limalunes hat geschrieben:
Hallo Nini
Nochmals eine Verständigungsfrage; ich bin hier in der Schweiz berufstätig und habe auch hier meinen Wohnsitz. Durch die Heirat mit einer Brasilianerin konnte ich auch die Permanencia erlangen und musste eine Adresse (die meines Schwiegervaters) in Brasilien angeben. Da Brasilien das Weldbesteuerungsabkommen kennt und die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat, könnte es ja sein, dass ich hier in der Schweiz und nochmals in Brasilien Steuern zahlen muss: Bestände hier eine Gefahr?
Im Juli werde ich ein Bankkonto in Brasilien eröffnen und muss hier einen Verdienstnachweis vorlegen, welcher für brasilianische Verhältnisse natürlich unglaublich hoch ist. So könnte ja die Steuerbehörde erfahren, was ich verdiene. Angeblich arbeiten die Behörden zusammen: Bestände auch hier eine Gefahr?
Danke für kompetente Antworten.
Limalunes
hallo limalunes
ich bin davon ausgegangen, dass du ch-staatsbürger bist. aber auch wenn dem nicht so ist, glaube ich nicht, dass die steuerbehörde auf anfrage oder automatisch dein einkommen einem anderen land bekannt gibt. ich weiss lediglich von einer ausnahme im gebiet wertschriften/konti von bürger der USA
ehrlich gesagt weiss ich nicht viel mehr über dieses thema als das wenige was ich von mir gebe
den ch-lohnausweis würde ich nie vorlegen, niemandem, keiner behörde, keinem bekannten, nicht mal meiner fr...
eine möglichkeit bestünde (hoffentlich noch heute) wenn du nach brasilien auswanderst (dazu haste ja die perma) hast du das recht, dein (bisheriges

) vermögen gesamt oder teilweise zu transferieren und jedem ist klar, dass du liegenschaften oä. nicht von heute auf morgen verschieben kannst. ein solcher transfer kann und tut sich über jahre hinziehen. wenigstens für eine bekannte familie was auch der entsprechende nachweis (herkunft) des vermögen nicht wirklich ein problem. auf einer solchen schiene kann mann offenbar kohle verschieben, somit auch angelegtes einkommen
du benötigst den verdienstnachweis um ein kontokorrent zu eröffnen das ist so. aber eigentlich sollten dir die antworten welche in der gleichen situation sind. wenn kein doppelbesteuerungs abkommen existiert, wird gegenseitig auch keine auskunft über vermögen verdienst oder persönliches.
was ich wirklich bestätigen kann ist, dass die ch KEINE informationen über versteuerte einkommen oder vermögensverhältnisse irgendwo bekannt gibt.
gruss
nini