Hi Manfred,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wie gesagt haben wir schon mehr als einmal die Umsatzsteuerrückerstattung mittels Global Refund gemacht. Meine Erfahrungen decken sich nicht ganz mit deinen Ausführungen, daher ganz kurz diese nochmal zur Klarstellung. Vielleicht kann der eine oder andere hier im Forum noch zur Klärung beitragen?
Trem Mineiro hat geschrieben:
Der Freund ist Ausländer, also nicht Deutscher. dann kann er sich bei der Ausreise die gezahlte MWSt. teilweise erstatten lassen, (teilweise, weil eine Mindestgebühr für die Abwicklung erhoben wird) Voraussetzung dafür ist, dass die MWSt. auf dem Beleg getrennt aufgeführt ist. Das ist in Tax-Refund Läden der Fall. Macht aber jeder andere Laden auch, wenn du eine Mehrwertsteuerausweisung verlangst.
Die Nationaliät ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wenn ich in Brasilien leben würde (Wunsch!) könnte ich auch als Deutscher mir die Umsatzsteuer zurückerstatten lassen. Und die Abwicklungsgebühr (ca. 25 Prozent) ist die Abwicklungsgebühr für Global Refund. Wenn mand das direkt (mit dem Verkäufer) macht, dann kann man 100 Prozent bekommen.
Zitat:
Schnell noch der Harken: die ausgeführten Waren müssen beim Zoll (die Anmeldestelle befindet sich leider hinter der Passkontrolle) zusammen mit den Belegen physisch vorgeführt werden. Der Kram muss also im Handgepäck sein. Was im aufgegebenen Koffer ist, kann nicht mehr angeführt werden. Somit ist das ganze meist auf ein paar Edelsteine, Goldbarren (8kg) oder die Rolex beschränkt. Und natürlich müssen zollfrei ausgeführte Waren bei der Einfuhr in Brasilien wieder angemeldet werden, wenn nicht fehlt denen ja irgendwie was
Zumindest in Frankfurt ist sowohl im Terminal 1 als auch Terminal 2 die Zollstelle
vor der Passkontrolle. Das war letztes Jahr so und jetzt im September immer noch. Die Prozedur ist eigentlich einfach: Man checkt den Koffer ein, nimmt ihn dann aber wieder mit und führt die auszuführenden Gegenstände dann beim Zoll vor. Der Koffer wird direkt vom Zoll zum Flieger gebracht.
Gruß
Rob