brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Condor Partnerprogramm DKB-Cash




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 8 Beiträge ]  
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: titulo de guardar
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 16:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29 Nov 2004 17:16
Beiträge: 125
Wohnort: Birsfelden
hallo zusammen heute wollten wir auf dem konsulat in CH, für meine Frau und deren Tochter neue pässe ausstellen lassen, da die alten abgelaufen waren.Die Tochter ist auf den namen meiner Frau und den namen des leiblichen Vaters registriert. Bisher reichte immer ein autoricacao de viagem von diesem.
Heute meinten die funcionarios es bedürfe einem titular de guarda ausgestellt vom Vater,mit notariell begalubigter unterschrift dessen.
Nun möchte dieser wissen wie so ein titular aussehen muss.

weiss das jemand von euch?

leider haben selbst die Idioten auf dem konsulat keine ahnung.nach dem heutigen tag habe ich eh das gefühl,die haben nur ahnung von kaffepause.

und wenn ich mir die seite auf dem brasil-konsulat in DE anschaue lese ich wieder etwas anderes.



gruss neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 16:31 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Oi neginho
Hatte vor kurzem schon Mal jemand gefragt. Das ist scheinbar etwas Neues und es geht dabei um ein neues Gesetz aus dem Familienrecht. Ich habe Mal ein bisschen gegoogelt und glaube auf folgenden Links findest Du mehr Infos:
http://www.apase.org.br (Organisation für getrennte Paare mit Kindern)
http://www.saraiva.com.br (Onlinebücherei)
Ansonsten empfehle ich Dir Dich an das deutsche Konsulat zu wenden. Die sind "etwas" kompetenter....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10 Mai 2006 18:36 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Hab noch was gefunden: http://www.direitodefamilia.com.br
Da kannst Du auch Anfragen per Mail senden....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Mai 2006 16:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Severino hat geschrieben:
Ansonsten empfehle ich Dir Dich an das deutsche Konsulat zu wenden. Die sind "etwas" kompetenter....


Das nützt Ihm wenig, schliesslich wird das Konsulat in Deutschland KEINE Dokumente für Brasis ausstellen die in der Schweiz leben, da sie dafür nicht zuständig sind :!: :twisted:

Da muss er scih wohl oder übel mit den Idioten beim Konsulat in der Schweiz auseinandersetzen :!: :twisted: :twisted: :twisted:

Viel Spass!



Bild


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Mai 2006 16:43 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Zitat:
Das nützt Ihm wenig, schliesslich wird das Konsulat in Deutschland KEINE Dokumente für Brasis ausstellen die in der Schweiz leben, da sie dafür nicht zuständig sind
Er kann ja mit unterdrückter Nummer vom Handy anrufen und versuchen hochdeutsch zu reden....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Mai 2006 21:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29 Nov 2004 17:16
Beiträge: 125
Wohnort: Birsfelden
vielen dank an alle,für die antworten.

Die Tipps von severino waren durchaus zu gebrauchen. Das deutasche generalkonsulat in münchen,konnte mir durchaus weiterhelfen.nämlich das bestätigen was ich schon dachte.

Zum ausstellen eines reisepasses braucht es lediglich ein vom cartorio beglaubigte autorisation des vaters.
und zum reisen natürlich auch wieder eine autoricacao de viagem.

Ich bin im moment die gesetzestexte am durchgehen,soweit ich diese verstehe.


Zur Familiengeschichte meine Frau und der Erzeuger des Kinders waren nie verheiratet.Zumindestens er nicht mit meiner Frau als sie noch ledig war und von ihm schwanger wurde.

Das Problem was ich im moment sehe, ist zwar das er wenn er die papiere
ausstellt, eine einreise nach brasilien zwar möglich ist,aber er danach plötzlich seine meinung ändern kann was die guardia de moradia betrifft ändern kann. Denn diese muss ja vom Juizada de Menores ausgestellt werden und ich glaube nicht das die das machen wenn nur ein elternteil anwesend ist.

neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15 Mai 2006 11:00 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Oi neginho
Die Gerichte in Brasilien entscheiden aber zu Gunsten der Kinder, wie hier auch, bzw. zu Ungunsten des Mannes. Und da der "Erzeuger" sich vermutlich weder finanziell noch sonst wie um seine Kinder kümmert, wird wohl die Mutter die Guardia (Sorgerecht) vor Gericht bekommen. Da sie nie verheiratet waren wird er vermutlich nicht Mal ein Besuchsrecht erhalten.
Habe aber auch schon von einem Fall gehört, wo die Mutter in die Schweiz kam und im Scheidungsurteil wurde festgehalten, dass er dann automatisch die Guardia hat (aber die waren verheiratet). Aber vermutlich ist der "Erzeuger" einer von der Sorte, die sich nun Hoffnung auf Kohle machen, denn eine Mutter seines Kindes hat ja jetzt einen reichen Schweizer....
Um das Problem endgültig (legal) zu lösen, gibt es nur den gerichtlichen Weg, oder die Adoption. Vermutlich wird der Erzeuger aber bei beidem nicht mitspielen.....



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27 Jun 2006 08:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29 Nov 2004 17:16
Beiträge: 125
Wohnort: Birsfelden
das problem mit de kohle sollte sich nicht stelle, da er deutscher ist.
wo du allerdings recht hast,ist finanziell nie etwas von ihm gekommen.ist mir aber eigentlich auch egal.viel schlimmer ist das aber auch sonst nicht richtig interesse bestand.

die einzige möglichkeit wird die sein nach brasilien zu gehen und das über das juiz de menores zu regeln. nur ist meine frau aufgrunde des ganzen theaters krank geworden und bisauf weiteres nicht reisefähig.

also können wir nur abwarten und tee drinken.anderseits sollte sie trozdem hier neben demausländerausweis einen ausweis haben.



gruss neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 8 Beiträge ] 





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Familie: Heirat, Kinder & Scheidung

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 23 Nov 2008 11:49


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife