Hallo zusammen,
für 2006 gibt es hier eine schöne Zusammenstellung der Facts:
http://www.steuerrat24.de/data/steuer20 ... erhalt.htmFür 2007 wird sich einiges ändern. Da wirds dann (noch) komplizierter.
Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland nach § 33 a EStG
Mit dem Schreiben vom 09.02.2006 (IV C 4 S 2285 – 5/06, BStBl I 2006, 217) hat das BMF zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland umfangreich Stellung genommen.
Die Regelungen des o.g. BMF-Schreibens sind ab dem VZ 2007 anzuwenden. Das bisher maĂźgebende BMF-Schreiben vom 15.09.1997 (BStBl I 1997, 826) ist bis zum Ablauf des VZ 2006 weiter anzuwenden.
Die Unterhaltsbescheinigung in der bisherigen Form fällt weg. Stattdessen ist vom Steuerpflichtigen für jede unterstützte Person eine vierseitige, zweisprachige Unterhaltserklärung, dessen Muster dem BMF-Schreiben als Anlage beigefügt ist, abzugeben. Sie ist Voraussetzung für den Abzug der Unterhaltsleistungen. Auf der ersten Seite der Unterhaltserklärung sind persönliche Angaben zur unterstützten Person zu machen. Diese Angaben müssen von der ausländischen Gemeinde-/Meldebehörde bestätigt werden.
Die Unterhaltserklärung können frühestens Anfang 2008 erstellt werden. Bis dahin liegen auch zweisprachige Vordrucke vor.
Eine weitere wesentliche formelle Änderung besteht darin, dass die Empfängerbestätigung bei Übergabe von Bargeld Künftig für jeden einzelnen Geldbetrag ausgestellt werden muss.
Sie muss jeweils Zug um Zug gegen Hingabe des Geldes vom Empfänger ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen sind nicht mehr anzuerkennen.
Die Bargeldübergabe durch Dritte wird nur noch in Ausnahmefällen steuerlich anerkannt (Krisengebiete).
Auf die o.g. Änderungen sollten Ihre Mitglieder unseres Erachtens frühzeitig hingewiesen werden.
Die Verpflichtung zur Ausstellung von Empfängerbestätigungen besteht jedoch nicht in den Fällen der Mitnahme von Bargeld anlässlich von bis zu vier Familienheimfahrten zu der im Ausland lebenden Ehefrau (Beweiserleichterung: Ansatz eines Nettomonatslohns je Heimfahrt). Die Beweiserleichterungen gelten jedoch nicht, wenn im Ausland nur Kinder oder Eltern leben.
Neuregelung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/l ... onFile.pdfDas neue zweisprachige Formular: (hier portugiesisch, es gibt aber auch andere Sprachen...)
http://www.bundesfinanzministerium.de/c ... onFile.pdf@all: Hoffe, ich habe geholfen...
@por que: Auch aus Rhein-Main, na sowas...
&Danke fĂĽr die Erinnerung, das hier mal zu aktualisieren! Ich weiss wenigstens, wo ich suchen muss...
@admin: Kann man die Info irgendwo zentral einhängen?
VG rave_66