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 Betreff des Beitrags: Turistenvisaverlängerung durch Schweizreise ?
BeitragVerfasst: 10 Mär 2007 16:00 
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Hallo, meine Freundin aus Brasielien ist zum 2 x hier in Deutschland. Das erste Mal, letztes Jahr rechtzeitig, vor ablauf der 3 Monate, wieder ausgereist.

Vor einem Monat wieder eingereist.

Nun meine Frage:

Kann man den Aufenthalt, um weitere 3 Monate verlängern, indem man in die Schweiz ( kein EU - Land ) einreist und anschließend wieder nach Deutschland ??

Danke für Informationen, Manni


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 Betreff des Beitrags: Re: Turistenvisaverlängerung durch Schweizreise ?
BeitragVerfasst: 10 Mär 2007 18:08 
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Manni hat geschrieben:
Kann man den Aufenthalt, um weitere 3 Monate verlängern, indem man in die Schweiz ( kein EU - Land ) einreist und anschließend wieder nach Deutschland ??


JA :!:

Wenn Sie 90 Tage in der Schweiz bleibt, dann geht das.

:wink:


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BeitragVerfasst: 10 Mär 2007 18:14 
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-- nein --



abraços


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 Betreff des Beitrags: Re: Turistenvisaverlängerung durch Schweizreise ?
BeitragVerfasst: 11 Mär 2007 21:43 
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Manni hat geschrieben:
Hallo, meine Freundin aus Brasielien ist zum 2 x hier in Deutschland. Das erste Mal, letztes Jahr rechtzeitig, vor ablauf der 3 Monate, wieder ausgereist.

Vor einem Monat wieder eingereist.

Nun meine Frage:

Kann man den Aufenthalt, um weitere 3 Monate verlängern, indem man in die Schweiz ( kein EU - Land ) einreist und anschließend wieder nach Deutschland ??

Danke für Informationen, Manni


Ich dachte immer,dass das mit der Schweiz funktioniert.Musste mich eines besseren belehren lassen.Als ich neulich in die Schweiz fuhr(ICE),gabs da ne glatte Passkontrolle.Falls du jemand bei der Behörde kennst,kannst du das Visum um weitere 3 Monate offiziell verlängern lassen.Ansonsten gibt es noch ein paar weitere illegale Möglichkeiten,welche ich hier im Forum aber nur per PN weitergebe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Turistenvisaverlängerung durch Schweizreise ?
BeitragVerfasst: 11 Mär 2007 22:05 
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Joachim2007 hat geschrieben:
Falls du jemand bei der Behörde kennst,kannst du das Visum um weitere 3 Monate offiziell verlängern lassen.


Die Zeiten sind vorbei wo die Ausländerbehörden Touristenvisa verlängert haben. Wenn kein Notfall vorliegt der evtl. eine Verlängerung gerechtfertigen könnte, hast Du keine Chance!

:shock:


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BeitragVerfasst: 12 Mär 2007 09:52 
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Doch, noch funktioniert das. Da die Schweiz noch nicht Schengen ist gilt für Touristen aus Brasilien folgende Regelung. 90 Tage Schweiz - mindestens 30 Tage Ausland (z.B. Deutschland) und dann noch Mal 90 Tage Schweiz. Dann müsste das ja auch umgekehrt funktionieren.
Da man aber auch nachweisen muss (es wurde zuviel Schindluder getrieben, deshalb genügt ein Stempel im Pass nicht mehr), dass man tatsächlich nicht zulange in der Schweiz war, empfiehlt es sich dringend sich bei der Gemeinde anzumelden (Einwohnermeldeamt / Einwohnerkontrolle). Kann ein Tourist nicht nachweisen, dass er nicht zu lange in der Schweiz ist, kommt er in Abschiebehaft. Auch wenn es ungerechtfertigt ist, bis man dies auf dem juristischen Weg wieder korrigiert hat, ist der Brasilianer schon lange zuhause. Immerhin wird dann 6 Monate später die verordnete Einreisesperre wieder aufgehoben und das Flugticket erstattet.....
Wenn die Schweiz dann Schengen in Kraft setzt, dann geht das nicht mehr. Aber bis dahin wird von den Schweizern fleissig kontrolliert. Die schwarzen übrigens immer zuerst....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:56 
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Hallo Leute,
ich habe gerade Eure Beiträge gelesen, die jedoch schon etwas älter sind. Nun habe ich aber die gleiche Frage, und wäre dankbar über eine Antwort. Mein Besuch aus Brasilien bleibt 3 Monate hier, und wie lange muss er aus der Schweiz ausgereist sein, bis er wieder einreisen darf? Und muss er zurück nach Brasilien, oder ginge da auch Österreich oder Deutschland? Ich habe schon so vieles gehört, von 3 Tagen, 1 Woche und nun lese ich sogar 30 Tage. Was gilt nun?


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 18:11 
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Beiträge: 150
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@Giulie

....es müssen mind. 30 Tage dazwischen liegen, und länger als 180 Tage pro Kalenderjahr darf der Aufenthalt als Tourist in der CH auch nicht sein .... :!:


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 19:35 
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prisquita hat geschrieben:
@Giulie

....es müssen mind. 30 Tage dazwischen liegen, und länger als 180 Tage pro Kalenderjahr darf der Aufenthalt als Tourist in der CH auch nicht sein .... :!:

Absolut korrekt. Nur der Begriff Kalenderjahr kann verwirrend sein. Es sind 180 Tage pro 365 Tage (ab dem Datum der ersten Einreise)



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 06:18 
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Registriert: 20 Okt 2005 16:15
Beiträge: 92
Wohnort: St. Gallen, Schweiz
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Jetzt wissen wir wenigstens woran wir sind :-)


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