brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Condor




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 11 Beiträge ]   Gehe zu Seite: 1, 2  [ Nächste ]
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 14 Okt 2008 11:09 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 06 Jan 2008 12:58
Beiträge: 49
Wohnort: Frankfurt
Nachdem mein Freund sich jetzt schon einige Male die Umsatzsteuer mittels Global Refund-Tax Free Shopping zumindest teilweise zurückgeholt hat stellt sich die Frage wie das bei Läden funktioniert, die nicht bei Global Refund mitmachen.

Beim Zoll habe ich nun eine interessante Seite gefunden. Dort wird erklärt wie zu verfahren und welche Vorraussetzungen gelten. Auch wird gleich das richtige Antragsformular verlinkt.

Meine Frage nun: hat jemand von euch sich die Umsatzsteuer schonmal auf diesem Wege erstatten lassen? Wie reagieren die Händler auf solche Anfragen?

Danke und Gruß
Robert


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 14 Okt 2008 18:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1034
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Sortieren
Der Freund ist Ausländer, also nicht Deutscher. dann kann er sich bei der Ausreise die gezahlte MWSt. teilweise erstatten lassen, (teilweise, weil eine Mindestgebühr für die Abwicklung erhoben wird) Voraussetzung dafür ist, dass die MWSt. auf dem Beleg getrennt aufgeführt ist. Das ist in Tax-Refund Läden der Fall. Macht aber jeder andere Laden auch, wenn du eine Mehrwertsteuerausweisung verlangst.

Schnell noch der Harken: die ausgeführten Waren müssen beim Zoll (die Anmeldestelle befindet sich leider hinter der Passkontrolle) zusammen mit den Belegen physisch vorgeführt werden. Der Kram muss also im Handgepäck sein. Was im aufgegebenen Koffer ist, kann nicht mehr angeführt werden. Somit ist das ganze meist auf ein paar Edelsteine, Goldbarren (8kg) oder die Rolex beschränkt. Und natürlich müssen zollfrei ausgeführte Waren bei der Einfuhr in Brasilien wieder angemeldet werden, wenn nicht fehlt denen ja irgendwie was :D . ja

Gruß
Manfred


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 14 Okt 2008 20:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12 Jan 2006 14:29
Beiträge: 132
Wohnort: Taubaté-SP-Brasil
Hallo Robert

Habe vor 3 Monaten bei Notebooksbilliger ein paar Sachen mit Taxfree Rechnung gekauf.
Habe einfach angerufen und dann die Bestellung über E-Mail mit dem Vermerk der Taxfree Rechnung aufgegeben.
Bei Lieferung der Wahre lagen alle Formulare ausgefüllt für den Zoll dabei. :zustimm:

Da mein Flugzeug nicht von Deutschland startete sondern von Zürich musste ich meine Taxfree-Rechnung vom Österreichischen-Zoll (letzte EU-Grenze)abstempeln lassen.

Bei der Einreise allerdings habe ich mir vom Schweizer-Zoll ein schriftliches Document geben lassen das ich mit einer Zollfreien-Wahre unter 5000 Franken und einem Ticket durchreisen darf.Sonst müsste ich es ja in der Schweiz wieder verzollen und dann wieder entzollen. :mrgreen:

Taxfree-Rechnung meinem Fahrer mitgegeben und zurück zu Notebookbilliger schickt lassen. Die mir dann abzüglich 20 Euro das Geld auf mein Deutsches-Konto überwiesen haben.

Hartl

P.S. Die Österreicher hat es natürlich gar nicht interessiert was ich von Deutschland da abstempeln lasse.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 14 Okt 2008 20:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 06 Jan 2008 12:58
Beiträge: 49
Wohnort: Frankfurt
Hi Manfred,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wie gesagt haben wir schon mehr als einmal die Umsatzsteuerrückerstattung mittels Global Refund gemacht. Meine Erfahrungen decken sich nicht ganz mit deinen Ausführungen, daher ganz kurz diese nochmal zur Klarstellung. Vielleicht kann der eine oder andere hier im Forum noch zur Klärung beitragen?
Trem Mineiro hat geschrieben:
Der Freund ist Ausländer, also nicht Deutscher. dann kann er sich bei der Ausreise die gezahlte MWSt. teilweise erstatten lassen, (teilweise, weil eine Mindestgebühr für die Abwicklung erhoben wird) Voraussetzung dafür ist, dass die MWSt. auf dem Beleg getrennt aufgeführt ist. Das ist in Tax-Refund Läden der Fall. Macht aber jeder andere Laden auch, wenn du eine Mehrwertsteuerausweisung verlangst.

Die Nationaliät ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn ich in Brasilien leben würde (Wunsch!) könnte ich auch als Deutscher mir die Umsatzsteuer zurückerstatten lassen. Und die Abwicklungsgebühr (ca. 25 Prozent) ist die Abwicklungsgebühr für Global Refund. Wenn mand das direkt (mit dem Verkäufer) macht, dann kann man 100 Prozent bekommen.

Zitat:
Schnell noch der Harken: die ausgeführten Waren müssen beim Zoll (die Anmeldestelle befindet sich leider hinter der Passkontrolle) zusammen mit den Belegen physisch vorgeführt werden. Der Kram muss also im Handgepäck sein. Was im aufgegebenen Koffer ist, kann nicht mehr angeführt werden. Somit ist das ganze meist auf ein paar Edelsteine, Goldbarren (8kg) oder die Rolex beschränkt. Und natürlich müssen zollfrei ausgeführte Waren bei der Einfuhr in Brasilien wieder angemeldet werden, wenn nicht fehlt denen ja irgendwie was :D


Zumindest in Frankfurt ist sowohl im Terminal 1 als auch Terminal 2 die Zollstelle vor der Passkontrolle. Das war letztes Jahr so und jetzt im September immer noch. Die Prozedur ist eigentlich einfach: Man checkt den Koffer ein, nimmt ihn dann aber wieder mit und führt die auszuführenden Gegenstände dann beim Zoll vor. Der Koffer wird direkt vom Zoll zum Flieger gebracht.

Gruß
Rob


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 14 Okt 2008 20:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 24 Jul 2008 16:57
Beiträge: 115
Wohnort: Global Playa
robffm hat geschrieben:
Die Nationaliät ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn ich in Brasilien leben würde ...
Man checkt den Koffer ein, nimmt ihn dann aber wieder mit und führt die auszuführenden Gegenstände dann beim Zoll vor.


Oi,

bin jetzt unsicher geworden: als Deutscher muss ich doch aber "den örtlichen Mittelpunkt meines Lebens" nachweislich in Brasilien haben? Oder könnte ich auch als Touri ´nen Laptop steuerfrei nach Brasilien "exportieren", d.h. stempelt mir der Zoll eine TaxFree Rechnung ab?

Nebenbei: wiegt der Zoll das Gepäck nochmal?



EU AJUDO A CONSTRUIR UM BRASIL MELHOR !


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 15 Okt 2008 00:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 06 Jan 2008 12:58
Beiträge: 49
Wohnort: Frankfurt
Zitat:
...als Deutscher muss ich doch aber "den örtlichen Mittelpunkt meines Lebens" nachweislich in Brasilien haben?

Genau. Touri für zwei Wochen in Urlaub reicht nicht. Auf dem Merkblatt vom Zoll sind mehrere Beispiele aufgeführt (siehe erstes posting).

Zitat:
Nebenbei: wiegt der Zoll das Gepäck nochmal?

Ich habe da keine Wage gesehen.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 15 Okt 2008 19:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1034
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Hallo Rob
danke für die Zusatzerklärungen. Ich hatte das Tax-Refund-Programm, wie man es z.B. als Logo bei Saturn Hansa im Laden sieht, immer nur als Hinweis aus die Möglichkeit der gesonderten Rechnungsstellung mit MWSt. Ausweis gesehen, nicht als Organisation, die selber auch erstattet. Ich habe den Prozess ja auch meist nur bei Ausländern begleitet. Wieder was dazugelernt.
Man muss für den Prozess schon Ausländer sein, d.h. in diesem Fall als Deutscher halt Steuerausländer, mit zeitweisem Wohnsitz im Ausland.

Das Merkblatt erkärt das auch mit der Vorstellung der Waren beim Zoll vor dem Einschecken, nur Not sogar am EC-Bahnhof oder sonst wo im Flughafen. Hinter der Passkontrolle ist nur der Schalter, wo man, wenn man seine Bescheinigung und die Dokumentation abgibt, seine Steuer (dort dann nur teilweise) zurückbekommt. Das das über diese Tax-Refund, und wahrscheinlich dort einfacher geht, gabe ich nie mitbekommen. Ich habe das immer nur irgendwo in der Welt gemacht, wenn ich aus dem Ausland zurück kam.

Das ganze ist nicht unintesessant, wenn man Steuerausländer ist.

Gruß
Manfred


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 15 Okt 2008 21:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 01 Jun 2007 01:06
Beiträge: 71
Wenn die Vorlage der Waren beim deutschen Zoll am Flughafen aus welchen Gruenden auch immer nicht moeglich ist: zur Not helfen auch die deutsche Botschaft und / oder die deutschen Generalkonsulate (nicht Honorarkonsulate). Wie oben gesagt, gilt als Voraussetzung der Nachweis ueber den Hauptwohnsitz in Brasilien.

Bei einem deutschen Zollamt (gibt es an mehr Orten als man gemeinhin glaubt) sich Ausfuhrbescheinigungen fuer den Warenverkehr ausserhalb der EU besorgen, beim Einkauf diese vom Haendler abstempeln lassen, die Ausfuhrbescheinigungen zusammen mit den Kaufbelegen, mit den Waren und der brasilianischen Wohnsitzbescheinigung dem zustaendigen deutschen Generalkonsulat vorlegen, (Termin vereinbaren ist in jedem Fall hilfreich), die Ausfuhrbelege dort abstempeln lassen, diese an den Haendler zusammen mit der Kontonummer zurueckschicken, und einige Zeit spaeter landet der Umsatzsteuerbetrag auf dem deutschen Konto. Kompliziert, aber effizient. Lohnt sich natuerlich nur bei groesseren Beschaffungen.

Manchmal wird man beim Generalkonsulat allerdings auch ein wenig ruppig behandelt, weil man dort kofferweise Waren auf den Tisch der Diplomaten legen muss...Aber immerhin, wer Nerven fuer das procedere hat, und wer die Voraussetzungen erfuellt, sieht in jedem Fall sein Geld wieder.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 16 Okt 2008 02:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Bin zu faul um die die Postings durchzulesen.

Es gilt folgendes:

1. Unabhängig von der Nationalität muss z.B. Brasilien im Reisepass als Wohnort eingetragen sein.

2. Die Rechnungsadresse muss die brasilianische Adresse sein.

------------> Mehrwertsteuer zurück am Flughafen.

Ansonsten: http://www.globalrefund.com/

Bsp.: Bin Resident in Br.. Vor meinem Exheimaturlaub in D. über Internet einges gekauft und auf Elternadresse schicken lassen ums von dort dann zurück nach Brasilien mitzunemhen. Leider bei der Internetbestellung nicht nur Lieferadresse sondern auch Rechnungsadresse in D angegeben. Grober Fehler. Am Zoll sagte man mir, dass ich zwar alle Voraussetzungen erfülle aber die Rechnungsadresse eben in D. ist und somit keine Rückerstattung erfolgt. Habs gelernt.

boa sorte

P.S.: die deitschen behorden sind hier ein bisschen zickig (Rechtschreibfehler gewollt) können aber wenn man keinen Fehler macht nicht aus.



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr nach Brasilien
BeitragVerfasst: 16 Okt 2008 05:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Jun 2008 13:01
Beiträge: 12
Hallo,

wie wäre es denn, wenn z.B. meine brasil. Frau einen Laptop kauft. Diesen nimmt sie dann mit nach Brasilien(und vielleicht auch wieder mit zurück nach D). Bekommt sie dann auch die Mehrwertsteuer zurück? Sie wohnt zwar mit mir in D, hat aber auch noch einen brasil. Wohnsitz.

Viele Grüße
Sidi


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite: 1, 2  [ Nächste ]





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Gesetzgebung: Brasilianisches Recht, Behörden, Zoll & Steuern

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 04 Dez 2008 08:17


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife