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BeitragVerfasst: 22 Mai 2006 15:42 
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Registriert: 18 Mai 2006 13:54
Beiträge: 73
patecuco hat geschrieben:
Vergiss alles hier geschriebene ! Es sind alles Halbwahrheiten, d.h. stimmen im Prinzip mal mehr mal weniger, aber nicht genau für Deine Lebenssituation.


Deshalb nennt sich das hier auch FORUM und nicht RECHTSBERATUNG :!: :!: :!:

Was erwartets Du auch anderes in einem Forum, dort gibt eben jeder seinen Senf dazu, ob er Ahnung hat oder nicht. Mal stimmt die Info, mal nicht. Jeder Fall ist ein Fall für sich, also ist ein Forum gar nicht der richtige Ort für solche Fragen :!:
Wer hier solche spezifischen Fragen stellt, muss schon wissen, das er keine verlässliche und 100%-ige Antworten bekommt :!:


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BeitragVerfasst: 22 Mai 2006 17:45 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
patecuco hat geschrieben:
Wenn Deine Frau in D gemeldet ist, dann befindet sich finanzrechtlich Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland, dort darfst Du dann auch Deine gesamten brasilianischen Einkünfte versteuern.


Das ist so nicht exakt. Es gibt lediglich eine widerlegbare Vermutung auf Seiten des Finanzamtes, dass der Hauptwohnsitz der Familie in Deutschland ist, solange der Hauptwohnsitz eines Ehepartners in Deutschland ist. Jedoch ist Anmeldung nicht gleichbedeutend mit Begründung eines Hauptwohnsitzes, wenn auch zumeist die Anmeldung als Indiz für den Wohnsitz gedeutet wird.
Wichtig ist hier, dass die Frau nachweisbar länger als sechs Monate im Jahr im Ausland weilen wird. Günstig wäre auch eine Vermietung der Wohnung über sechs Monate hinaus.

In jedem Fall sollte man sich wie von patecuco vorgeschlagen beraten lassen. Aber ein Forum kann einen ja schon mal auf gewisse Dinge einstellen, auch bei professionellen Beratungen fallen viele Dinge oft unter den Tisch, weil man eben selbst nicht darauf achtet.


§ 8 AO Wohnsitz hat geschrieben:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.


§ 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt hat geschrieben:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.


Noch ein Link:
http://www.ey.com/global/download.nsf/G ... USLAND.pdf


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 Betreff des Beitrags: Aktuelles zum DBA Deutschland-Brasil
BeitragVerfasst: 20 Aug 2007 11:43 
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Registriert: 20 Aug 2007 11:25
Beiträge: 3
Wohnort: München
Neues zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Brasilien.

Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Thema beschäftigt - siehe Anlage (pdf-file einer Suchabfrage)

Eine kleine Anfrage der Grünen vom März 2007 >> http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604955.pdf ergab Ende April eine

Antwort der Regierung >> http://dip.bundestag.de/btd/16/052/1605208.pdf

Zusammengefasst als hib-Meldung >> http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 26/11.html

Im Juli 2007 fuhr eine Steuerdelegation u.a. nach Brasil >> http://www.bundestag.de/aktuell/presse/ ... 70712.html

Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Es wird wohl nicht so bald zu einem neuen DBA mit Brasil kommen.

Um abraço, Beiro


Dateianhänge:

  DBA Brasil - Dt.Bundestag.pdf   [86.05 KB]


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28 Aug 2007 18:19 
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Registriert: 31 Jan 2007 09:07
Beiträge: 89
Wohnort: Hamburg/Lucianópolis SP
Hallo,

das interessiert mich sehr, weil ich bald guenstig eine Villa in Brasilien kaufen werde, vorgestern und gestern hatte ich sie besichtigt, sieht sehr gut aus, meine Frau (sie ist auch Deutsche wie ich) will sie unbedingt haben, da sie sich in das Haus verliebt hat L:- . Weil ich ja noch meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und zunaechst noch mein Arbeitsverhaeltnis in D behalten werde. Natuerlich moechte ich gerne, dass es zuegig wieder zu einem DBA kommt, im Interesse der Deutschen in Brasilien, egal ob Teilzeitaufenthalt oder Daueraufenthalt, es darf ja natuerlich nicht zu einer unnoetigen Doppelbesteuerung kommen.

Aber wie sieht es steuerlich ohne DBA aus, wenn ich erst mal nur im Urlaub in Brasilien bin und meine Einkommen zunaechst nur aus meiner Anstellung in Deutschland beziehe und aber auch meine Villa in Brasilien teilvermiete und eventuell auch da eine billige Putzkraft beschaeftige? Ich ueberlege aber auch, die Villa nach dem Kauf auch teilzuvermieten. Ich plane, jedes Jahr nach Brasilien zu reisen, also eine Ferienvilla mit Teilvermietung. Ich weiss ja auch, dass ich dann auch zwei Steuererklaerungen jedes Jahr machen muesste, eine brasilianische und eine deutsche, ganz klar, weil ich dann eine CPF-Nummer habe. Auch es muesste Moeglichkeiten geben, legal unnoetige Steuerzahlungen zu vermeiden, also doppelte Steuerzahlungen vermeiden. Natuerlich ohne moeglichen teuren behoerdlichen Aerger, natuerlich will ich nichts illegales machen.

Gruss
Bananajoe


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