Reisegenehmigung für Minderjährige
Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen.
Hierfür ist das entsprechende Formblatt (
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... d12130.doc) (s. Vorgehen bei Legalisierung) auszufüllen. Besitzt einer der Elternteile nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muß seine Unterschrift zuvor notariell beglaubigt werden.
Für alle alleinreisenden Minderjährigen muß die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der brasilianischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden.
Besitzt ein Elternteil die brasilianische Staatsangehörigkeit bzw. ist er Inhaber des Personalausweises für Ausländer (RNE), muß er bei der Botschaft vorsprechen, um seine Unterschrift auf der Reiseerlaubnis beglaubigen zu lassen.
Für den (die) brasilianischen Elternteil(e) entfällt die Unterschriftsbeglaubigung, es genügt, daß die Reisegenehmigung vor einem Konsularbeamten unterzeichnet wird.
Die Beglaubigung der Reisegenehmigung für Minderjährige kostet 23 Euro pro Dokument.
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Reisen brasilianischer und ausländischer Minderjähriger ohne Begleitung eines Elternteils
Bei Reisen
brasilianischer Minderjähriger ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten wird nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenstatuts eine
rechtliche Einverständniserklärung verlangt. Wenn der Minderjährige von Brasilien ins Ausland zurückkehrt, wo seine Eltern leben, müssen:
a) die Eltern oder die/der Erziehungsberechtigte nach dem
vorgeschriebenen Verfahren vorzugsweise einen Bevollmächtigten in Brasilien benennen (Muster einer Vollmacht:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... cularD.doc). Die Unterschrift muss beglaubigt werden.
b) Wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann, müssen beide Eltern oder die/der Erziehungsberechtigte die
Reisegenehmigung (Download des Formulars:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... zacaoD.doc ) unterschreiben. Die Unterschrift muss beglaubigt werden.
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _mind.html