liberalere Gesetze, als CH. Sowas gibt es in CH ohne Heirat nicht. Danke für die Richtigstellung.

@all
Eines verstehe ich aber nicht. Falls das Kind nun männlich ist und der Militärpflicht untersteht. Wie geht denn das mit beiden Pässen, wenn die Länder (in diesem Fall D und BR) sogar ein Abkommen miteinander haben bez. der doppelten Staatsangehörigkeit. Er muss ja dann in beiden Ländern Dienst leisten, oder?

@Sergipano
Du musst es in beiden Ländern machen. Die Länder tauschen untereinander keine Daten aus. Also z.B. in D auf dem Amt und dem bras. Konsulat, oder in BR auf dem Cartório und auf dem deutsch. Konsulat.



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 15:50 
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Beiträge: 419
Moin,
wie das mit dem Militärdienst praktisch ist kann ich die erst in 12 Jahren sagen.
Aber vom Grundsatz her hast du recht mein Sohn ist in beiden Ländern unabhängig von einander dienstpflichtig.
Dann gelten die jeweiligen Gesetzt der Länder.
So kann man sich in Brasilien befreien lassen wenn man der einzige Sohn ist. (In Deutschland wenn man der 4te ist – oder nicht mehr?)
Unter Umständen bracht man auch nicht zur Armee wenn man im Ausland wohnt.

Nur zwischen Argentinien und Deutschland gibt es ein Abkommen das der Dienst gegenseitig anerkannt wird und damit der Dienst in einem Land zur Befreiung in anderen führt.



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BeitragVerfasst: 15 Jun 2006 16:02 
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Beiträge: 337
Severino hat geschrieben:
@all
Eines verstehe ich aber nicht. Falls das Kind nun männlich ist und der Militärpflicht untersteht. Wie geht denn das mit beiden Pässen, wenn die Länder (in diesem Fall D und BR) sogar ein Abkommen miteinander haben bez. der doppelten Staatsangehörigkeit. Er muss ja dann in beiden Ländern Dienst leisten, oder?


Theoretisch JA :!:

Allerdings wird es in der Praxis wohl anders aussehen. Wird auch eine Rolle spielen ob er zum Zeitpunkt eines mögl. Militärdienstes in Deutschland oder Brasilien lebt. Wenn er dann in D lebt wird er sicher vom bras. Militärdienst freigestellt, genauso im umgekehrten Fall. Davon abgesehen hat er zumindest in D die Möglichkeit zum Zivildienst :!:

Sowohl in Deutschland als auch in Brasilien ist es ja z.Z. so das die wenigsten Wehrpflichtigen überhaupt noch einberufen werden. In BRA deshalb weil der Staat kein Geld hat um alle Wehrpflichtigen einzuberufen (und die die einberufen werden, werden i.d.R. auch alle vor dem Ende der Wehrzeit nach Hause geschickt, da keine Geld mehr da ist :twisted: ) und in Deutschland wird ja der Bedarf an Wehrpflichtigen auch immer weniger.

Wichtig ist nur, das er auf jeden Fall ab 18 Jahren sich bei den bras. Behörden als Wehrpflichtiger registrieren lässt (Alistamento militar) auch oder besonders wenn er in D leben sollte. Ob er dann auch später mal Dienst leisten muss ist ja dann eine andere Frage.
Denn ohne diese Registrierung, wird er Probleme haben bei der Beantrageung/Verlängerung eines Passes, CPF, Concurso Público, etc. , etc.

Sollte er als Doppelstaatler zum bras. Militärdienst eingezogen werden, sollte er dies auch den dt. Behörden mitteilen. Denn der "freiwillige" Dienst bei den Streitkräften eines anderen Landes OHNE vorherige Genehmigung führt zum automatischen Verlust der dt. Staatsangehörigkeit :!:
Ist natürlich die Frage ob ein Pflichtdienst wie in Brasilien, als freiwillig gilt oder nicht :!: :?: :roll: Deshalb lieber vorher informieren und abklären :!:

8)



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BeitragVerfasst: 16 Jun 2006 11:48 
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Moin Kuddel
War ja bei mir auch so. In Deutschland wurde ich damals ausgemustert und als ich dann in die Schweiz kam, musste ich hier noch ran...

@Mazzaropi
Da kann man nur noch sagen: Es lebe die Bürokratie.....



paz e amor
Severino


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